Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05419
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Sachverhalt:
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Braunschweig trifft insbesondere auch Menschen im ALG-II-Bezug, die durch das Jobcenter aufgefordert werden, die Kosten für Unterkunft und Heizung zu senken, sofern diese die angemessenen Unterkunftskosten übersteigen: Überschreiten die Mietkosten bestimmte Grenzen, so können die Betroffenen aufgefordert werden, die Kosten der Unterkunft zu senken. Dies kann durch Umzug, Untervermietung oder ggf. durch Mietverzicht seitens des Vermieters geschehen. In der Regel wird eine Kostensenkung wohl nur durch einen Umzug zu erreichen sein. Eine günstigere Wohnung im Stadtgebiet ist kaum zu finden, und die eventuell nur geringfügig über der Angemessenheit liegende Wohnung wird im Anschluss mit einer Mietsteigerung neu vermietet.
Wenn es dem Leistungsbezieher nicht gelingt, die Kosten der Unterkunft durch Untervermietung oder Anmietung einer preisgünstigeren Wohnung zu senken, ist er dennoch gezwungen, die aussichtslose Wohnungssuche fortzusetzen und gegenüber dem Jobcenter zu dokumentieren, um Leistungskürzungen zu vermeiden. Wird eine neue Wohnung gefunden, dann nur in weniger attraktiven Lagen, was zu einer Verdrängung von Leistungsbeziehern aus Quartieren mit steigenden Mieten und einer Segregation führt, welche die Stadt gerade zu verhindern versucht. Es muss daher überlegt werden, wie dieser Kreislauf unterbrochen werden kann.
In Hamburg fordert das „Bündnis für eine neue soziale Wohnungspolitik“ bereits, die Aufforderungen an Sozialleistungsbezieher, ihre Kosten für Unterkunft und Heizung zu senken, auszusetzen. Allein 2016 wurden in Hamburg 1126 Haushalte aufgrund von Überschreitungen der Richtwerte zur Senkung der Unterkunftskosten aufgefordert. In den letzten drei Jahren betraf dies insgesamt 4282 Haushalte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Aufforderungen, die Kosten der Unterkunft zu senken, wurden im Jahr 2016 bzw. im 1. Halbjahr 2017 durch das Jobcenter Braunschweig ausgesprochen?
2. Ist die Situation in Braunschweig mit der in Hamburg vergleichbar, was die oben erläuterte Zuspitzung und Verdrängung am Wohnungsmarkt angeht?
3. Ist aus der Sicht der Verwaltung die Aussetzung der Kostensenkungsaufforderungen im Rahmen der Kosten der Unterkunft eine für Braunschweig erfolgversprechende Maßnahme, um der angespannten Wohnungsmarktsituation bei günstigem Wohnraum entgegenzuwirken, und wenn nein, warum nicht?
Gez. Annette Schütze
Anlagen: keine
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