Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-03952
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Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf folgende Vorlage: Bebauungsplan "Gieselweg/ Harxbütteler Straße - neu", TH 24; Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune und südlich der Harxbütteler Straße Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre
https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1005091&noCache=1
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich
"Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gieselweg/ Harxbütteler Straße - neu“, TH 24 beschlossen.“
"Der Rat der Stadt Braunschweig bekräftigt, dass im neu aufzustellenden Bebauungsplan TH 24 keine Regelungen zum Strahlenschutz erfolgen, da diese ausschließlich in der Verantwortung des Landes Niedersachsen liegen."
"Für das im Betreff bezeichnete Stadtgebiet, das in Anlage 3.2 dargestellt ist, wird gemäß §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) die als Anlage beigefügte Veränderungssperre für zwei Jahre als Satzung beschlossen."
"Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich in Gespräche mit den vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes betroffenen Unternehmen einzutreten, um eine tragfähige und möglichst einvernehmliche Lösung der Planung zu erreichen. Die Verwaltung prüft, ob dieses im Rahmen eines Mediationsverfahrens erfolgen kann."
Anlagen:
keine