Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05683
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Sachverhalt:
Auf einen Beschluss des Stadtbezirksrats 112 in seiner Sitzung vom 17.10.2017 sei verwiesen. Im Bereich des Baugebiets Holzmoor wurden Exemplare von Knoblauchkröten (FFH Anhang IV) und offenbar auch von Kammmolchen (FFH Anhang II und IV) gefunden. Die Tiere begeben sich in dieser Jahreszeit in Winterruhe und graben sich dabei auch weiter entfernt von potenziellen Laichgewässern in Böden ein. Dabei bevorzugt die Knoblauchkröte zur Überwinterung Standorte mit sandigen Böden, die im gesamten ausgewiesenen Baugebiet Holzmoor verbreitet sind. Die BIBS-Fraktion fordert daher die Verwaltung auf, den Schutzbestimmungen gemäß FFH-Anhang IV für die betroffenen Arten nachzukommen und die Flächen im Gebiet, die potenziell zum Lebensraum dieser Amphibien gehören können, gründlich mit geeigneten Methoden und zu einer geeigneten Jahreszeit (Wanderungszeit im Frühjahr) auf den Bestand dieser geschützten Amphiebienarten zu untersuchen. Mit der Zerstörung von Pflanzen und der Bodenbeschaffenheit darf im Baugebiet nicht begonnen werden, bevor diese Untersuchungen abgeschlossen sind.
Die Stadt möge veranlassen und sicherstellen, dass im Bereich des Baugebiets Holzmoor sämtliche bau- und bauvorbereitenden Maßnahmen, die den Lebensraum und die Winterruhe der Knoblauchkröte und anderer geschützter Tierarten (z.B. Kammmolch) stören können, bis zum Abschluss von Untersuchungen im gesamten potenziellen Vorkommensgebiet unterlassen bzw. eingestellt werden.
Anlagen:
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1 | Kammmolch1.pdf (452 KB) |