Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08399  

Betreff: Übernahme einer Bürgschaft zur Absicherung einer Bundeszuwendung zugunsten der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
23.08.2018 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Diese Vorlage steht unter dem Vorbehalt, dass die Vorlage DS 18-08755 (FPA-Sitzung am 23. August 2018 und VA-Sitzung am 28. August 2018) wie vorgeschlagen beschlossen wird. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.

 

Die Bundeszuwendung dient der Finanzierung von Ersatzinvestitionen in die Gleisanlagen des Hafens Braunschweig (Oberbauerneuerung von sieben Gleisen und Erneuerung von vier Weichen). Die Maßnahmen sind im Wirtschaftsplan 2018 der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH enthalten.

 

Mit Schreiben vom 24. April 2018 hat das Eisenbahn-Bundesamt der Gesellschaft eine entsprechende Bundeszuwendung bis zu einem Höchstbetrag von 824.421,00 € als nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss bewilligt. Die Gewährung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel des Bundes.

 

Die Übernahme der selbstschuldnerischen Bürgschaft durch die Stadt Braunschweig ist zwingende Voraussetzung, damit die Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH den Zuwendungsbetrag in Anspruch nehmen kann.

 

Anmerkung:

 

Die EU-rechtlichen Regelungen hinsichtlich Beihilfen (insbesondere die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sind im vorliegenden Fall erfüllt.


Nach Art. 56 c in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Buchstabe ff der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind staatliche Beihilfen (z. B. Bürgschaften) für Binnenhäfen bis zu 40 Mio. EUR pro Vorhaben ohne Genehmigung seitens der EU-Kommission möglich. Der o. g. Bürgschaftsbetrag liegt unter dieser Grenze, sodass die Bürgschaft im Rahmen der AGVO gewährt werden kann.

 


Beschluss:

 

Die von der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH beantragte Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zur Absicherung einer Bundeszuwendung bis zu einem Höchstbetrag von 824.421,00 € einschließlich Zinsen und Kosten wird beschlossen.
 

 


Anlagen:

keine

 

Erläuterungen und Hinweise