Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10425  

Betreff: Berufung der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Gruppe der Schülerinnen und Schüler in den Schulausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:40 Fachbereich Schule   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
02.04.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 6 Abs. 2 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse vom 17. Oktober 1996 werden die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Schülerinnen und Schüler für die Dauer der halben Wahlperiode der Vertretungskörperschaft berufen. Die Hälfte der Wahlperiode des Rates endet mit Ablauf des 30. April 2019.

 

Sobald eine der in § 110 Abs. 2 und 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) genannten Gruppen nicht mehr vertreten ist, ist für diese Gruppe erneut ein Berufungsverfahren durchzuführen, wenn die Wahlperiode der Vertretungskörperschaft nicht innerhalb der nächsten sechs Monate endet. Die Wahlperiode endet am 31. Oktober 2021. Ein Berufungsverfahren ist daher einzuleiten.

 

Vom Stadtschülerrat wurden am 15. März 2019 die im Beschlusstext genannten Vertreterinnen bzw. Vertreter vorgeschlagen. Auf die Benennung von jeweils bis zu zwei stellvertretenden Mitglieder für die allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen hat der Stadtschülerrat verzichtet. Nach § 110 Abs. 4 NSchG sind die Vorschläge bindend.
 

 


Beschluss:

Nachstehende stimmberechtigte Bürgermitglieder –Vertretung der Schülerinnen und Schü-ler– werden auf Vorschlag des Stadtschülerrates als Mitglieder in den Schulausschuss berufen:
 

Allgemein bildende Schulen

Herr Hendrik Hübner

 

Berufsbildende Schulen

Frau Mina Weidanz-Hirz

 


Anlage/n:

keine

 

Erläuterungen und Hinweise