Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10498  

Betreff: Änderungsantrag zu 19-10437: Resolution - Bürgerrechte und Kommunen in der EU stärken
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
  Bezüglich:
19-10437
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
02.04.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Eine Union Europäischer Staaten wird nur dann eine Zukunft haben, wenn es gelingt, dem sich immer schneller drehenden Rad der Entdemokratisierung und Zentralisierung in die Speichen zu greifen.

Städte und Gemeinden unterliegen mittlerweile in hohem Maße den gesetzlichen Vorgaben aus der EU. Umso wichtiger muß das Verständnis der EU-Gremien für die Belange auf kommunaler Ebene sein. Die Wurzel der Demokratie liegt in den Städten.

 

Die europäische Gemeinschaft hat sich zu einem undemokratischen Konstrukt entwickelt, das von den politischen Akteuren Europas besetzt ist und von intransparenten, nicht kontrollierten Bürokratien gestaltet wird. Die in den europäischen Verträgen fixierten Grundsätze der Subsidiarität werden häufig nicht beachtet. Die Politik der EU-Organe, insbesondere des Europäischen Rats und der Europäischen Kommission, ist bürgerfern und löst bei vielen Unverständnis aus. 


Der Wettbewerb wird zunehmend durch eine europäische Regulierungswut erdrosselt. Die demokratische Kontrolle der EU-Organe ist völlig unzureichend, auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt diese Rolle nicht wahr, sondern weitet beharrlich die EU-Kompetenzen zu Lasten der Souveränität der Nationalstaaten aus.

Diese Resolution greift in Teilen die Forderungen des Deutschen Städtetags im Wahlaufruf "Städte für Europa" auf.

 

 


Stärkung der parlamentarischen, kommunalen und Bürgerrechte in der EU

 

Der Rat der Stadt Braunschweig bekennt sich zu einer Stärkung von Kommune und Subsidiaritätsprinzip und im Besonderen dazu, dass die Bürgerrechte in der EU gestärkt werden.

 

 

 

Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt folgende Resolution:

 

Die Stadt unterstützt folgende Ansinnen und Bestrebungen und fordert die parlamentarischen Vertreter in Land und Bund auf, sich im Rahmen ihrer Mandate und Möglichkeiten für diese Ziele einzusetzen.

 

1.  Bürgerschaftliches Engagement braucht - wo die Bürger tätig werden wollen und können - Freiräume und entsprechende Beteiligungsrechte. Eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips ist notwendig und zeitgemäß. Nur wer Beteiligung auf allen Ebenen ermöglicht, findet die nötige Zustimmung für europäische Rahmenbedingungen die fördern und nicht vereiteln.

 Subsidiarität heißt: alle gesellschaftlichen Aufgaben müssen auf der untersten staatlichen Ebene angesiedelt und dort mit Bürgerbeteiligung entschieden werden.

 

2. Das Subsidiaritätsprinzip muss eingehalten werden! Die Städte sind Experten für die Erbringung vonm  Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Sie setzen die Ziele der EU entsprechend der jeweils gegebenen kommunalen Traditionen um. Kommunen brauchen eine Förderung, die ihren örtlichen Gegebenheiten angepasst ist.

 

3.  Die Schlüsselrolle der Städte bei der Vorbereitung, Gestaltung, Finanzierung und Umsetzung der wichtigsten Politikfelder der Europäischen Union muss anerkannt werden. Bürgerinnen und Bürger spielen eine große Rolle im Integrationsprozess. Ihre Sorgen müssen ernst genommen und abgebaut werden.

 

4.  Unabdingbar ist dazu der Umbau des föderalen Steuer- und Finanzsystems zugunsten der Städte und Gemeinden. Zudem ist ein Paradigmenwechsel erforderlich: nur wenn die Bürger eine notwendige Aufgabe nicht ergreifen, sind die staatlichen Körperschaften zum Handeln aufgefordert.

 

5.  Eine echte Bürgergesellschaft ist nur mit direkt- und basisdemokratischen Möglichkeiten denkbar. Politische Teilhabe darf nicht weiterhin auf Parlamentswahlen beschränkt werden. Mündige Bürger sollten jederzeit über wichtige Fragen kommunal, regional, bundes- und europaweit mitentscheiden

 können, so, wie es der Artikel 20 des Grundgesetzes vorsieht, aber leider in Deutschland de facto nicht angewendet wird. Dafür sollte die aktive Einbringung von Volksbegehren auf europäischer Ebene erleichtert

 werden. Europäische Bürgerinitiativen (EBIs) sollten nach erfolgreicher Einreichung einen Rechtsaktvorschlag der Kommission auslösen.

 

6.  Wir stehen dabei auf dem Boden der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung, welches die Mitwirkung des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union ermöglicht und dessen Mitwirkungsbefugnis wir gestärkt sehen wollen.
 

7. Wir wollen ein Europa, das unsere Art zu leben schützt.


 

 


Anlagen: keine
 

 

Stammbaum:
19-10437   Ein Zeichen für ein starkes Europa - Braunschweig tritt dem Bündnis "Niedersachsen für Europa" bei   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
19-10498   Änderungsantrag zu 19-10437: Resolution - Bürgerrechte und Kommunen in der EU stärken   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
19-10508   Änderungsantrag: Ein Zeichen für ein starkes Europa - Braunschweig tritt dem Bündnis "Niedersachsen für Europa" bei (19-10437)   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

Erläuterungen und Hinweise