Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-11257  

Betreff: Radschnellweg Braunschweig-Salzgitter-Thiede/Wolfenbüttel
Planungsvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:66.21
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
04.09.2019 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.09.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
17.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG.

Der Rat hat mit der Beschlussvorlage 17-05333 in seiner Sitzung am 26.09.2017 folgenden Vorbehaltsbeschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsvereinbarungen mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig und den beteiligten Gebietskörperschaften für die e-Radschnellwegverbindungen Braunschweig-Wolfenbüttel/Salzgitter-Thiede und Braunschweig-Wolfsburg zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen. Darin enthalten sein sollen Aussagen zur Arbeitsteilung, Kostenteilung, Baulastträgerschaft, Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren für Planungsbüros, Bürgerbeteiligung, Vorbereitung von Planfeststellungsverfahren sowie von Fördermittelanträgen.“

 

Anlass

 

Der Rat hat im September 2017 das Klimaschutzteilkonzept Mobilität des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (Regionalverband) zur Kenntnis genommen (Vorlage 17-05333) und die Verwaltung beauftragt, Planungsvereinbarungen mit dem Regionalverband und den beteiligten Gebietskörperschaften für die Radschnellwege Braunschweig- Wolfenbüttel/Salzgitter-Thiede sowie Braunschweig-Lehre-Wolfsburg zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen. Die Planungsvereinbarung für die Relation Braunschweig-Lehre-Wolfsburg wurde im September 2018 beschlossen (DS 18-09158).

 

 

 

 

 

Abstimmung mit Fördermittelgebern

 

Die Projektpartner haben sich bereits mit den Fördermittelgebern Bund und Land beraten. Die neuen Förderrichtlinien des Landes Niedersachsens und des Bundes liegen vor.

 

Es stehen nach Auskunft des Landes unverändert Mittel in Höhe von 12,35 Mio. € für die Förderung von Radschnellwegen zur Verfügung. Da bislang noch keine Zuwendungsbescheide erlassen und Beiträge abgerufen wurden, stellt das Land vorerst keine zusätzliche Landesmittel in den Haushalt ein. Die Übertragung der Mittel bzw. der Restmittel in die nächsten Haushaltsjahre - sofern sie nicht benötigt wurden - ist bei verschiedenen Gelegenheiten zugesagt worden. Zudem stehen nach Auskunft des Landes bis auf Weiteres über den Bund ausreichend Mittel für Radschnellwegprojekte in Niedersachsen zur Verfügung.

In den Förderrichtlinien des Bundes und des Landes ist die Förderung der Planung, in der Regel ab der Entwurfsplanung, integriert. Grundlage für die Förderung eines regionalen Radschnellweges ist eine Planungsvereinbarung.

 

Die bauliche Umsetzung des Radschnellweges, auf Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses, obliegt den einzelnen Gemeinden. Die Stadt Braunschweig wird ihren Streckenteil des Gesamtprojektes als Baulastträger realisieren.

 

Die Planungskosten werden in der Planungsvereinbarung dargestellt und nachfolgend erläutert.

 

Inhalte der Planungsvereinbarung

 

Wesentliche Inhalte der Planungsvereinbarung für den Radschnellweg Braunschweig-Salzgitter-Thiede/Wolfenbüttel sind:

 

1) Vereinbarungspartner

Partner sind der Regionalverband sowie die Städte Salzgitter, Wolfenbüttel und Braunschweig.

 

2) Vereinbarungszweck und Ziel

Ziel der Vereinbarung ist es, ein Planungsbüro als Gesamtplaner zu beauftragen, welches auf Grundlage der Machbarkeitsstudie „e-Radschnellweg Braunschweig/Salzgitter-Thiede“ sowie der 2011 von der Metropolregion untersuchten Trasse Braunschweig-Wolfenbüttel eine ausführungsreife Planung erstellt.

Der Gesamtplaner soll vorerst mit der Grundlagenermittlung also Leistungsphase 1 (LPh 1) und Vorplanung (LPh 2) einschließlich aller zur Leistungserbringung notwendigen Nebenarbeiten (z. B. Vermessung, Baugrunduntersuchungen, LBP/Kartierung, Leitungspläne, Beteiligung am Planrechtsverfahren) beauftragt werden. Vor dem Eintritt in die Entwurfsplanung (LPh 3) wird den politischen Gremien aller Partner eine Vorzugsvariante zum Beschluss vorgelegt.

 

Die Ergebnisse der Genehmigungsplanung (LPh 4) werden den Ratsgremien vorgestellt. Auf dieser Grundlage kann die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Ratsgremien beschlossen werden.


Eine parallele Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung in den Leistungsphasen ist vorgesehen.

 

3) Aufgabenzuordnung

Der Regionalverband soll die Koordination für Ausschreibung und Vergabe, Beauftragung und Abrechnung der Planungsleistungen übernehmen. Dazu gehört auch die Erstellung der Antragsunterlagen für die Fördermittelbeantragung.

 

Die Gebietskörperschaften unterstützen die Planungen und stellen, soweit vorhanden, alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Interne Personal-, Sach- und Verwaltungskosten werden gegenseitig nicht in Rechnung gestellt.

 

4) Kosten und Kostenteilung

Die Planungskosten sind ab LPh 3 aus dem Landesprogramm mit anteilig 50 % grundsätzlich förderfähig.

 

Details zur Förderung lassen sich erst nach der Antragsstellung und den finalen Gesprächen mit dem Land verbindlich beziffern. Eine erste grobe Abschätzung beziffert die Förderung der unten aufgeführten Gesamtplanungskosten mit ca. 40 %, weil erst ab Leistungsphase 3 gefördert wird.

 

Der Regionalverband leistet die Zahlungen der anfallenden Planungs- und Nebenkosten an das zu beauftragende Ingenieurbüro und rechnet diese anschließend mit den Zuschussgebern entsprechend der Zuwendungsbescheide ab. Die verbleibenden, nicht durch Zuschüsse gedeckten Planungskosten werden auf die beteiligten Gebietskörperschaften entsprechend des jeweils auf sie entfallenden Planungskosten aufgeteilt und in Rechnung gestellt.

 

Die Planungskosten für die LPh 1 und 2 werden vorläufig auf 300.000 € geschätzt. Die nicht von Zuschüssen gedeckten Kosten werden unter den Gebietskörperschaften gedrittelt.

Die Planungskosten für die LPh 3 und 4 werden auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie auf 500.000 € geschätzt.

 

Die Marketingkosten (einheitlicher Webauftritt, Informationsbroschüren, etc.) werden auf 100.000 € geschätzt. Diese Kosten sind nicht förderfähig und werden zu je einem Drittel von den Gebietskörperschaften übernommen.

 

Die Kosten für die Bürgerbeteiligung sind von den Gebietskörperschaften selbst zu tragen. Diese werden auf ca. 30.000 € für die Stadt Braunschweig geschätzt.

 

Somit beziffern sich die anteiligen Kosten der Stadt Braunschweig für Planung, Marketing und Bürgerbeteiligung ohne Berücksichtigung einer Förderung von Bund und Land auf ca. 400.000 € (brutto).

 

5) Risiko

Jede Gebietskörperschaft kann mit Abschluss der LPh 2, 3 oder 4 einseitig erklären, das Projekt nicht fortführen zu wollen. Dadurch entstehende etwaige Rückzahlungsforderungen seitens der Fördermittelgeber oder der anderen Gebietskörperschaften werden von der verantwortlichen Gebietskörperschaft getragen.

 

Finanzierung:

Die erforderlichen Planungsmittel für die Beauftragung der ersten Leistungsphasen stehen im Projekt 5E.660139 unter Nutzung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Programm 14 („Luftreinhaltung, Feinstaub und Klimaschutz“) zur Verfügung. Für die weiteren Projektphasen müssen die Ansätze in den kommenden Haushaltsjahren aktualisiert bereitgestellt werden.

 

Weiteres Vorgehen:

Vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien aller Projektpartner wird eine Planungsvereinbarung mit den beschriebenen Inhalten zeitnah unterzeichnet.

Auf dieser Grundlage wird die Ausschreibung der Planungsleistungen durch den Regionalverband eingeleitet.

 

Die Anträge auf Förderung der Planungskosten bei Bund und Land werden durch den Regionalverband zeitnah nach Abschluss der Vereinbarung gestellt.


 

 


Beschluss:

 

„1. Dem Abschluss der Planungsvereinbarung über einen Radschnellweg von Braunschweig nach Salzgitter-Thiede und Wolfenbüttel zwischen dem Regionalverband Großraum Braunschweig sowie den Städten Salzgitter, Wolfenbüttel und Braunschweig mit den unten dargestellten wesentlichen Vertragsinhalten wird zugestimmt.

2. Die Öffentlichkeit ist bei allen Planungen zu beteiligen.“
 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Erläuterungen und Hinweise