Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05705-01  

Betreff: Resolution: Fahrerlaubnisse für Diesel-Fahrzeuge in der Stadt aufrecht erhalten
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
17-05705
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss zur Kenntnis
01.11.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Zum Antrag der AfD-Fraktion vom 25. Oktober 2017 (17-05705) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Bekanntermaßen haben viele Großstädte in Deutschland und in Europa weiterhin Probleme bei der Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid.

 

In Braunschweig ist die lufthygienische Situation jedoch erfreulicher, die Grenzwerte für Feinstaub wie auch für viele andere Luftschadstoffe (Blei, Benzol, Kohlenstoffmonoxid) werden an den Messstellen in Braunschweig eingehalten bzw. sogar deutlich unterschritten.

 

Auch der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (40 µg/m³) wurde 2016 eingehalten. Aktuell liegt der diesjährige Mittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) am Altewiekring bei 35 µg/m³ und am Bohlweg bei 36 µg/m³. Eine Einhaltung/Unterschreitung des Jahresmittelwertes für Stick­stoffdioxid ist somit auch wieder für 2017 zu erwarten.

 

Trotz der immensen Zunahme an Dieselfahrzeugen in den letzten Jahren und deren nach­gewiesenen und mittlerweile allgemein bekannten extremen Stickoxidemissionen im Real­fahrbetrieb ist es gelungen, die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid in Braunschweig deutlich zu senken.

 

Die Messwerte von NO2 sanken z.B. am Bohlweg von 2003 bis 2016 um 24 μg/m³, am Altewiekring zwischen 2008 und 2016 um 14 μg/m³. Zu Beginn der Messungen am Bohlweg im Jahre 1994 war ein Jahresmittelwert von 73 μg/m³ festgestellt worden.

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist es mehr als deutlich, dass die städtischen Maßnahmen effektiv und zielgerichtet waren und dass dies auch ohne streckenbezogene Fahrverbote oder die Einführung einer Umweltzone erreicht wurde.

 

Da derzeit keine Überschreitung von Grenzwerten vorliegt, im Gegenteil sogar eine leichte weitere Verbesserung an den Hotspots erkennbar ist, ist es weder rechtlich zulässig noch geboten, streckenbezogene Fahrverbote in Braunschweig anzuordnen.


 

Die Verwaltung geht davon aus, dass auch die aktuellen Anstrengungen der Bundes­regierung wie auch der Automobilindustrie, durch Nachrüstungen der Euro 5- und 6-Diesel sowie durch eine verbesserte Abgasnachreinigung bei Neufahrzeugen, die verkehrs­bedingten Stickstoffdioxidbelastungen mittelfristig senken werden.
 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Stammbaum:
17-05705   Resolution: Fahrerlaubnisse für Diesel-Fahrzeuge in der Stadt aufrecht erhalten   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
17-05705-01   Resolution: Fahrerlaubnisse für Diesel-Fahrzeuge in der Stadt aufrecht erhalten   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

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