Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-09723
|
Sachverhalt:
Ausschussempfehlungen zum Haushaltsplanentwurf 2019
Der Verwaltungsentwurf sowie die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte zum Haushalt 2019 und zum Investitionsprogramm 2018 - 2022 und die Ansatzveränderungen der Verwaltung sind durch die Ausschüsse beraten worden. Die Empfehlungen der Ausschüsse hierzu sowie die nach den Ausschussberatungen, aber vor der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses (FPA) am 5. Dezember 2018 eingereichten Anträge der Fraktionen, die Ansatzveränderungen und haushaltsneutralen Umsetzungen sind dem FPA zu dieser Sitzung vorgelegt worden.
Beschlussempfehlungen des FPA
Der FPA hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2018 die bis dahin vorliegenden Ansatzveränderungen, haushaltsneutralen Umsetzungen, finanzwirksamen Haushaltsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, Stellenplananträge und finanzunwirksamen Anträge beraten. Die Beschlussempfehlungen sind in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt. Die Antworten der Verwaltung zu den Anfragen der Fraktionen zum Haushalt 2019 sind ebenfalls in der Anlage 2 dargestellt.
Der FPA hat am Ende seiner Beratungen mit 7 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen sowie 2 Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 18. Dezember 2018 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1.Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2019 nach dem derzeitigen Stand mit
a)dem Haushaltsplan 2019 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2018 - 2022
b)den Haushaltsplänen 2019 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2018 - 2022 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2019 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3.Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4.Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2 und 5.2).
5.Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen sowie sonstigen Anpassungen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6.Für die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement wird die Stellenübersicht in der als Anlage 7 nachgereichten Fassung beschlossen.
7.Die Stellenübersichten für die Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft werden in den als Anlagen 8 und 9 geänderten Fassungen beschlossen.
8.Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2019 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
Nach den Beratungen im FPA stellt sich der Haushaltsplan 2019 wie folgt dar:
1.Finanzierung von Haushaltsresten
In die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2022 ist der vorgesehene Abbau der Haushaltsreste folgendermaßen aufgenommen worden:
in Mio. € | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|
|
|
|
|
Ergebniswirksam | 3,9 | 1,5 | 0,2 | 0,2 |
Werterhöhend | 9,3 | 3,5 | 2,1 | 0,0 |
Wie im Haushaltsplan 2018 wird unverändert davon ausgegangen, dass die Haushaltsreste im Planungszeitraum 2019 - 2022 mit den vorgenannten Beträgen nur teilweise abgebaut werden können.
In den folgenden Ausführungen ist bei den Darstellungen zum Ergebnis- und zum
Finanzhaushalt dieser Abbau der Haushaltsreste berücksichtigt.
2. Ergebnis der Haushaltsberatungen in der Sitzung des FPA am 5. Dezember 2018
Hinweis:
Bei den nachfolgenden Berechnungen unter Ziffer 2 sind die Ansatzveränderungen der Verwaltung sowie die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte mit der Beschlussfassung des FPA berücksichtigt worden.
2.1Ergebnishaushalt
Der Entwurf des Ergebnishaushaltes 2019 wies für das Planjahr 2019 beim Versand an die Ratsmitglieder (Stand: August 2018) einen Fehlbetrag inkl. Haushaltsresten in Höhe von rd. 38,9 Mio. € aus.
Nach der Beratung des Entwurfs und den dazu ergangenen Ansatzveränderungen und Anträgen im FPA am 5. Dezember 2018 ergibt sich nunmehr ein Verlust von 37,9 Mio. €.
Die wesentlichen Veränderungen, die gegenüber dem im August 2018 versandten Haushaltsplanentwurf zur Veränderung des Ergebnisses führen, werden nachstehend näher erläutert.
2.1.1Allgemeine Finanzwirtschaft
Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergeben sich nach den regionalisierten Daten der Steuerschätzung zwar Zuwächse, jedoch wirkt das im Gesetzgebungsverfahren befindliche und aller Voraussicht nach im Jahr 2019 in Kraft tretende „Familienentlastungsgesetz“ aufkommensmindernd. Für das Jahr 2019 ergeben sich daraus Mindererträge von rd. 1,0 Mio. €. In den Jahren 2020 - 2022 wachsen diese Mindererträge auf 3,0 Mio. €, 3,2 Mio. € bzw. 3,5 Mio. € an.
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ergeben sich dagegen geringe Mehrerträge von 0,1 Mio. € im Jahr 2019 und 0,4 Mio. €, 0,5 Mio. € bzw. 1,3 Mio. € in den Jahren 2020 - 2022.
Aufgrund der im Berechnungszeitraum gesunkenen Gewerbesteuerkraft der Stadt Braunschweig und der im Gegensatz dazu insgesamt sehr positiven Gewerbesteuerentwicklung bei der Gesamtheit der niedersächsischen Kommunen ergibt sich bei den Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ein noch deutlicherer Anstieg gegenüber dem Vorjahr als bisher angenommen wurde.
Nach den Berechnungen des Landes Niedersachsen werden die Zuweisungen für die Stadt Braunschweig im Jahr 2019 um rd. 11,2 Mio. € höher ausfallen als im Haushaltsplanentwurf veranschlagt und somit rd. 137,2 Mio. € betragen. Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der erwarteten Steuerkraftentwicklung der Stadt Braunschweig werden für das Jahr 2020 Mehrerträge von 11,0 Mio. € und für die Jahre 2021 und 2022 Mehrerträge von jeweils 13,0 Mio. € erwartet.
Für die Zuweisung für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises ist für das Jahr 2019 ein Betrag von 13,35 Mio. € veranschlagt, sodass hier Mindererträge in Höhe von rd. 63 T€ zu berücksichtigen sind. In den Jahren 2020 bis 2022 ergeben sich Reduzierungen von rd. 50 T€, 40 T€ bzw. 30 T€.
2.1.2Personalaufwendungen
Im Hinblick auf Stellenneuschaffungen werden gegenüber der Personalkostenplanung im Haushaltsentwurf für 2019 rd. 883 T€ mehr benötigt. Demgegenüber ergibt sich ein Personalminderaufwand in Höhe von 1,0 Mio. € im Teilhaushalt Kinder, Jugend und Familie, weil die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ab 2019 an einen freien Träger übertragen werden soll.
Darüber hinaus hat sich aus einer aktuellen Berechnung des Personalaufwandes ergeben, dass eine Reduzierung um jährlich 1,0 Mio. € vorgenommen werden kann, die auf alle Teilhaushalte verteilt wird.
Insgesamt beläuft sich der Personalaufwand im Jahr 2019 somit auf rd. 220,2 Mio. €, was einen Minderbedarf von rd. 1,1 Mio. € gegenüber dem Haushaltsplanentwurf bedeutet. Hieraus ergibt sich ein Minderbedarf von rd. 0,7 Mio. € im Jahr 2020 bzw. von jeweils 0,6 Mio. € in den Jahren 2021 und 2022. Zu den konkreten Stellenschaffungen wird auf die Stellenplanvorlage des FB 10 - Haushalt 2019 Stellenplan (DS 18-09412 zuzüglich Ergänzungen) - verwiesen.
2.1.3Sozialhilfe
Gegenüber dem Haushaltsentwurf zeichnen sich Entlastungen bei der Sozialhilfe ab.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II sinkt seit mehreren Jahren und liegt aktuell signifikant unter dem vorgesehenen Planwert. Es ist daher von einem Planwert 2019 von 10.700 statt 10.950 Bedarfsgemeinschaften auszugehen. Aufgrund des weiteren Verlaufs der Zuweisungszahlen von geflüchteten Menschen nach der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2019 wird entgegen der damaligen Annahme von 560 Bedarfsgemeinschaften im Fluchtkontext nunmehr lediglich mit 465 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt gerechnet (in den o. g. Gesamtzahlen der Bedarfsgemeinschaften enthalten). Dies führt im Bereich des SGB II zu einer saldierten Haushaltsentlastung von rd. 1,0 Mio. € pro Jahr.
Im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik im Rahmen des Sozialhilfeetats entstehen Aufwandserhöhungen durch die Inbetriebnahme weiterer Wohnstandorte (377.600 €) und für den Sicherheitsdienst (400.000 €). Diese werden durch eine Absenkung des Ansatzes bei den Transferaufwendungen kompensiert, sodass sich Fallkosten von 18.000 € ergeben. Dabei wird angenommen, dass wie in den Vorjahren der Planwert von 500 Geflüchteten nicht erreicht wird. Vielmehr werden in 2018 im Jahresdurchschnitt nur rd. 350 Personen und ab 2019 nur 400 Personen erwartet. Grundlage für die Berechnung der Höhe der diesbezüglichen Landeserstattungen sind die Zuweisungszahlen des jeweiligen Vorjahres. Dies führt zu Mindererträgen. Saldiert ergibt sich bei den flüchtlingsbezogenen Ansätzen eine Haushaltsentlastung von rd. 800 T€ im Jahr 2019 und von je 1,3 Mio. € in den Folgejahren.
Bei der Sozialhilfe insgesamt ergeben sich aus dem Vorstehenden Entlastungen in Höhe von 1,8 Mio. € in 2019 und von 2,3 Mio. € in den Folgejahren.
2.1.4Sonstige Änderungen/Fachbereiche
Im Teilhaushalt Fachbereich 10 sind im Finanzplanungszeitraum jeweils 200.000 € pro Jahr für ergebnisoffene Organisationsuntersuchungen in ausgewählten Fachbereichen auf Basis des Ratsbeschlusses „Nachhaltige strategische Haushaltssteuerung“ zum Haushalt 2018 (FWE 178) sowie zur stadtweiten Einführung eines Dokumentenmanagementsystems im Rahmen der Digitalisierung eingeplant. In diesem Zuge sind entsprechende Beratungsleistungen erforderlich.
Im Teilhaushalt Fachbereich 20 sind die sich aus den aktuellen Wirtschaftsplanungen der städtischen Gesellschaften ergebenden Veränderungen zu berücksichtigen. Im Saldo ergibt sich für 2019 ein Mehrbedarf in Höhe von rd. 1,4 Mio. €. Hierbei ergeben sich höhere Verlustausgleichsbedarfe von jeweils 0,8 Mio. € bei der SBBG (vor allem bei der Braunschweiger Verkehrs-GmbH für Qualitätssteigerungen im ÖPNV) und der Flughafengesellschaft Braunschweig-Wolfsburg GmbH (rd. 0,7 Mio. € zum Ausgleich des strukturellen Defizits), weiterhin bei den übrigen Gesellschaften außerhalb des SBBG-Konzerns (gesamt rd. 0,6 Mio. €). Geringere Verlustausgleichsbedarfe im Umfang von rd. 0,8 Mio. € ergeben sich insbesondere bei der Grundstücksgesellschaft durch die Vermarktung des Baugebiets Stöckheim-Süd.
Aufgrund des Beschlusses über eine kostengünstige Schülerfahrkarte für alle Schülerinnen und Schüler in Braunschweig wurden entsprechende Mehrkosten im Teilhaushalt Fachbereich 40 zunächst ab dem Schuljahresbeginn 2019/2020 berücksichtigt (100.000 € pro vollem Monat – gesamt 0,7 Mio. € in 2019). Weiterhin entsteht ein Mehrbedarf aufgrund von Preissteigerungen in der Schülerbeförderung, die vom Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) angekündigt worden sind (216 T€).
Im Teilhaushalt des Fachbereichs 41 sind für 2019 Planungskosten von 75 T€ für das „Ein-Standort-Konzept“ der Städtischen Musikschule sowie ein Zuschuss von 16 T€ pro Jahr an die Internationale Raabe-Gesellschaft berücksichtigt.
Im Teilhaushalt Referat 0500 sind einmalig Mehraufwendungen in Höhe von 80.000 € berücksichtigt worden. Die Verwaltung ist durch Ratsbeschluss mit der Erstellung eines „Bedarfsplans Nachbarschaftszentren“ beauftragt worden. Für die Arbeiten hierzu wird derzeit ein Bedarf in der genannten Höhe grob geschätzt.
Im Teilhaushalt des Fachbereichs 50 schlagen sich einerseits die o. g. Entlastungen bei der Sozialhilfe nieder. Andererseits werden auch Mehrbedarfe für das Aufwands-Budget von rd. 0,2 Mio. € geltend gemacht, u. a. für die Nutzung der neu ausgebauten Etage im Gebäude Naumburgstr. 25 (Gebäude 1 - 2. Etage) und die Installation eines psychosozialen Krisendienstes.
Für den Fachbereich 51 ist eine Ausweitung des Aufwandsbudgets um rd. 7,7 Mio. € vorgesehen.
Dies resultiert unter anderem aus Mehraufwendungen von 5,0 Mio. € im Bereich Kindertagespflege aufgrund des Ratsbeschlusses zur leistungsgerechten Bezahlung der Kindertagespflege (4,8 Mio. €) sowie der Anpassung an die Ist-Werte 2017. Mit der Erhöhung der laufenden Geldleistung in der Tagespflege geht die Erwartung einher, dass die Betreuungsverhältnisse ausgeweitet werden. Im Bereich der 0- bis 3-jährigen (Krippenkinder) kann es dadurch zu erhöhten Einnahmen (100.000 €) kommen. Im Bereich der Förderung des Betriebes von Kindertagesstätten freier Träger sind aufgrund zu berücksichtigender Tarifsteigerungen (rd. 0,8 Mio. €), der Inbetriebnahme neuer Betreuungsgruppen (rd. 0,3 Mio. €) und im Zusammenhang mit der Sprachförderung (rd. 0,7 Mio. €) Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1,8 Mio. € berücksichtigt, die durch Mehrerträge in Höhe von rund 0,7 Mio. € durch die aktualisierte Landesförderung für die Sprachförderung nur zum Teil kompensiert werden. Der Erhöhung der Ansätze für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Rahmen der Inobhutnahme durch freie Träger wegen der geplanten Aufgabe der Betreuung in städtischer Trägerschaft in der Einrichtung Pippelweg in Höhe von 1,0 Mio. € stehen entsprechende Reduzierungen der Personalkosten in gleicher Höhe entgegen.
Im Teilhaushalt Fachbereich 61 wurde der Eigenanteil aus dem EFRE-Förderprogramm „Landschaftswerte“ zur Förderung der bioligischen Vielfalt in der Stadt Braunschweig in Höhe von 150 T€ in die Planung aufgenommen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Liste zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung.
Fraktionsanträge haben beim FB 61 die Erstellung eines Mobilitätsgutachtens für die Bereiche Veltenhof/Rühme/nördliche Nordstadt (50.000 €) sowie die Überarbeitung der Fahrradwegweisung in der Stadt (40.000 €) zum Inhalt.
Zudem sind Zuschusserhöhungen in folgender Höhe beantragt und angenommen worden:
Teilhaushalt
| 2019 € | 2020 € | 2021 € | 2022 € |
|
|
|
|
|
FB 10 - Zentrale Dienste | 14.000 | - | - | - |
FB 40 - Schule | 1.250 | 1.250 | 1.250 | 1.250 |
Kultur und Wissenschaft | 37.300 | 37.300 | 37.300 | 37.300 |
FB 50 - Soziales und Gesundheit | 275.020 | 168.820 | 138.700 | 138.700 |
Gesamt | 327.570 | 207.370 | 177.250 | 177.250 |
Für die Freiwilligen-Agentur (FB 10) ist eine einmalige Zuschusserhöhung im Jahr 2019 von 14.000 € für die Integrationsarbeit vorgesehen. Das LOT-Theater (FB 41) soll eine Aufstockung der Kontinuitätsförderung um 37.300 € pro Jahr erhalten. Die für den FB 50 insgesamt vorgesehene Zuschusserhöhung um 275.020 € im Jahr 2019 verteilt sich auf verschiedene Institutionen, hervorzuheben sind hierbei u. a. ein um 30.000 € erhöhter Zuschuss an den Arbeitskreis Streetwork zur Stärkung bzw. zum Ausbau der Sozialarbeit und ein um 47.500 € höherer Zuschuss für die Täterberatungsstelle Häusliche Gewalt. Weiterhin ist für die Förderung von Nachbarschaftshilfen ein Erhöhungsbetrag von 85.200 € für 2019 vorgesehen. Darin sind 8.000 € für eine externe Begleitung und Moderation eines Dialogprozesses enthalten. Der eigentliche Erhöhungsbetrag des Zuschusses von 77.200 € soll mit einem Sperrvermerk versehen werden, über dessen Freigabe der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nach Vorlage eines Zwischenberichts über den einzuleitenden Dialogprozess im II. Quartal 2019 entscheiden wird.
2.1.5Zuschussdynamisierung
Für die Umsetzung des Beschlusses FWE 169 zum Haushalt 2018 zur Wiedereinführung der Zuschussdynamisierung sind folgende Beträge ausgehend von der damals gültigen Steigerungsrate von 2,35 % vorgesehen:
173 T€ in 2018, 351 T€ in 2019, 532 T€ in 2020 und 710 T€ in 2021. Für 2022 ergibt sich daraus ein Betrag von 891.126 €.
Der FPA hat Fraktionsanträge zum Haushalt 2019 befürwortet, nach denen die Zuschussdynamisierung darüber hinaus auf die Unterhaltungs- und Übungsleiterzuschüsse für den Sportbereich sowie auf das Fan-Projekt im Umfeld von Eintracht Braunschweig ausgedehnt werden sollen. Hierfür sind Ansatzerhöhungen in 2019 um 72.400 € und in den Folgejahren entsprechen aufwachsend vorgesehen (2022: 211.100 €). Für den Sportbereich ist hierin eine Nachholung für 2018 enthalten, die sich jährlich mit 25.700 € niederschlägt.
2.1.6Investitionsmanagement
Das Investitionsmanagement beinhaltet auch Aufwandsmaßnahmen (z. B. Festwertbeschaffungen, Vorplanungen, Instandhaltungsmaßnahmen), die sich nicht nur auf den Finanzhaushalt, sondern auch auf den Ergebnishaushalt auswirken.
Für das Haushaltsjahr 2019 ergibt sich aufgrund der Ansatzveränderungen eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von rd. 1,9 Mio. €.
Allein durch die geplanten Teilsanierungen an der Oswald-Berkhan-Schule (z. B. Sanierung des Therapiebeckens) und an der GS Altmühlstraße (z. B. Fassadensanierung) hat sich eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von rd. 1 Mio. € für 2019 ergeben.
Die in 2017 bereitgestellten Haushaltsmittel für die Beseitigung der durch das Sturmtief „Xavier“ entstandenen Schäden am städtischen Baumbestand in Höhe von rd. 0,8 Mio. € werden voraussichtlich nicht mehr in 2018 abfließen. Es ist eine Nachveranschlagung von Haushaltsmitteln für 2019 von rd. 0,6 Mio. € erforderlich.
Die Instandhaltung der Tiefgarage Packhof wurde bisher als ergebniswirksame Maßnahme eingeschätzt. Im Rahmen der Ansatzveränderungen sind die dafür eingeplanten Finanzraten nunmehr als Investition vorgesehen worden. Das Gutachten eines Steuerberaters zur Klärung der Frage, ob dies möglich ist, steht jedoch noch aus.
2.1.7Zusammenfassung
Die Beschlussempfehlungen des FPA führen nach dem gegenwärtigen Beratungsstand im Entwurf des Ergebnishaushaltes 2019 saldiert zu folgenden Veränderungen:
Veränderungen durch die Entscheidungen über: | Erträge € | Aufwand € | Saldo € |
|
|
|
|
a) die Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Ergebnishaushalt | + 9.276.100 | + 5.788.210 | + 3.487.890 |
b) die Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Investitionsmanagement, die ergebniswirksam sind | + 811.000 | + 2.492.000 | - 1.681.000 |
c) die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Ergebnishaushalt | 0 | + 616.470 | - 616.470 |
d) Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte im Investitionsmanagement, die ergebniswirksam sind | 0 | + 245.000 | - 245.000 |
Veränderung Ergebnishaushalt | + 10.087.100 | + 9.141.680 | + 945.420 |
2.2Finanzhaushalt
Im Entwurf des Finanzhaushaltes 2018 (Stand: August 2018) waren Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 93,2 Mio. € vorgesehen. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit beliefen sich auf rd. 20,8 Mio. €, so dass sich ein Finanzierungsbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 72,4 Mio. € ergeben hat.
Unter Berücksichtigung des Überschusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 10,1 Mio. €, des Saldos aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. 68,7 Mio. € sowie des geplanten Resteabbaus von 13,2 Mio. € ergab sich somit ein Fehlbedarf im Gesamtfinanzhaushalt in Höhe von rd. 6,8 Mio. €. Dieser wird aus dem Ende 2018 vorhandenen Bestand an Zahlungsmitteln gedeckt.
Nach dem gegenwärtigen Stand ist zu erwarten, dass der Fehlbedarf im Gesamtfinanzhaushalt für 2019 rd. 30,3 Mio. € betragen wird.
Die wesentlichen Veränderungen, die gegenüber dem im August 2018 versandten Haushaltsplanentwurf zu Veränderungen im Finanzhaushalt führen, werden nachstehend näher erläutert.
2.2.1Investitionstätigkeit
Insgesamt ergeben sich durch die Beschlussempfehlungen des FPA für den Teil der Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt im Jahr 2019 zusätzliche Belastungen in Höhe von rd. 0,4 Mio. €.
Diese Haushaltsbelastung setzt sich einerseits aus den haushaltsentlastenden Ansatzveränderungen der Verwaltung in Höhe von rd. 0,4 Mio. € und aus den Haushaltsbelastungen für die im Finanz- und Personalausschuss angenommenen Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte von rd. 0,8 Mio. € zusammen.
Die Haushaltsentlastung aus den Ansatzveränderungen der Verwaltung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Brückenbaumaßnahmen (Ersatzneubauten / Neubauten) mit einem Auszahlungsvorlumen von rd. 2,8 Mio. € von 2019 auf die Folgejahre verschoben wurden. Enorme Baupreiskostensteigerungen wurden zum Anlass genommen, nicht kurzfristig erforderliche Brückenbaumaßnahmen zeitlich zu verschieben.
Auch die zeitliche Verschiebung der Baumaßnahmen zur Umgestaltung des DB-Verknüpfungspunktes Gliesmarode, der Erschließung des Wohnbaugebietes Feldstraße und der E-Schnellradwege BS-WF-SZ-Thiede sowie BS-Lehre-WOB haben zu der Entlastung beigetragen.
Demgegenüber stehen aber auch zusätzliche Haushaltsmitteleinplanungen z. B. von jährlich 0,4 Mio. € für die Ersatzbeschaffung von interaktiven Whiteboards für Schulen. Auch zusätzlich erforderliche Finanzraten für die Teilmaßnahmen des Stadtbahnausbaus Volkmarode-Nord, Rautheim und die Campusbahn/Salzdahlumer Str. konnten für 2019 in Höhe von rd. 1 Mio. € berücksichtigt werden.
Die Verschiebung der Finanzraten für die Sanierung der Tiefgarage Packhof vom Aufwand zu den Investitionen ist - wie bereits unter Ziffer 2.1.6 dargestellt - ebenfalls in den Jahren 2019 - 2021 eingeplant worden.
Weiterhin wurde der Neubau der Kindertagesstätte Stöckheim-Süd in die Planung aufgenommen. Allein für das Jahr 2019 ergibt sich hieraus eine zusätzliche Belastung bei den Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 1,8 Mio. €. Kostenbeiträge des Investors werden erst für 2020 erwartet.
Für den Breitbandausbau sind in den Investitionsauszahlungen rd. 0,5 Mio. € für 2019 neu eingeflossen. Demgegenüber stehen eingeplante Fördergelder in Höhe von rd. 0,4 Mio. €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich durch die Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf von bisher 116.374.600 € auf 126.860.200 €.
Die Beschlussempfehlungen des FPA für die Investitionen führen im Jahr 2019 saldiert zu folgenden Veränderungen:
| Einzahlungen € | Auszahlungen € | Saldo € |
|
|
|
|
1) Entscheidungen zu den Ansatz-veränderungen der Verwaltung | - 236.800 | - 618.300 | + 381.500 |
2) Veränderungen durch die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte | 0 | + 795.000 | - 795.000 |
Ergebnis Investitionen | - 236.800 | + 176.700 | - 413.500 |
Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte sind in der Anlage 2.5.1 dargestellt. Zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung und den haushaltsneutralen Umsetzungen sowie den Haushaltsvermerken des Investitionsmanagements sind die Anlagen 2.5.2 und 2.5.3 (2.5.3.1 - 2.5.3.2) sowie 2.5.4 beigefügt.
2.2.2Finanzierungstätigkeit
Für das Jahr 2019 sind Kreditaufnahmen von 50,6 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung der geplanten Tilgungsleistungen von rd. 5,9 Mio. € ergibt sich im Haushaltsjahr 2019 eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von rd. 44,7 Mio. €.
Unter Inanspruchnahme der Experimentierklausel nach § 181 Abs. 1 NkomVG wurde im Haushaltsjahr 2018 eine Kreditermächtigung in Höhe von insgesamt 43,65 Mio. € eingeplant, um diese Finanzmittel an städtische Gesellschaften auszuleihen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung (inkl. Expermentierklausel).
Jahr | Kredit-aufnahmen Mio. € | ordentliche Mio. € | Saldo
Mio. € |
|
|
|
|
2019 | 50,6 | 5,9 | 44,7 |
2020 | 70,9 | 8,1 | 62,8 |
2021 | 37,6 | 11,8 | 25,8 |
2022 | 38,1 | 13,8 | 24,3 |
|
|
|
|
Summe | 197,2 | 39,6 | 157,6 |
2.3Investitionsprogramm für die Jahre 2020 - 2022
Das Investitionsprogramm weitet sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des FPA in den Jahren 2020 bis 2022 um folgende Beträge aus (zu den Veränderungen 2019 s. Ziffer 2.1.6 und 2.2.1):
| 2020 € | 2021 € | 2022 € |
|
|
|
|
1. Veränderungen im Investitions-programm durch die Entscheidungen zu den Ansatzveränderungen | - 1.944.000 | - 3.875.400 | + 796.400 |
davon ergebniswirksam | + 929.800 | + 1.272.300 | - 971.600 |
davon werterhöhend | - 2.873.800 | - 5.147.700 | + 1.768.000 |
2. Veränderungen im Investitions-programm durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte | - 900.000 | - 200.000 | + 700.000 |
davon ergebniswirksam | 0 | 0 | 0 |
davon werterhöhend | - 900.000 | - 200.000 | + 700.000 |
3. Gesamt | - 2.844.000 | - 4.075.400 | + 1.496.400 |
Wie bereits in Punkt 2.1.6 und 2.2.1 dargestellt, haben im Wesentlichen die zeitlichen Verschiebungen der Brückenbaumaßnahmen als auch deren Baupreiskostensteigerungen zu den Mehrbedarfen im Investitionsbereich in den Jahren 2020 und 2021 geführt. Hierbei hervorzuheben ist beispielsweise die Verschiebung der Finanzraten für den Neubau der Okerbrücke Leiferde und den Neubau der Okerbrücke Biberweg.
Auch die zeitliche Verschiebung der Erschließung des Wohnbaugebietes Feldstraße und der Umgestaltung des DB-Verknüpfungspunktes Gliesmarode von 2019 in die Folgejahre hat zu der Liquiditätsbelastung in 2020 und 2021 beigetragen.
Die Umsetzung der E-Schnellradwege BS-WF-SZ-Thiede sowie BS-Lehre-WOB wurde dagegen komplett aus dem Finanzplanungszeitraum hinausgeschoben. Mit einer Umsetzung wird voraussichtlich erst ab 2023 ff. gerechnet.
Für 2022 wird - wie bereits für 2019 - mit einer finanziellen Entlastung im Investitionsbereich gerechnet. Diese ist auf die zeitliche Verschiebung der Sanierung des Rathauses mit rd. 1 Mio. € als auch auf die Verschiebung von ausgesuchten Brückenbaumaßnahmen von 2022 auf die Zeit ab 2023 zurückzuführen. Beispielhaft sei hier der Ersatzneubau der Schunterbrücke Bienrode und der Ersatzneubau der Schunterbrücke Bienrode - Gifhorn genannt.
Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte sind in der Anlage 2.5.1 dargestellt. Zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung und den haushaltsneutralen Umsetzungen sowie den Haushaltsvermerken des Investitionsmanagements sind die Anlagen 2.5.2 und 2.5.3 (2.5.3.1 - 2.5.3.2) sowie 2.5.4 beigefügt.
2.4Gesamtergebnisse
2.4.1Ergebnishaushalt
Die Beschlussempfehlungen des FPA führen zu folgenden Jahresergebnissen inkl. des geplanten Resteabbaus:
Mio. € | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|
|
|
|
|
Jahresergebnis | - 37,9 | - 26,7 | + 0,5 | + 1,3 |
Überschussrücklagen | 182,6 | 155,9 | 156,4 | 157,7 |
Gemäß dem vorgelegten Stand der Planung und unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse werden sich die Überschussrücklagen zum Ende des Jahres 2022 auf rd. 157,7 Mio. € reduzieren.
2.4.2Finanzhaushalt
Die Beschlussempfehlungen des FPA führen zu folgenden Ergebnissen des Finanzhaushalts:
Mio. € | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|
|
|
|
|
Finanzmittelveränderung | - 30,3 | + 3,3 | - 4,1 | + 2,3 |
Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (rund) | 19,7 | 23,0 | 18,9 | 21,2 |
3.Haushaltsausgleich
Der Haushalt ist gem. § 110 Abs. 4 NKomVG ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Dies ist für die Haushaltsjahre 2019 - 2022 nicht der Fall. Allerdings gilt diese Verpflichtung gem. § 110 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG als erfüllt, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann. Damit wird der Haushaltsausgleich durch einen Rückgriff auf die in vergangenen Jahresabschlüssen gebildeten Überschussrücklagen erreicht.
Weiterhin sind gemäß § 110 Abs. 4 Satz 3 NKomVG die Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist im Finanzplanungszeitraum eine Kreditaufnahme vorgesehen. Um darüber hinaus eine rechtzeitige Leistung aller Auszahlungen sicherzustellen, ist beabsichtigt, in der Haushaltssatzung einen Höchstbetrag von Liquiditätskrediten in Höhe von 50 Mio. € festzusetzen.
4.Schulden
Wie bereits unter Ziff. 2.2.2 dargestellt, ist eine Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die geplante Entwicklung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie den Stand der Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften:
Mio. € | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|
|
|
|
|
Stand Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen am Ende des Haushaltsjahres | 155,1 | 217,9 | 243,7 | 268,0 |
|
|
|
|
|
Stand Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften am Ende des Haushaltsjahres | 76,9 | 73,4 | 69,8 | 66,1 |
5.Stellenplan 2019
Im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan 2019 aus dem August 2018 waren in der Gesamtverwaltung rd. 131 Stellenschaffungen und rd. 40 Stellenwegfälle vorgesehen. Zur Sitzung des FPA am 5. Dezember 2018 wurden von der Verwaltung aufgrund von weiterem Veränderungsbedarf insgesamt rd. 169 Stellenschaffungen und rd. 50 Stellenwegfälle vorschlagen.
Nach der Beratung der Verwaltungsvorlage sowie der Fraktionsanträge zum Stellenplan 2019 und der daraus resultierenden Beschlussempfehlung aus dem FPA sind zusätzlich 3,34 Stellenschaffungen im Fachbereich 67 (5 Saisonstellen herbizidfreie Grünflächenpflege) aufgenommen worden.
Somit enthält der Stellenplan 2019 insgesamt rd. 173 Stellenschaffungen und rd. 50 Stellenwegfälle. Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen und -wegfälle teilen sich wie folgt auf:
Im Bereich der Kernverwaltung (ohne Sonderrechnungen) sind aufgrund vielfältiger Aufgabenveränderungen rd. 152 Stellenschaffungen vorgesehen. Davon sind rd. 27 Stellenschaffungen durch Fördermittel, Einnahmen oder Sachmittel gegenfinanziert.
Dabei sind im Fachbereich 51 rd. 38 Stellenschaffungen, z. B. für UVG, Kommunale Schulsozialarbeit und Ausbau der Kindertages- und Schulkindbetreuung, in verschiedenen Abteilungen vorgesehen. Weitere rd. 17 Stellenschaffungen sind im Fachbereich 50, u. a. im Zusammenhang mit Aufgabenveränderungen und Aufgabenzuwächsen anlässlich der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vorgesehen. Im Fachbereich 37 sind rd. 14 Stellenschaffungen für die weiteren Umsetzungsschritte des Brandschutzbedarfsplanes sowie der Organisationsuntersuchung, die vom Rat am 7. November 2017 (s. DS 17-05566) beschlossen wurden, vorgesehen. Die restlichen rd. 77 Stellenschaffungen, die aufgrund geänderter Aufgabenstellungen erforderlich sind, verteilen sich auf alle Bereiche der Stadtverwaltung.
Den Stellenschaffungen stehen im Bereich der Kernverwaltung rd. 50 Stellenwegfälle durch Aufgabenveränderungen gegenüber.
Im Bereich der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement sind insgesamt rd. 20 Stellenschaffungen vorgesehen, die aufgrund der gutachtlichen Personalbedarfsberechnung im Rahmen der Organisationsuntersuchung der Grundstücks- und Gebäudewirtschaft erfolgen.
Im Bereich der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft wird die Schaffung einer Stelle zur Neustrukturierung der Aufgabenwahrnehmung sowie zur Unterstützung der Abteilungsleitung vorgeschlagen.
Die Personalkostenveränderungen berücksichtigen das Ergebnis der aktuellen Personalkostenhochrechnung, die Veränderungen in den Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen, die für 2019 vorgesehenen Stellenplanveränderungen, die aktuell beschlossene Besoldungsanpassung sowie die Tarifveränderungen aus dem bis 31. August 2020 geltenden Tarifabschluss.
Für die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger ist für das Jahr 2019 noch keine gesetzliche Regelung getroffen worden. Für die Planung im Jahr 2019 ist wie in den Vorjahren eine lineare Erhöhung um 1,5 % berücksichtigt worden.
Die Personalaufwendungen für den Haushalt 2019 (ohne Rückstellungen) betragen insgesamt rd. 198,88 Mio. €.
Die Stellenplanveränderungen in den einzelnen Organisationseinheiten sowie der förmliche Stellenplan sind als Anlage 5 beigefügt.
6.Änderung der Teilhaushalte und der Produktdarstellungen
Die Beschlussempfehlungen des FPA, die vorliegenden Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die von der Verwaltung dargelegten Ansatzveränderungen und die endgültigen Beschlüsse des Rates zum Haushaltsentwurf 2019 haben auch (redaktionelle) Auswirkungen auf die Teilhaushalte und auf die Produkte.
Sie führen in den Teilhaushalten zu einer Änderung der dargestellten Haushaltsansätze und somit auch zu anderen Ergebnissen der Teilhaushalte im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf (Stand: August 2018). Sie haben ferner Änderungen der Produkterträge und Produktaufwendungen zur Folge.
Aus technischen Gründen sind diese Auswirkungen auf die Teilhaushalte sowie auf die Produkterträge und -aufwendungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültige Darstellung der Teilhaushalte sowie der Produktplanbeträge kann daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden.
Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten, die sich aus den Ansatzveränderungen und aus der Umsetzung des Stellenplans 2019 ergibt. Die Aufteilung des Personalaufwands führt auch dazu, dass es gegenüber dem Gesamtergebnishaushalt lt. Anlage 3 bei einzelnen Ansatzzeilen noch Verschiebungen geben wird. Die Summen für die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt bleiben hiervon unberührt.
7.Sonstige Änderungen
Die Verwaltung schlägt die in der Anlage 2.3 dargestellten Anpassungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen sowie an anderen Teilen von Teilhaushalten vor.
Der FPA ist dem Vorschlag gefolgt.
8.Haushaltspläne für Sonderrechnungen
Die Haushaltspläne für die im Beschlusstext genannten Sonderrechnungen waren dem am 10. August 2018 veröffentlichten Haushaltsplanentwurf 2019 beigefügt, für die Sonderrechnung FB 65 Hochbau und Gebäudemanagement jedoch ohne den Jahresabschluss 2017 und die Stellenübersicht 2019 (s. Anlage 6).
Mit der Vorlage 18-09412 „Haushalt 2019, Stellenplan“ wird für die Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft die Schaffung einer neuen Stelle zur Neustrukturierung der Aufgabenwahrnehmung sowie zur Unterstützung der Abteilungsleitung und die Stundenaufstockung einer bereits bestehenden Stelle in dem Umfang einer halben Stelle vorgeschlagen.
Die Personalaufwendungen für diese Stellen wurden in den Haushaltsplanentwürfen bereits berücksichtigt. Die neue Stelle selbst war in den bisherigen Stellenplanentwürfen noch nicht abgebildet. Die aktualisierten Stellenplanentwürfe der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft sind deshalb als Anlagen 7 und 8 beigefügt.
Weiterhin ist nach Abstimmung zur Investitionsplanung der SE|BS zum Haushalt 2019 der entsprechend angepasste Abschnitt 2.2 des Vorberichts vorgelegt worden.
Hierin enthalten sind ergänzende Erläuterungen zu dem Kapitalkostenentgelt „Investitionen“. Die Anpassungen sind als Anlage 9 beigefügt.
Der FPA hat ihre Annahme, auch aufgrund der Beratung im Bauausschuss am 23. Oktober 2018 empfohlen.
9.Pensionsfonds
Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet.
Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 des NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt werden kann. Gemäß § 6 der am gleichen Tage vom Rat beschlossenen Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.
Der in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2019 dargestellte Haushaltsplan 2019 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ ist gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem zur Beschlussfassung vorgelegten Haushaltsplan lediglich um die rechtliche Ausformung des Sondervermögens handelt. Die aus dem städtischen Haushalt bereitzustellenden Mittel sind bereits im Finanzhaushalt und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanentwurfs 2019 enthalten.
10. Beteiligungsbericht
Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 10 KomHKVO ist der „Bericht der Gemeinde über die Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht)“ eine Anlage zum Haushaltsplan. Der XXII. Beteiligungsbericht für die städtischen Gesellschaften ist als Anlage 10 beigefügt.
Beschluss:
„1. Die Haushaltssatzung 2019 (Anlage 1) mit
a)dem Haushaltsplan 2019 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2018 - 2022
b)den Haushaltsplänen 2019 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2018 - 2022 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2019 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2019 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen."
Anlage/n:
Anlage 1Entwurf der Haushaltssatzung 2019
Anlage 2.1Beantwortung von Anfragen
Anlage 2.2Finanzunwirksame Anträge
Anlage 2.3Wesentliche Produkte und Maßnahmen
Anlage 2.4Änderungslisten zum Haushaltsplanentwurf 2019 - Ergebnishaushalt
Anlage 2.5Änderungslisten zum Haushaltsplanentwurf 2019 - Finanzhaushalt (inkl. IP)
Anlage 2.6Stellungnahmen zu finanzwirksamen Anträgen
Anlage 3Gesamtergebnishaushalt 2019
Anlage 4Gesamtfinanzhaushalt 2019
Anlage 5Stellenplan 2019
Anlage 6Sonderrechnung FB 65: Jahresabschluss 2017 sowie Stellenübersicht zum Haushaltsplan 2019
Anlage 7Sonderrechnung Stadtentwässerung: Stellenplanübersicht
Anlage 8Sonderrechnung Abfallwirtschaft: Stellenplanübersicht
Anlage 9Sonderrechnung Stadtentwässerung: Vorbericht und Erläuterungen zu dem Kapitalkostenentgelt „Investitionen“
Anlage 10Beteiligungsbericht
![]() | ||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
![]() |
1 | Hh-Satzung Enddruck 2019_10.12.2018 (68 KB) | ||
![]() |
2 | Anlage 2.1_Beantwortung von Anfragen (12726 KB) | ||
![]() |
3 | Anlage 2.2_Finanzunwirksame Anträge (166 KB) | ||
![]() |
4 | Anlage 2.3 - WP_Maßnahmen (304 KB) | ||
![]() |
5 | Anlage 2.4 Ergebnishaushalt (576 KB) | ||
![]() |
6 | Anlage 2.5_Finanzhaushalt (1237 KB) | ||
![]() |
7 | Anlage 2.6_Stellungnahmen zu finanzwirksamen Anträgen (6897 KB) | ||
![]() |
8 | Anlage 3 Gesamtergebnishaushalt (49 KB) | ||
![]() |
9 | Anlage 4 Gesamtfinanzhaushalt (38 KB) | ||
![]() |
10 | Anlage 5 Stellenplan (600 KB) | ||
![]() |
11 | Anlage 6 Sonderrechnung FB 65 (7670 KB) | ||
![]() |
12 | Anlage 7 Sonderrechn. Stadtentwässerung (73 KB) | ||
![]() |
13 | Anlage 8 Sonderrechnung Abfallwirtschaft (72 KB) | ||
![]() |
14 | Anlage 9_Sonderrechnung Stadtentwässerung (146 KB) | ||
![]() |
15 | Anlage 10_Beteiligungsbericht 2019 (3377 KB) |
|