Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05418-01
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Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 14. September 2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Grundsätzlich begrüßt es die Verwaltung, wenn Schüler ihren Schulweg zu Fuß, per Fahrrad oder Bus zurücklegen. Um diese Art des Schulweges sicher zu gestalten und damit zu fördern, ist die Verwaltung, gemeinsam mit der Polizei, vielfach aktiv.
So ist vor vielen Schulen die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h beschränkt und der Schwerpunkt der städtischen Geschwindigkeitskontrollen liegt im Bereich von Kindergärten und Schulen. Es werden zeitweise Displays installiert, die die jeweilige Fahrgeschwindigkeit anzeigen. Zudem sind Halteverbote vor den Eingangsbereichen vieler Schulen eingerichtet, um diese Abschnitte von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Bei Bedarf werden zur Untermauerung Zickzack-Markierungen aufgetragen.
Darüber hinaus ist die Polizei vielfach vor Ort aktiv, gibt Hinweise auf den Einschulungs-elternabenden und führt regelmäßig präventive und repressive Kontrollen vor den Schulen durch.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Sperrzonen sind begrifflich nicht definiert. Die Stadt Hannover hat beispielsweise seit Anfang September im Stadtteil Limmer eine Sperrzone vor einer Grundschule eingerichtet, bei der ein Durchfahrtsverbot in der Zeit von 07:30 Uhr bis 08:15 Uhr beschildert wurde. Dabei beschränkt sich hier die Sperrzone auf eine Straße, die als Sackgasse ohne Durchgangs-verkehr am Lehrerparkplatz endet. Auch in der Stadt Osnabrück werden derzeit Sperrzonen an zwei Grundschulen getestet. Bislang liegen aber noch keine abschließenden Erkenntnisse aus diesen Kommunen vor.
Eine abgeschwächte Variante der Sperrzone, die sogenannte Hol- und Bringzone, wurde an einer Schule in Oberhausen eingerichtet und nach einem Jahr evaluiert. Danach haben sich positive Effekte eingestellt, aber nicht in dem Maße, in dem dies wünschenswert gewesen wäre. Trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit war die Akzeptanz gering.
Zu 2.:
Elterntaxis vor Schulen sind ein bundesweites Thema. Auch wenn es sinnvoll ist, dass die Kinder ihren Schulweg aktiv als Fußgänger erlernen, steht es grundsätzlich den Eltern frei, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen. Eine Problematik ergibt sich dann, wenn die Verkehrsregeln nicht eingehalten werden. Zwar sind weder der Verwaltung noch der Polizei Unfälle im Zusammenhang mit Elterntaxis bekannt, dennoch reagiert die Verwaltung mit den eingangs erwähnten Maßnahmen jeweils bezogen auf den Einzelfall, um die negativen Auswirkungen einzudämmen.
Zu 3.:
Neben den erwähnten Maßnahmen können Sperrzonen ein mögliches Mittel sein, dem Thema Elterntaxis zu begegnen. Daher wird die Verwaltung die Ergebnisse der eingerichteten Sperrzonen in Osnabrück und Hannover weiter beobachten und gemeinsam mit der Polizei prüfen, in wie weit eine Übertragbarkeit auf Braunschweiger Schulen möglich und sinnvoll ist. Aufgrund von unterschiedlichen Faktoren wie Dichte und Art der angrenzenden Bebauung, Anzahl der vorhandenen Parkplätze, Größe der Schule, Einzugsgebiet oder Schulform wird es keine Pauschallösung für alle Schulen geben können, sondern jeder Einzelfall muss - wie bisher auch - detailliert betrachtet werden.
Anlage/n:
keine
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