Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-09720
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Sachverhalt:
In der Kommunalpolitik gilt der Rechtsgrundsatz der Öffentlichkeit. Nur wenn schutzwürdige Interessen Einzelner berührt sind oder rechtlich Vorgaben dem entgegen stehen, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Dies ist im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Hinzu kommt, dass ein erhebliches öffentliches Interesse vorliegt. Auch von der Verwaltung wurde zugesagt, dass eine Beratung der wesentlichen Aussagen erfolgen kann und soll.
Die Mitteilung 18-09363 (Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH: Aktuelle Lage und Perspektiven) wird als öffentliche Mitteilung in ihren wesentlichen Aussagen im nächsten Finanz- und Personalausschuss beraten.
Anlagen: keine
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