Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-09724-01  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Franz-Rosenbruch-Weg, OE 39
Stadtgebiet zwischen Bundesallee, Stauffenbergstraße und dem Franz-Rosenbruch-Weg" (Geltungsbereich A)
Stadtgebiet südwestlich Peterskamp, Ecke Hondelager Weg (Geltungsbereich B)
Beschluss über die erneute Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
18-09724
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
20.03.2019 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
26.03.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
OE 39_Anlage 2b Vorhabenplan-Lageplan_aktualisiert

 

 

 


Beschluss:

 

„1.Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 a (3) BauGB, der Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und gemäß § 4 a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6 a, 6 b und 6 c sowie 7 a, 7 b und 7 c zu behandeln.

 

2.Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Franz-Rosenbruch-Weg“, OE 39, mit der geänderten Anlage 2 b sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 4 a (3) Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen.“

 

Sachverhalt:

 

Der Stadtbezirksrat 321 Lehndorf-Watenbüttel hat in seiner Sitzung am 06.03.2019 den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Franz-Rosenbruch-Weg“, OE 39, mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung und einer Gegenstimme mit folgender Protokollnotiz beschlossen:

 

„1. Die Mitglieder des Stadtbezirksrates erwarten, dass alle bisherigen Einwendungen aus den vorangegangenen Auslegungsverfahren nach dem Beschluss des Verwaltungsausschusses über die erneute Auslegung beantwortet werden. Die Einwenderinnen und Einwender sollen außerdem den Zeitpunkt der erneuten Auslegung mitgeteilt bekommen.

 

2. Mitglieder des Stadtbezirksrates erwarten eine Überprüfung der Zahl der Fahrradabstellplätze mit dem Ziel, diese Zahl deutlich zu erhöhen.

 

3. Herr Grziwa betont, der Stadtbezirksrat habe der früheren Auslegung nur zugestimmt, weil eine Ersatzfläche für den entfallenden Bolzplatz seitens der Verwaltung zugesichert worden sei. Der Stadtbezirksrat fordert daher, bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens einen alternativen Bolzplatz zu schaffen.“

 

Hierzu nimmt die Verwaltung Stellung wie folgt:

 

Zu 1.

Nach Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss werden die Bürgerinnen und Bürger über den Umgang ihrer jeweiligen Einwendung schriftlich unterrichtet. Sie werden ebenfalls von dem geplanten Zeitraum der öffentlichen Auslegung unterrichtet.

 

Zu 2.

Die Anzahl der erforderlichen Fahrradabstellplätze wurde von der Verwaltung überprüft. Nach den Richtzahlen für Fahrradabstellplätze im Zusammenhang mit § 48 NBauO sind für Einkaufsstätten bis 2000 m² je 50 - 200 m² Verkaufsfläche 1 Fahrradabstellplatz vorzusehen. Danach wären für den geplanten Lebensmittelmarkt mit 1.070 m² Verkaufsfläche insgesamt
6 - 22 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Da der Markt auf die Nahversorgung ausgerichtet ist und anzunehmen ist, dass ein großer Teil der Kunden mit dem Fahrrad den Markt aufsuchen werden, ist es gerechtfertigt, bei der Bemessung der Anzahl der erforderlichen Fahrradabstellplätze einen Wert oberhalb des Mittelwertes anzunehmen. Der Vorhabenplan wurde entsprechend abgeändert. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze wurde auf 17 erhöht und durch eine entsprechende Anordnung wurden auch Abstellmöglichkeiten für Fahrräder mit Anhänger bzw. Lastenfahrräder geschaffen (s. Anlage 2 b). Hierdurch entfällt ein Stellplatz. Die Anzahl der Stellplätze wird in der Erläuterung zum Vorhabenplan sowie in der Begründung in den Planunterlagen für die öffentliche Auslegung entsprechend angepasst.

 

Zu 3.

Zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan OE 39 wird die Verwaltung einen Standortvorschlag für einen neuen Bolzplatz vorlegen.

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen 6 a, 6 b, 6 c sowie 7 a, 7 b und 7 c aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift „Franz-Rosenbruch-Weg“, OE 39, mit der geänderten Anlage 2 b sowie der Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 2 b:Vorhabenplan/Lageplan (aktualisiert)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 OE 39_Anlage 2b Vorhabenplan-Lageplan_aktualisiert (1746 KB)    
Stammbaum:
18-09724   Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Franz-Rosenbruch-Weg, OE 39. Stadtgebiet zwischen Bundesallee, Stauffenbergstraße und dem Franz-Rosenbruch-Weg" (Geltungsbereich A) Stadtgebiet südwestlich Peterskamp, Ecke Hondelager Weg(Geltungsbereich B) Beschluss über die erneute Auslegung   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Beschlussvorlage
18-09724-01   Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Franz-Rosenbruch-Weg, OE 39 Stadtgebiet zwischen Bundesallee, Stauffenbergstraße und dem Franz-Rosenbruch-Weg" (Geltungsbereich A) Stadtgebiet südwestlich Peterskamp, Ecke Hondelager Weg (Geltungsbereich B) Beschluss über die erneute Auslegung   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Beschlussvorlage

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