Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05724-01  

Betreff: Beteiligung an Planungsprozessen
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
17-05724
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 25.10.2017 (17-05724) wird wie folgt Stellung genommen:

 

In der Stadt Brauschweig hat sich in den vergangenen Jahren auf breiter Ebene eine neue Beteiligungskultur etabliert. Die Verwaltung hat es sich als Ausdruck dieses neuen Selbstverständnisses zum Ziel gesetzt, Bürgerinnen und Bürger, Fachverbände, Akteure, Politik und Öffentlichkeit bei der Entwicklung und Umsetzung von Planungskonzepten und Projekten der Stadtentwicklung intensiv einzubeziehen.

 

Beispielhaft sind hier zu nennen:

-das Integrierte Stadtentwicklungskonzept,

-Maßnahmen der Sozialen Stadt,

-das Bündnis für Wohnen,

-der Sportentwicklungsplan,

-die Schulentwicklungsplanung,

-die Inklusionsplanung,

-das Konzept zur Integration,

-das Standortkonzept Flüchtlingsunterbringung,

-die Lärmminderungsplanung,

-die Stadtbahnausbauplanung oder

-die Rahmenplanung für das Nördliche Ringgebiet.

 

Insgesamt zeigt die Stadt Braunschweig also bereits heute ein deutlich über das im Baugesetzbuch gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehendes Engagement bei der Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit in Planungsprozesse.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die vollumfängliche Auswertung über den Umgang mit Anregungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist in den jeweiligen Beschlussvorlagen ausführlich dargestellt. Hervorzuheben sind im Rahmen der Planungen zum Georg-Eckert-Institut die Belange des Denkmalschutzes, die eingehend in die Planungen eingeflossen sind und letztlich dazu geführt haben, dass der rückwärtige Grünbereich an der Oker zum Großteil von Bebauung freigehalten wurde. Im Rahmen der Planungen zum Langen Kamp ist aus den Beteiligungsphasen der besondere Schutz der großen Buchen zur Gliesmaroder Straße und im neuen Zugangsbereich zur Straße Langer Kamp hervorgegangen, womit dem Investor ein erheblicher Mehraufwand auferlegt wurde. Im Bereich des BraWoParks resultiert u. a. die Radwegeführung über das Einkaufsgelände und die Vorhaltung einer Anbindung zurück auf das Ringgleis aus den abgegebenen Stellungnahmen.

 

Zu Frage 2:

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist u. a. möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Hinsichtlich des konkreten Zeitpunktes, des Detailierungsgrades der Planung oder des Umfangs der zu veröffentlichenden Unterlagen bestehen keine gesetzlichen Vorgaben. Art und Umfang der Beteiligung richten sich vielmehr nach der Größe des Projektes, der städtebaulichen Bedeutung innerhalb seines Umfeldes und innerhalb der Gesamtstadt oder des erkennbaren öffentlichen Interesses an der Planung. Soweit Investorenprojekte die Planungen veranlasst haben, wird i.d.R. ein zuvor mit der Verwaltung vorabgestimmtes städtebauliches Konzept zur Diskussion gestellt.

 

Für das Areal der Holwedeklinik und für das Areal der Justizanstalt Rennelberg sind noch keine Planverfahren angestoßen worden, da deren zeitliche Abwicklung noch nicht absehbar ist. Der Beginn der Verfahren erfolgt in Abhängigkeit von gesicherten Erkenntnissen über den tatsächlichen Zeitpunkt der Freimachung. Gleichwohl sind beide Flächen bereits im Rahmen der Bürgerwerkstätten zum ISEK mit dem angestrebten Zielkonzept von Wohnen und Arbeiten dargelegt und zur Diskussion gestellt worden. Insofern ist die Öffentlichkeit bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt in die Ideenfindung einbezogen worden.

 

Für den Umbau der Burgpassage wird kein Bauleitplanverfahren erforderlich. Die Beteiligungsvorschriften des BauGB kommen daher nicht zum Tragen. Es handelt sich um eine Privatinvestition auf privatem Grundstückseigentum. Die Stadt wurde auf freiwilliger Basis vom Investor in die Durchführung und Entscheidung des Wettbewerbs einbezogen. Im weiteren Verfahren werden dort die konkret betroffenen Nachbarn nach den Bestimmungen der niedersächsischen Bauordnung angehört. Eine Information über das Wettbewerbsergebnis ist medial umfassend erfolgt. Eine Ausstellung zu den Wettbewerbsergebnissen ist vorgesehen.

 

Zu Frage 3:

 

Derzeit werden die im Fachcheck im April/Mai 2017 und den zehn Bürgerwerkstätten im August 2017 gesammelten Anmerkungen zu den vorgeschlagenen 22 Rahmenprojekten der Stadtentwicklung und den stadträumlichen Entwicklungsperspektiven ausgewertet. Die Ergebnisse fließen nun in die weitere Ausarbeitung der Projekte und Teilraumkarten ein, die den Kern des Stadtentwicklungskonzepts bilden werden.

 

Der in der Mitteilung 17-04144 detaillierter als in der zitierten Broschüre dargestellte Ablauf wird wie angekündigt umgesetzt: Voraussichtlich im Frühjahr 2018 soll ein erster Entwurf für „Denk Deine Stadt“ auf einer zentralen ganztägigen Ausstellung präsentiert, auf einer Tour durch alle Stadtbezirke vorgestellt und einem abschließenden Check durch die Mitglieder der Arbeitsgruppen, Braunschweiger Verbände, Vereine und Institutionen sowie durch die Bürgerschaft unterzogen werden. Wie gewohnt werden die wesentlichen Inhalte parallel auch auf www.denkdeinestadt.de abrufbar sein.

 

Durch das mehrstufige Verfahren wird sichergestellt, dass alle interessierten Akteure sich umfassend über die Konzeptinhalte informieren können, um den Entwurf dann bei Bedarf auf einer fundierten Kenntnisgrundlage zu kommentieren. Erst im Anschluss startet die abschließende politische Beratung. Der Gremienlauf sieht eine Beteiligung aller Stadtbezirksräte und aller Fachausschüsse des Rates vor.

 

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept erfolgen noch keine Detailplanungen von Einzelmaßnahmen. Dieser Konkretisierungsgrad ist der anschließenden Umsetzungsplanung vorbehalten, in die insbesondere lokale Akteure wie üblich und berichtet umfassend einbezogen werden.
 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Stammbaum:
17-05724   Beteiligung an Planungsprozessen   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
17-05724-01   Beteiligung an Planungsprozessen   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

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