Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05715-01
|
|
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 25.10.2017 [17-05715] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
BS|Energy hat zur Beantwortung folgendes mitgeteilt:
| Strom | Gas |
Sperrungen 2015 | 807 | 7 |
Sperrungen 2016 | 903 | 20 |
Sperrungen in den Bereichen Fernwärme und Wasser werden von BS|Energy fast nie durchgeführt und daher nicht erfasst.
Informationen zu Kleinkindern, die von Sperrungen betroffen sind, werden von BS|Energy aus Gründen des Datenschutzes nicht erhoben oder gespeichert.
Zu Frage 2:
Wie zu Frage 1 ausgeführt erhebt oder speichert BS|Energy nach eigenen Angaben aus Gründen des Datenschutzes keine Informationen zu Kleinkindern, die von Sperrungen betroffen sind.
Zur Verhinderung von Wohnraumverlust oder vergleichbarer Notlagen leistet die Stelle 50.12 des Fachbereichs Soziales und Gesundheit Präventionsarbeit bei Miet- und Energieschulden. Handelt es sich ausschließlich um Haushaltsstrom (ohne Mietrückstände, Heizkosten, Warmwasserbereitung) sind die Leistungsabteilungen zuständig, insbesondere das Jobcenter Braunschweig. Entsprechende Fallzahlen werden dort nicht erhoben.
Der Stelle 50.12 sind die nachfolgenden Fälle mit Energierückständen bekannt geworden:
Anzahl Fälle wegen | 2015 | 2016 |
Energieschulden
Mietschulden
|
144
122 |
110
114 |
Gesamt | 266 | 224 |
Davon Haushalte mit Kleinkindern bis 3 Jahre
Davon Haushalte mit Kindern ab 4 Jahren
Davon Haushalte mit Kindern ab 9 Jahren
|
26
25
26 |
27
19
22 |
Der Gesundheitszustand der betroffenen Personen wird nicht explizit erfasst, so dass dazu keine Fallzahlen genannt werden können.
Zu Frage 3:
BS|Energy arbeitet eng mit dem Fachbereich Soziales und Gesundheit zusammen, so dass schnell eine Lösung gefunden werden kann, damit es nicht zu einer Sperrung kommt.
Verhinderung einer Versorgungssperre durch: | 2015 | 2016 |
Darlehensgewährung | 124 | 103 |
Sozialarbeiterische Beratung, Verhandlung, Intervention | 68 | 65 |
Selbsthilfe nach Beratungsgespräch | 22 | 14 |
Zwischensumme | 214 | 182 |
Eine abschließende Hilfestellung durch die Stelle 50.12 war nicht möglich, weil: | 2015 | 2016 |
Eine Ablehnung erfolgte | 4 | 9 |
Kein Kontakt zum Betroffenen hergestellt werden konnte | 4 | 0 |
Mangelnde Mitarbeit des Betroffenen vorliegt | 32 | 25 |
Nur eine Beratung gewünscht wurde | 12 | 8 |
Zwischensumme | 52 | 42 |
Gesamt | 266 | 224 |
Anlage/n:
keine
|