Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10440
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Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt die Besetzung der Ausschüsse durch Beschluss festgestellt. Gemäß
§ 51 der Geschäftsordnung sind für Ratsmitglieder in Ausschüssen mit Beschlussrechten nach § 6 der Hauptsatzung Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Nach § 71 Abs. 9 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Ausschussmitglieder, die sie benannt haben, durch andere Ausschussmitglieder ersetzen. Die Umbesetzungen stellt der Rat ebenfalls durch Beschluss fest.
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 18.03.2019 mitgeteilt, dass anstelle von Ratsfrau Simone Wilimzig-Wilke Ratsherr Christoph Bratmann als Stellvertreter im Grünflächenausschuss benannt wird.
Die Änderung in der Benennung der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters im Grünflächenausschuss wird durch diesen Beschluss festgestellt.
Beschluss:
Anstelle von Ratsfrau Simone Wilimzig-Wilke wird Ratsherr Christoph Bratmann als Stellvertreter im Grünflächenausschuss benannt.
Anlage/n: keine