Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-07069-01
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Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P2 im Rat der Stadt vom 02.02.2018 für den Wirtschaftsausschuss wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Die städtische Ladeinfrastruktur wurde mit 17 Schnell-Ladesäulen (AC/DC-Laden) im Rahmen des Schaufensterprojektes Elektromobilität im Jahr 2015 aufgebaut. Während der Planungsphase sowie zum Zeitpunkt der Vergabe gab es nur eine beschränkte Anzahl an Herstellern, die entsprechende Ladesäulen anbieten konnten. Vorgaben des Mess- und Eichwesens gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Wie die technische Umsetzung zur Erfüllung der sich rechtlich anbahnenden Auflagen aussehen wird, ist derzeit noch offen. Mit dem zukünftigen Betreiber wird vereinbart, die Ladepunkte nach rechtlicher Auflage entsprechend nachzurüsten. Die Kostentragung ist Teil der laufenden Verhandlungen. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten einer Schnellladesäule ist aus wirtschaftlicher Sicht ein Komplettaustausch ausgeschlossen.
Zu 2.: Die Art der Abrechnung wird durch den zukünftigen Betreiber definiert. Hierzu gibt die Stadtverwaltung keine Vorgaben. Aufgrund des sich zur Zeit nicht wirtschaftlich darstellbaren Betreibermodells (Wartung, Instandhaltung, Abrechnung, Integration in vorhandene Verkehrslenkungs- und Informationssysteme) wird der weitere Betrieb der Ladesäulen-infrastruktur als Forschungs- und Entwicklungsprojekt in der Weiterentwicklung der Inhalte des Schaufensterprojektes befristet vergeben. Auch die Abrechnungsart wird in diesem Projekt mit untersucht.
Zu 3.: Die Datensicherheit ist wie die Abrechnung Aufgabe des Betreibers. Die durch Nutzer erzeugten Daten (Auslastung der LIS, Zahlungsarten, etc.) werden im Rahmen des Projektes zu Analysezwecken und der Entwicklung von Servicedienstleistungen weitergenutzt. Eine Verbindung zu personenbezogenen Daten sowie ein Verkauf von Daten wird es in der weiteren Nutzung jedoch nicht geben.
Anlage/n:
keine
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