Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-09723-01
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratung der Vorlage 18-09554 Haushaltssatung 2019 in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 5. Dezember 2018 wurde die Verwaltung zu den nachfolgend dargestellten Themen um Klärung bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 18. Dezember 2018 gebeten.
Hierzu haben die fachlich jeweils zuständigen Dezernate wie folgt Stellung genommen:
- Förderung der Nachbarschaftshilfen
(FWE 161, 4. Ergänzungsvorlage zur FPA-Vorlage (DS 18-09554-01), Anlage 4.1)
Fragestellung:
Die Verwaltung wurde um Klärung gebeten, ob der in der Mitteilung 18-09637 „Förderung der Nachbarschaftshilfen in Braunschweig“ angegebene Betrag von 77.200 € tatsächlich die in den Anträgen der Nachbarschaftshilfen geltend gemachten Bedarfe decke und ob sich bei einer Erhöhung der Förderung der Nachbarschaftshilfen unterhalb von 122.000 € ggf. die Eigenanteile insbesondere der kleinen Nachbarschaftshilfen erhöhe.
Antwort:
Die Berechnung des Fehlbetrags von 77.200 € ist nach den der Verwaltung derzeit vorliegenden Zahlen erfolgt.
Für 2019 liegen allerdings erst drei Förderanträge der Nachbarschaftshilfen vor, so dass nicht alle aktuellen Zahlen verfügbar sind. Ferner ist es durchaus möglich, dass nicht alle Personalkosten nach den Zuwendungsrichtlinien berücksichtigungsfähig sind. Daher kann nicht mit letzter Gewissheit gesagt werden, dass der errechnete Fehlbetrag absolut genau ist. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass das Defizit zumindest fast vollständig durch Annahme des Antrages FWE 161 gedeckt werden kann.
- Aufwendungen des Referates 0800 - Wirtschaftsförderung
und Stadtmarketing vor 2005
(Beantwortung der Anfrage A 005, FPA-Hauptvorlage (DS 18-09554), Anlage 1)
Fragestellung:
Die Verwaltung wurde gebeten, trotz der in der Stellungnahme A 005 beschriebenen Besonderheiten die Aufwendungen für das Referat 0800 - Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing vor 2005 zu ergänzen.
Antwort:
Für die Jahre 2000 und 2001 lauten die Rechnungsergebnisse der Unterabschnitte „Referat Wirtschaftsförderung“ jeweils 0, die der Unterabschnitte „Stadtmarketing“
-495.519,05 € (2000) und -379.789,55 € (2001). Der Unterabschnitt „Wirtschafts-förderung“ weist ein Rechnungsergebnis i. H. v. -261.311,87 € im Jahr 2002 und
-100.599,85 € im Jahr 2003 auf. 2004 lautet das Rechnungsergebnis des Unter-abschnitts „Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing“ -332.726,77 €. Es wird wie in der Ursprungsstellungnahme bereits darauf hingewiesen, dass - aufgrund der seinerzeitigen Haushaltssystematik - diese Zahlen die Aufgaben nicht vollständig abbilden, sich im Zeitablauf Zuschnitte verändert haben und im Längsschnitt deshalb keine Vergleichbarkeit besteht.
- Förderung des Seilgartens im Kennel-Bad
(FWI 144, FPA-Hauptvorlage (DS 18-09554), Anlage 5.1)
Fragestellung:
Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob der Verwaltung bekannt sei, dass wenigstens die Otto-Bennemann-Schule den Seilgarten im Kennel-Bad nutzen und sich für dessen Erhalt einsetzen würde. Daneben wurde gefragt, ob einer Förderung möglicherweise die private Trägerschaft des Seilgartens entgegenstehen würde.
Antwort:
Die Verwaltung ist nicht von der Otto-Bennemann-Schule über ihre Nutzung informiert worden, hat aber am 8. November 2018 Kenntnis über ein Schreiben erhalten, das die Schule am 7. November 2018 an die Ratsmitglieder adressiert hat. In diesem Schreiben ist der Nutzungswunsch formuliert worden. Darüber hinaus hat der Schulleiter des Lessinggymnasiums in einer Email am 12. November 2018 an die Sozialdezernentin darauf hingewiesen, dass die jeweils 7ten Klassen den Seilgarten nutzen und ein Weiterbetrieb begrüßt werden würde. Im Nachgang zur Sitzung des Schulausschusses am 2. November 2018 hat die Verwaltung beim derzeitigen Betreiber Informationen über die Nutzung des Seilgartens eingeholt. Danach nutzen insgesamt 11 Braunschweiger Schulen den Seilgarten, allerdings konnten keine Informationen über Häufigkeit und Umfang gegeben werden. Eine Förderung des Seilgartens gemäß den Sportförderrichtlinien ist nicht möglich und auch aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung gibt es keine Fördermöglichkeiten. Hier kämen allenfalls touristische Projekte in Betracht, dieser Zweck trifft beim Seilgarten aber nicht zu.
Beschluss:
„1. Die Haushaltssatzung 2019 (Anlage 1) mit
a)dem Haushaltsplan 2019 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2018 - 2022
b)den Haushaltsplänen 2019 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2018 - 2022 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2019 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2019 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen."
Anlage/n:
Keine
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