Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05031  

Betreff: Weststadt "Soziale Stadt - Donauviertel" - Umsetzung eines Neubaus für den "Campus Donauviertel" im Rahmen der Förderrichtlinie "Investitionspakt Soziale Integration"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt Anhörung
30.08.2017 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 221 geändert beschlossen   
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
12.09.2017 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.09.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
26.09.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_Lageplan

Sachverhalt:

 

 

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG, wonach der Rat über die Aufstellung des Haushaltsplans entscheidet.

 

 

Vorbemerkung

 

Mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 20, S. 577-616 vom 24.05.2017 ist die neue Förderrichtlinie „Investitionspakt Soziale Integration“ bekannt gemacht worden. Gemäß dieser Richtlinie sind eine Förderung baulicher Sanierungen und der Ausbau sowie der Neubau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in bereits angemeldeten oder bestehenden Fördergebieten der Städtebauförderung vorgesehen. Die Förderhöhe beträgt maximal 90 %, der städtische Eigenanteil entsprechend 10 %.

 

Im Maßnahmenplan ist der „Campus Donauviertel“ bereits als Projekt für das Städtebauförderungsprogramm dargestellt. Der Campus ist entsprechend der Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration“ ein besonders gut auf die Vorgaben passendes Projekt. Unter dem Punkt 2 der Richtlinie „Gegenstand der Förderung“ ist beschrieben, dass „Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts“ förderfähig sind. Vorrangig sollen die bauliche Sanierung und der Ausbau beantragt werden. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung und Erweiterung ist der Ersatzneubau ebenfalls förderfähig. Weiter sagt die Richtlinie aus, dass „… bei nachweislichem Fehlen der notwendigen Einrichtungen im Sinne dieses Investitionspaktes auch ein Neubau zulässig“ ist. Es wird in der Richtlinie weiter aufgezählt, dass „öffentliche Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser und Stadtteilzentren (…) mit (…) Wirkung für die soziale Integration bzw. den sozialen Zusammenhalt im Quartier“ gefördert werden sollen. Der „Campus Donauviertel“ fällt somit exakt in die Liste der in der Richtlinie aufgeführten Vorhaben.

 

Bei einer Bewilligung über den Investitionspakt würde das Projekt aus der Maßnahmenliste der Städtebauförderung „Donauviertel“ herausgenommen.

 

Gemäß der Richtlinie ist eine Beschlussfassung der Kommune zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme Voraussetzung zur Förderung. Gleichzeitig ließ eine frühe Anmeldung des Projektes zur ersten Ausschreibung (1. Juli 2017) gute Chancen für eine Aufnahme in das Förderprogramm erwarten. Eine Beschlussfassung war im Vorwege aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich und soll nun nachgeholt werden.

 

 

Projektbeschreibung

 

Mit dem „Campus Donauviertel“ sollen Kinderbetreuung, kulturelle Arbeit und ehrenamtliches Engagement generationsübergreifend und inklusiv zusammengeführt werden. Im Rahmen des Projekts ist ein Neubau für den Kinder- und Teeny-Klub (KTK) „Weiße Rose“ geplant. Es sollen für den KTK neue adäquate Räumlichkeiten entstehen, die den Anforderungen der Betreuungseinrichtung entsprechen. Zusätzlich sollen in dem Neubau Räumlichkeiten für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) entstehen. Bisher befindet sich der KTK im Keller des Gebäudes Ludwig-Winter-Straße 4.

 

Es ist geplant, die dort freiwerdenden Räume durch den „Kulturpunkt West“ (KPW) einer neuen Nutzung zuzuführen. Für den KPW besteht mit dieser Erweiterung die Möglichkeit, weitere bereits geplante und von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Donauviertels nachgefragte Aktivitäten und Angebote zu realisieren. Für die weitere Nutzung des KPW ist eine Sanierung der Gebäudesubstanz zwingend erforderlich. Die Sanierung stellt einen weiteren Baustein zur Realisierung des „Campus Donauviertel“ dar. In einem weiteren Förderantrag über die Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration“ zum 2. Januar 2018 soll die Sanierung des Bestandsgebäudes beantragt werden. Hierzu wird den zuständigen Gremien eine gesonderte Vorlage zum Ende des Jahres 2017 vorgelegt werden.

 

Inhalte des Förderantrages „Campus Donauviertel“ über den „Investitionspakt Soziale Integration“ zum 1. Juli 2017 sind der Neubau des KTK mit Räumlichkeiten für den ASD sowie die Herrichtung des Außengeländes und die Kosten eines Integrationsmanagers für die Dauer von drei Jahren.

 

 

Kosten und Finanzierung

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.945.000 €. Der städtische Anteil beträgt davon 480.000 €, dieser setzt sich zusammen aus nicht förderfähigen Kosten in Höhe von 95.000 € und dem zehnprozentigen Eigenanteil der förderfähigen Kosten in Höhe von 385.000 €. Die restlichen Mittel in Höhe von 3.465.000 € werden aus Fördermitteln des Landes finanziert.

 

In den oben genannten Gesamtkosten sind die Neubauten für den KTK und ASD enthalten sowie die Anpassung der Außenanlagen und die Einstellung eines Integrationsmanagers für drei Jahre.

 

Kostenaufstellung:

2.080.000 €

Neubau - Bereich KTK „Weiße Rose“

1.420.000 €

Neubau - Bereich ASD

250.000 €

Außenanlagen

195.000 €

Integrationsmanager*in (für drei Jahre)

3.945.000 €

Gesamtkosten

Davon:

3.465.000 €

Fördermittel (90 %)

385.000 €

Eigenanteil Stadt (10 %)

95.000 €

Nicht förderfähige Kosten (zu Lasten der Stadt BS)

 

Die Bereitstellung der Budgetmittel erfolgt, sofern dem Förderantrag stattgegeben wird, durch haushaltsneutrale Budgetumschichtungen aus dem Projekt „Weststadt - San.gebiet Soziale Stadt (4S.610039)“ des Teilhaushaltes des FB 61. Hierfür wird im Rahmen der Haushaltslesung 2018 zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung ein eigenes Projekt eingerichtet.

 

Der Rat wird voraussichtlich im Februar 2018 über den Haushalt 2018 / IP 2017 – 2021 entscheiden.

 

 

Schlussbemerkung

 

Mit Hilfe der Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration“ könnte im Donauviertel ein über die bisherigen Planungen hinausgehendes Projekt verwirklicht werden, das die im Quartier dringend benötigte soziale Integration in erheblichem Maße verbessern würde.

 

 

Hinweis

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit und der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft erhalten diese Vorlage im Nachgang als Mitteilung zur Kenntnis.
 

 


Beschluss:

 

„1. Der Umsetzung des Neubaus für den „Campus Donauviertel“ im Rahmen der Förderrichtlinie „Investitionspakt Soziale Integration“ mit Herstellung von Räumlichkeiten für den Kinder- und Teeny-Klub „Weiße Rose“ und den Allgemeinen Sozialen Dienst sowie der Herrichtung der Außenanlagen und der Projektbegleitung durch einen Integrationsmanager wird, vorbehaltlich der Förderung durch das Land, zugestimmt.

 

2. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 3,945 Mio. € werden, vorbehaltlich der Förderung durch das Land, budgetneutral zur Haushaltslesung 2018 aus dem Budget des Teilhaushaltes des FB 61 bereitgestellt.


 

 


Anlage/n:

Lageplan
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Lageplan (780 KB)    
Stammbaum:
17-05031   Weststadt "Soziale Stadt - Donauviertel" - Umsetzung eines Neubaus für den "Campus Donauviertel" im Rahmen der Förderrichtlinie "Investitionspakt Soziale Integration"   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Beschlussvorlage
17-05031-01   Weststadt "Soziale Stadt - Donauviertel" - Umsetzung eines Neubaus für den "Campus Donauviertel" im Rahmen der Förderrichtlinie "Investitionspakt Soziale Integration"   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Mitteilung
17-05031-02   Weststadt "Soziale Stadt - Donauviertel" - Umsetzung eines Neubaus für den "Campus Donauviertel" im Rahmen der Förderrichtlinie "Investitionspakt Soziale Integration"   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Beschlussvorlage

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