Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10497
|
|
Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf folgenden Antrag: Resolution: Das Land Niedersachsen muss den Weg für das Kinder- und Jugendtheater jetzt frei machen - https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1012914&noCache=1
Sachverhalt:
Im September 2017, nur wenige Tage vor der Bundestags- sowie der vorgezogenen Landtagswahl, berichtete die Braunschweiger Zeitung (BZ) unter der Überschrift "Der Jugend eine Bühne - Braunschweigs Staatstheater erhält in der östlichen Innenstadt eine neue Spielstätte." über den öffentlichkeitswirksamen Besuch der damaligen Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajic (Grüne) in der Husarenstraße 75. Frau Heinen-Kljajic wird dahingehend zitiert, dass für die Schaffung eines Kinder- und Jugendtheaters lediglich 1,3 Millionen Euro an Planungs- und Umbaukosten notwendig seien und der seinerzeitige Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) bereits seine Zustimmung signalisiert habe. Die Kosten hätten, so steht es im Artikel, durch vorhandene Baumittel des Landes bereitgestellt werden können. Überdies würden diese komplett vom Land getragen werden; die nach dem Staatstheatervertrag notwendige Kostenbeteiligung in Höhe von einem Drittel durch die Stadt Braunschweig entfiele in diesem Fall. Der notwendige Bauantrag wurde so zeitig in Aussicht gestellt, dass noch in 2018 der Startschuss für das Jugendtheater hätte gegeben werden könne.
Doch in der Folge stellte sich heraus, dass nichts passiert war: weder standen die von Rot-Grün kalkulierten 1,3 Millionen Euro im Landeshaushalt zur Verfügung, noch wurde der notwendige Bauantrag gestellt. Dies erfolgte übrigens bis heute nicht, so dass die im Ursprungsantrag der SPD getroffene Aussage, wonach die Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung unter Auflagen erteilt habe, schlichtweg falsch ist!
So viel zur notwendigen Einordnung des bisherigen Verlaufes.
Es scheint indes jedoch einen überparteilichen Konsens zu geben - egal, ob im Rat der Stadt Braunschweig oder im Niedersächsischen Landtag -, wonach die weiterhin bestehenden Probleme ausgeräumt werden sollen, so dass das Kinder- und Jugendtheater schnellstmöglich realisiert werden kann. So gibt es beispielsweise eine praktikable Lösung für den notwendigen Nachweis von 15 Parkplätzen. Und nach dem Besuch von Dirk Toepffer, dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, wurde dieser in der BZ dahingehend zitiert, dafür werben zu wollen, dass die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt würden. Im selben Artikel wurde Annette Schütze - in ihrer Eigenschaft als Landtagsabgeordnete - damit zitiert, dass sie "das Geld klarmachen" wolle (Ausgabe vom 9. März 2019, Seite 11). Es erscheint daher sehr sinnvoll, den notwendigen Appell nicht nur an die Landesregierung, sondern auch an die im Landtag vertretenen Fraktionen zu richten.
Der angefügte zweite Absatz dient der Klarstellung, dass auch weiterhin alle Planungs- und Umbaukosten vom Land getragen werden und nicht die nach dem Staatstheatervertrag denkbare Kostenbeteiligung in Höhe von einem Drittel durch die Stadt Braunschweig erfolgt. Es wäre bedauerlich, wenn selbst diese Zusage von Frau Heinen-Kljajic keinen Bestand haben würde.
Nachdem die vormalige Rot-Grüne Landesregierung also zwar große Ankündigungen gemacht hat, aber keine Taten folgen ließ, besteht nun die herausragende Chance, mit einem starken Schulterschluss das große Ziel, nämlich die Etablierung eines Kinder- und Jugendtheaters in Braunschweig, schnellstmöglich zu erreichen!
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Der Rat der Stadt Braunschweig appelliert an die niedersächsische Landesregierung sowie an die Fraktionen im Niedersächsischen Landtag, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Kinder- und Jugendtheater des Staatstheaters Braunschweig in der Landesliegenschaft Husarenstraße 75 in Braunschweig zu etablieren.
Gleichzeitig erinnert der Rat der Stadt Braunschweig das Land an die Zusage der vormaligen Rot-Grünen Landesregierung, die veranschlagten Planungs- und Umbaukosten in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro komplett aus Landesmitteln zu finanzieren. Die für die sonstige Kostentragung des Staatstheaters im Staatstheatervertrag mit dem Land Niedersachsen vorgesehene 1/3 Kostenbeteiligung der Stadt Braunschweig kommt hier nicht zum Tragen.
Anlagen:
keine
|