Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-08413-01
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Sachverhalt:
Zu dem Antrag der CDU-Fraktion vom 02.06.2018 (DS 18-08413) wird wie folgt Stellung genommen:
Einige Verhaltensweisen in den Grün- und Parkanlagen werden bisher in der SOG-Verordnung geregelt, wie z. B. das Zelten und Grillen in den Parks oder die Spielplatznutzung. Weiter sind für eine Vielzahl von Spiel- und Jugendplätzen bereits Regelungen in Form von Beschilderungen, die als Allgemeinverfügungen gelten, getroffen worden. Darüber hinaus enthält die Friedhofsordnung Regelungen zum Verhalten auf Friedhöfen.
Die Ansprüche an die Parks und Grünflächen steigen, sodass die Verwaltung aufgrund der vielfältigen Problemstellungen in den einzelnen Park- und Grünanlagen die Erstellung einer spezifischen Benutzerordnung über diese gefahrenabwehrrechtlichen Normen hinaus befürwortet.
Solche Regelungen wären insbesondere dort hilfreich, wo bisher Eingriffsgrundlagen fehlen, z. B. an den Badestrandbereichen am Heidbergsee, dem Inselwallpark oder der Nutzung der öffentlichen Grillplätze, die immer häufiger Beschwerdeschwerpunkte sind.
Die Erarbeitung einer Park- und Grünanlagenordnung ist eine Möglichkeit, um die Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie den Erhalt der städtischen Parks und Grünanlagen sicherzustellen. Andere Städte haben ähnliche Verordnungen bereits eingeführt. Die Regelungen in anderen Großstädten enthalten bußgeldbewehrte Verbote, wie z. B. die des unzumutbaren Lärms in Grünanlagen, des Freilaufenlassens von Hunden, des Feuerentzündens (Grünanlagengesetz Berlin), des Befahrens öffentlicher Grünflächen mit Kraftfahrzeugen, des Betretens von Wasseranlagen, Brunnen oder Wasserbecken oder der Abfallentsorgung außerhalb von dafür vorgesehenen Abfallbehältern.
Eine Kontrolle und Durchsetzung der zu treffenden Regelungen ist zwingend und bedarf zusätzlicher Kräfte. Wegen der Größe der Parkanlagen und der Vielzahl der Spielplätze im gesamten Stadtgebiet ist eine Überwachung und angemessene Reaktionen auf Beschwerden, insbesondere in den Abendstunden, mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten.
Aus Sicht der Verwaltung sollten zwei der im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Pilotprojektes beantragten vier Stellen als Verwaltungsvollzugsbeamte zur Vermeidung von Doppelstrukturen und zur Beibehaltung eindeutiger Zuständigkeiten in den Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) integriert werden. Hier erfolgen schon jetzt regelmäßige Kontrollen der Grünanlagen und Spielplätze im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit, darüber hinaus wird auf eingehende Beschwerden reagiert.
Neben dieser ordnungsrechtlichen Überwachung der Park- und Grünanlagen mit dem Einsatz von Verwaltungsvollzugsbeamten wäre der Einsatz von zwei weiteren dialog- und informationsorientierten Einsatzkräften bzw. sogenannten „Park-Rangern“ innerhalb des Fachbereichs Stadtgrün und Sport eine sinnvolle Ergänzung.
Übergeordnetes Ziel des Einsatzes von „Park-Rangern“ und der Umsetzung einer PGO sollte daher sein, das Bewusstsein in der Bevölkerung für den Erhalt und vor allem den Wert von Frei- und Grünflächen zu schärfen. Dies kann insbesondere über den Dialog und das Gespräch mit dem Bürger führen.
Führungen durch die historischen Parkanlagen oder Betreuung von Schulklassen sind nur einige von vielen Möglichkeiten, dieses Ziel umzusetzen und könnten zu einer positiven Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung beitragen und bei den Nutzern der städtischen Parks und Grünanlagen Verständnis für ein gelingendes Miteinander hervorrufen.
Aus Sicht der Verwaltung wäre zur Aufgabenwahrnehmung die Bildung von Kompetenzteams bestehend aus einem Verwaltungsvollzugsbeamten sowie einem Park-Ranger vorstellbar, die sowohl eine beratende als auch eine mit Eingriffsbefugnissen ausgestattete Funktion erfüllen können.
Da Braunschweigs Parks und Grünanlagen zu jeder Jahreszeit gut frequentiert sind, wären sowohl Verwaltungsvollzugsbeamte als auch Park-Ranger ganzjährig einsetzbar. Kerneinsatzsatzzeiten sind aber eher in den Schönwetter-Monaten etwa von Mai bis September anzusetzen, in denen ebenfalls Wochenendarbeitszeiten sowie Einsätze in den Abendstunden vorzusehen wären, da gerade zu diesen Zeiten die Parks und Grünanlagen von den Bürgern intensiv besucht werden und hier das häufigste Konfliktpotenzial entsteht.
Wegen der Größe der Parkanlagen sowie der Vielzahl der Spielplätze und Friedhöfe im gesamten Stadtgebiet ist eine Überwachung und angemessene Reaktion auf Beschwerden, insbesondere in den Abendstunden, mit den vorgesehenen zusätzlichen vier Kräften nicht zu leisten, sodass es darüber hinaus weiterhin notwendig sein wird, auf die bewährten Einsatzkräfte des ZOD zurückzugreifen.
Mit Erarbeitung und Umsetzung einer solchen Park- und Grünanlagenordnung würde dem im integrierten Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 im Arbeitsfeld 10 „Sport und grünes Erbe“ integrierten Handlungsauftrag „Schutz- und Benutzungsordnung für Park- und Grünanlagen sowie Spielplätze aufstellen“ umfänglich nachgekommen.
Für das auf zwei Jahre befristete Pilotprojekt wird mit Sach- und Personalkosten i. H. v. rd. 470 TEUR gerechnet.
Anlagen:
keine
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