Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08413  

Betreff: Erarbeitung und Umsetzung einer Park- und Grünanlagenordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Grünflächenausschuss Vorberatung
14.06.2018 
Sitzung des Grünflächenausschusses zurückgestellt   
27.08.2018 
Sitzung des Grünflächenausschusses verwiesen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:
Regelmäßig gibt es Beschwerden über Nutzungskonflikte in unseren städtischen Park- und Grünanlagen sowie auf Kinderspielplätzen. Besonders in den Sommermonaten vergeht in der Regel kein Tag, an dem nicht in der gedruckten Presse oder auch online erscheinenden Medien über vermeidbare Ärgernisse berichtet wird. Diese Beschwerden reichen von einer zunehmend zu beobachtenden Vermüllung, über Klagen wegen Geräuschs- und Geruchsbelästigungen bis hin zum Ärger über ein nicht durchgesetztes Alkohol- und Rauchverbot auf Kinderspielplätzen.

Da es derzeit noch keine Park- und Grünanlagenordnung (PGO) für Braunschweig gibt, kann gegen Verfehlungen nur im Rahmen der SOG-Verordnung (korrekter Titel: Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig) vorgegangen werden. Und deren Ziel ist es, wie der Name bereits erkennen lässt, die grundsätzliche Gefahrenabwehr in der Stadt Braunschweig und nicht die Regelung für Ge- und Verbote in unseren städtischen Grün- und Parkanlagen. Dem Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) wie auch der Polizei sind also regelmäßig die Hände gebunden, ein Einschreiten bei vermeintlichen Verstößen ist also nicht möglich.

Während des ISEK-Prozesses belegte das Thema "Parks und Plätze erhalten und verschönern" den ersten Platz, mit Abstand zu allen anderen Punkten bei der Erarbeitung des Leitbildes für Braunschweig. Im weiteren Verlauf wurde daher im Rahmenprojekt zur Pflege und Entwicklung unserer städtischen Parks und Grünanlagen verankert, dass der Verwaltung durch die Einführung einer Schutz- und Benutzungsordnung für Park- und Grünlagen sowie Spielplätze ein adäquates Werkzeug zur Lösung der bestehenden Konflikte an die Hand gegeben werden soll.

Bei der Erarbeitung kann dabei auf die vorliegenden Regelungen in anderen deutschen Großstädten, wie beispielsweise Stuttgart und Berlin, zurückgegriffen werden. Eine kurze Internetrecherche ergab, dass auch andere Kommunen bereits entsprechende Satzungen erlassen haben, u.a. Siegen, Landau und Wolfratshausen. Die Inhalte der zu erstellenden Benutzungsordnung für Braunschweig sollten sich daher zum einen aus den Vorgaben aus dem ISEK-Prozess (bspw. Beseitigung von Nutzungskonflikten in hochfrequentierten Naherholungsgebieten, Regelungen zum Baden im Heidbergsee, definierte Nutzungszeiten zur Konfliktvermeidung mir Anwohnern etc.) und zum anderen aus den Anregungen aus den eben genannten Satzungen anderer Städte (z.B. Regelungen für das Grillen außerhalb der bereitgestellten Grillplätze, Aussagen zum Zelten in den Parks, Einschränkungen des Alkoholkonsums u.v.m.) speisen.

Die neue Park- und Grünanlagenordnung für Braunschweig ist von der Verwaltung zu erarbeiten und dem Rat über den Grünflächen- sowie den Verwaltungsausschuss so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Beschlussfassung bis Ende 2018 erfolgen kann und die PGO dann ab 2019 ihre Gültigkeit erlangt.

Zur Durchsetzung der PGO sollen im Rahmen eines Pilotprojektes - und damit zeitlich zunächst auf zwei Jahre befristet - insgesamt vier Rangerstellen beim Fachbereich 67 (Stadtgrün und Sport) eingerichtet werden. Diese Parkranger sollen, durch die Ausführungen in der PGO ausgestattet mit der notwendigen Autorität, im Tagesverlauf auf Konflikte hinweisen und diese beseitigen.

Da die städtischen Parks und Grünanlagen zwar in den Sommermonaten besonders intensiv, aber auch im restlichen Verlauf des Jahres kontinuierlich genutzt werden, sollen die Parkrangerstellen ganzjährig besetzt werden.

Die vier Parkranger sollen aber nicht nur zur Durchsetzung der PGO in den Parks aktiv werden, sondern auch als erster Ansprechpartner für interessierte Nutzerinnen und Nutzer dienen. Eine Kenntnis des in Braunschweig vorhandenen Baumbestandes sowie Informationen über Sträucher, Blumen, Tiere und nicht zuletzt Ortskenntnis sind daher zwingend erforderlich.

Durch die Einführung einer Park- und Grünanlagenordnung sowie deren konsequente Durchsetzung können somit nicht nur heute bestehende Konflikte gelöst werden, sondern gleichzeitig alle Nutzer profitieren.
 

 


1. Die Verwaltung wird gebeten eine Park- und Grünanlagenordnung (PGO) zu erarbeiten und dem Rat über seine Ausschüsse bis Ende 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.

2. Zur Durchsetzung der PGO und als Ansprechpartner in den städtischen Park- und Grünanlagen werden im Rahmen eines Pilotprojektes beim Fachbereich Stadtgrün und Sport vier Parkrangerstellen geschaffen, befristet auf zwei Jahre.

 


Anlagen:
keine

 

Stammbaum:
18-08413   Erarbeitung und Umsetzung einer Park- und Grünanlagenordnung   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
18-08413-01   Erarbeitung und Umsetzung einer Park- und Grünanlagenordnung   67 Fachbereich Stadtgrün und Sport   Stellungnahme
18-08876   Erarbeitung und Umsetzung einer Park- und Grünanlagenordnung Änderungsantrag zum Antrag 18-08413   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

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