Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-07942-01
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Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P² vom 11.04.2018 [18-07942] wird wie folgt Stellung genommen:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung – neben der öffentlichen Liste der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auf den Seiten der Stadt – auch eine Liste mit Praxen und Kliniken zu veröffentlichen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, damit sich Frauen selbstbestimmt informieren können?
Das Thema über die Veröffentlichung von Listen mit Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, befindet sich in einer aktuellen hochpolitischen und hochemotionalen Diskussion, die in Deutschland und auch in Niedersachsen weitgehend noch nicht tiefergehend bzw. abschließend geführt worden ist.
Hamburg ist bislang das einzige Bundesland, das eine solche Liste auf ihrer Homepage veröffentlicht hat. Alle anderen Bundesländer haben bislang rechtliche Bedenken.
Das Thema ist auch in Niedersachsen weder auf Landesebene noch auf der Ebene der Spitzenverbände abschließend diskutiert. Damit ist es der Stadt Braunschweig zurzeit nicht möglich, eine Entscheidung hinsichtlich der Veröffentlichung einer Liste auf kommunaler Ebene zu treffen.
Besteht die Möglichkeit eine solche Liste nach der Braunschweiger Informationsfreiheitssatzung zu erhalten? Die Daten werden dem Gesundheitsamt sicherlich vorliegen.
Das Gesundheitsamt selbst verfügt nicht über eine Liste der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche in der Stadt Braunschweig vornehmen.
Über eine solche Liste verfügt pro familia, die im Rahmen des § 219a befugt sind, solche Informationen im Rahmen ihrer Beratungsaufgaben an betroffene Frauen weiterzugeben. Pro familia ist gehalten, mit dieser Liste vertraulich umzugehen. Das bedeutet, dass eine offizielle Weitergabe an das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig zurzeit nicht vorgenommen wird.
Welche rechtliche Grundlage ermöglicht der Stadt Hamburg, den freien Zugang zu diesen Informationen auf ihrer Seite zu gewähren?
Diesbezüglich wurde Rücksprache mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Hansestadt Hamburg aufgenommen. Seitens der Stadt Hamburg wird von der „Nicht-Verbotssituation“ des § 219a Gebrauch gemacht. Es handele sich bei der Veröffentlichung der Ärzte-Listen nicht um die Verbotsaspekte des § 219a Absatz 1, sondern um eine neutrale Information der Behörde für die Hamburger Bevölkerung. Die Stadt Hamburg hat die Liste der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, seit ca. 8 Jahren auf ihrer Homepage stehen. Es wurde berichtet, dass es in den ersten Jahren Versuche gegeben habe, gegen die Veröffentlichung vorzugehen, beispielsweise mit Klageandrohung. Inzwischen sei die Veröffentlichung akzeptiert. Einen Gerichtsprozess habe es nicht gegeben.
Anlage/n:
keine
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