Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08414  

Betreff: Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen und Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Feuerwehr Braunschweig sowie Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:37-012
Federführend:37 Fachbereich Feuerwehr   
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Vorberatung
22.08.2018 
Sitzung des Feuerwehrausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
23.08.2018 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Entschädigungssatzung mit Anlagen
Interkommunaler Vergleich

- 1 -

 

Sachverhalt:

 

Die Entschädigung von Ehrenbeamten und ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig ist bislang in der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen, Aufwandsentschädigung und Fahr- und Reisekosten (Entschädigungssatzung) geregelt. In Anbetracht des aktuellen Änderungs- und Ergänzungsumfanges auf Grund zahlreicher Neuordnungen von Funktionen hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, keine Änderung der bisherigen Entschädigungssatzung zu erarbeiten, sondern eine gesonderte Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen und Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Feuerwehr Braunschweig sowie Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr (Entschädigungssatzung der Feuerwehr Braunschweig) zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Neben den Änderungen durch Neuordnung von Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr (siehe Anlagen 1 und 2 der Satzung) enthält die zu beschließende Satzung in der Anlage 3 auch Entschädigungen für besondere Funktionen (Brandsicherheitswache, Ausbildertätigkeit, Tätigkeit als Mitglied der Psychosozialen Notfallversorgung, Organisatorischer Leiter/in Rettungsdienst), die von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und von Angehörigen der im Rettungsdienst Braunschweig eingesetzten Hilfsorganisationen wahrgenommen werden.

 

Darüber hinaus enthält der Satzungsentwurf erstmals Anerkennungsbeträge für langjährige aktive Mitgliedschaften in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Damit soll das ehrenamtliche Engagement der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gewürdigt werden. Diese Wertschätzung ist als Teil des Integriertem Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) eine Maßnahme von besonderer Bedeutung zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Anlage 4 der Satzung enthält gestaffelte Beträge in Abhängigkeit von der Dauer der Mitgliedschaft.

 

Im Vergleich zu anderen Kommunen in Niedersachsen sind die in dem vorgelegten Satzungsentwurf ausgewiesenen Werte im Mittelfeld anzuordnen. Das Ergebnis des interkommunalen Vergleichs kann der Anlage 2 der Beschlussvorlage entnommen werden.

 

Die jährlichen Mehrausgaben betragen rd. 71.500 €. Sie werden teilweise kompensiert durch Mehreinnahmen, die für die Durchführung von verschiedenen Lehrgängen, wie z. B. dem Truppführerlehrgang, im Auftrag der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) erzielt werden. Die NABK kann diese Lehrgänge auf Grund personeller Engpässe nicht mehr selbst im erforderlichen Umfang durchführen und hat u. a. die Stadt Braunschweig um Unterstützung auf diesem Gebiet gegen Kostenerstattung gebeten. Dieser Bitte ist die Stadt Braunschweig nachgekommen.

 

Die für die Organisatorischen Leiter Rettungsdienst zu leistenden Entschädigungen werden durch die Kostenträger des Rettungsdienstes, also die Krankenkassen, refinanziert.

 

Die übrigen Mehrausgaben werden im Jahr 2018 durch Einsparungen im Teilhaushalt des Fachbereiches 37 erbracht. Zum Haushaltsjahr 2019 werden Mehrausgaben in Höhe von rd. 25.000 € entstehen.

 

Die Regelungen der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen, Aufwandsentschädigung und Fahr- und Reisekosten (Entschädigungssatzung), welche die Feuerwehr Braunschweig betreffen, werden mit Erlass der Entschädigungssatzung der Feuerwehr Braunschweig gegenstandslos. Mit der nächsten Anpassung der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen, Aufwandsentschädigung und Fahr- und Reisekosten (Entschädigungssatzung) werden die entsprechenden Regelungen gestrichen.

 

Der Rat ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG für die Beschlussfassung zuständig.

 


- 1 -

 

Beschluss:


Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen und Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Feuerwehr Braunschweig sowie Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr (Entschädigungssatzung der Feuerwehr Braunschweig) wird beschlossen.
 

 


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Anlagen:

 

1. Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen und Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Feuerwehr Braunschweig sowie Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr (Entschädigungssatzung der Feuerwehr Braunschweig) mit den Anlagen:

Anlage 1
Entschädigungstabelle für Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Braunschweig

Anlage 2
Entschädigungstabelle für die in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Braunschweig ehrenamtlich tätigen Funktionsträgerinnen/Funktionsträger

Anlage 3
Entschädigungstabelle der für die Feuerwehr Braunschweig ehrenamtlich Tätigen

Anlage 4
Tabelle der Beträge für Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr

 

2. Interkommunaler Vergleich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entschädigungssatzung mit Anlagen (36 KB)    
Anlage 2 2 Interkommunaler Vergleich (27 KB)    

Erläuterungen und Hinweise