Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10276-01  

Betreff: Förderprogramm für Lastenräder
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Aktenzeichen:66.1-RBezüglich:
19-10276
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss zur Kenntnis
30.10.2019 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Der Rat hat in seiner Sitzung vom 02.04.2019 beschlossen:

 

Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten zu untersuchen und zu bewerten, um den Einsatz von Lastenrädern in Braunschweig durch Anreize zum Erwerb von Lastenrädern über ein Förderprogramm mit Förderrichtlinien zu erhöhen. In den Förderrichtlinien sind förderfähige Lastenräder, Höhe oder Staffelung der Förderungen, Antragsberechtigte, Verfahren und ähnliches mehr aufzunehmen. Elektrokleinfahrzeuge (z. B. Roller) sind auch zu berücksichtigen. Auch sind mögliche Kooperationspartner einzubeziehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Einführung

Das Interesse am Transport von Lasten mit Fahrrädern ist in den letzten Jahren bundesweit gestiegen. Speziell in innenstadtnahen Bereichen ist die Lastenradnutzung allgemein und insbesondere im Wirtschaftsverkehr eine bequeme und umweltschonende Möglichkeit, auch größere Ladungen zu transportieren.

Mit Muskelkraft betriebene Lastenfahrräder bieten ebenso wie Lastenpedelecs die Chance auf eine umweltschonende, lärmreduzierte und platzsparende Mobilität in Städten. Mit elektrisch unterstützten Lastenrädern können auch weitere Strecken sowie Steigungen bewältigt werden. Damit kann der Aktionsradius für den Transport komfortabel erweitert werden. Mit einer Förderung von Lastenfahrrädern kann in Städten zur Luftreinhaltung und Lärmreduzierung beigetragen sowie ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

 

In der Anschaffung sind Lastenräder sowie Lastenpedelecs im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern deutlich kostenintensiver. Förderprogramme für die Anschaffung können dazu beitragen, Anschaffungshürden zu überwinden. Eine spezifische Berücksichtigung kleiner und mittelständischer Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe können diese dazu anhalten, Dienstfahrten, die zuvor mit dem Kfz erledigt wurden, fortan nach Möglichkeit mit dem Lastenrad zu erledigen.

 

Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenfahrrädern

Einem Programm zur Förderung von Lastenfahrrädern insbesondere für den Wirtschaftsverkehr muss der Erlass einer entsprechenden Förderrichtlinie vorangehen. Diese legt unter anderem fest, welche Lastenräder Gegenstand der Förderung sind, wie Art und Umfang der Förderung ausgestaltet sind, wer antragsberechtigt ist und erläutert den Prozess der Antragstellung.

 

Städte, die bereits in der Vergangenheit Förderprogramme aufgestellt haben, können in der Regel auf eine positive Resonanz zurückblicken. Die Fördergelder wurden zumeist innerhalb kürzester Zeit abgerufen.

Die Förderprogramme sind in der Regel für ein Jahr ausgeschrieben. Eine Antragstellung ist möglich, solange die eingestellte Gesamtfördersumme nicht erschöpft ist. In Abhängigkeit von der Resonanz könnte das Förderprogramm im darauffolgenden Jahr weitergeführt und gegebenenfalls aufgestockt werden.

 

Sollte die Politik die Bereitstellung eines Förderbudgets konkretisieren, bietet es sich an, das bestehende Förderprogramm aus Hannover zur Grundlage für eine Braunschweiger Lösung zu nehmen.

 

Förderfähige Lastenräder und Höhe der Förderung

In das Förderprogramm der Stadt Braunschweig sollten ein- und zweispurige, zulassungs- und versicherungsfreie Lastenfahrräder ohne batterieelektrische Tretunterstützung und mit batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) aufgenommen werden.

 

Aufgrund der Tatsache, dass Lastenpedelecs bis 45 km/h zulassungs- und versicherungspflichtig sind, sollten entsprechende Modelle vorerst nicht in der Förderrichtlinie berücksichtigt werden. Abhängig von der Evaluation des Förderprogramms könnten sie eventuell zukünftig ergänzt werden.

 

Fördertatbestände

Förderung

Maximale Förder-anzahl

Maximale Förderhöhe

Lastenrad ohne elektrische Antriebsunter-stützung (Neukauf)

25 % der Netto-Kosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer)

1

500 Euro

Lastenrad mit elektrischer Unterstützung (Neukauf)

1

1.000 Euro

 

In Braunschweig sollen explizit Lastenräder gefördert werden, bei denen die Chance auf eine hohe Auslastung besteht, weil sie entweder in einem beruflichen Kontext genutzt werden oder mehreren Personen zur Verfügung stehen.

 

Ferner sieht der Ratsbeschluss vor zu prüfen, ob die Integration von Elektrokleinstfahrzeugen, wie z. B. E-Tretroller, Segways, Monowheels etc., in das Fördeerprogramm in Frage kommt.

Pedelecs werden verkehrsrechtlich mit Fahrrädern gleichgestellt. Elektrokleinstfahrzeuge sind jedoch im Gegensatz zu Pedelecs als neue Klasse von Fahrzeugen zu verstehen, die durch einen elektrischen Motor angetrieben wird. Daher werden sie mit Kraftfahrzeugen gleichgestellt und sind somit auch versicherungspflichtig. Die Personenbeförderung, der Transport von Gegenständen sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet (siehe Elektrokleinstfahrzeugeverordnung).

Der Mehrwert insbesondere im Wirtschaftsverkehr wird dadurch als begrenzt eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung davon ab, Elektrokleinstfahrzeuge im Rahmen des Förderprogramms zu berücksichtigen. 


 

Antragsberechtigte Nutzergruppen

Im Rahmen des Förderprogramms sollten folgende Nutzergruppen begünstigt werden:

-          Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig

-          freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Braunschweig ansässig sind

-          Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Stadt Braunschweig

-          Wohnungseigentümergemeinschaften mit Grundstück in der Stadt Braunschweig

 

Nicht antragsberechtigt sollen Privatpersonen, politische Parteien sowie mit Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden sowie deren Tochtergesellschaften sein.

 

Die Förderrichtlinie sollte berücksichtigen, dass je Antragstellung nur ein Fahrzeug förderfähig ist. Diese Begrenzung kann ebenfalls im Rahmen einer Evaluation überprüft werden und eventuell bei einer Fortführung des Förderprogramms angepasst werden.

 

Die Zweckbindungsfrist sollte, wie auch in Hannover, zwei Jahre betragen.

 

Erforderliche Nachweise

Als Nachweis für die Antragsberechtigung sollten die folgenden Dokumente dem Antrag beigefügt werden:

-          Gewerbetreibende: aktueller Gewerbeschein oder ein Handelsregisterauszug in Kopie, aus dem hervorgeht, dass der Sitz oder eine Niederlassung in der Stadt Braunschweig existiert

-          Freiberuflichkeit: Nachweis in Kopie, aus dem hervorgeht, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Betriebsstätte in Braunschweig (z. B. Mietvertrag o. ä.)

-          Gemeinnützigkeit: Bestätigung über die Befreiung von der Gewerbesteuer in Kopie erforderlich

-          Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Kopie des bestandskräftigen Beschlusses der WEG zur Beantragung und Durchführung der Maßnahme einschließlich einer entsprechenden Beauftragung der Hausverwaltung (sofern vorhanden), ein aktueller Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass das Grundstück der WEG, auf dem die Maßnahme umgesetzt wird, in Braunschweig gelegen ist sowie eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass der Beschluss der WEG nicht angefochten wurde

 

Konkretisierung der Förderrichtlinie

Die für Braunschweig zu erstellende Förderrichtlinie wäre gemäß den genannten Rahmenbedingungen zu erstellen. Dazu können die folgenden Punkte der Förderrichtlinie aus Hannover

  7. Antragstellung vor Kauf bzw. Maßnahmenbeginn

  8. Förderzusage (Bewilligungsbescheid)

  9. Auszahlungsvoraussetzungen

10. Rechtsanspruch

11. Aufhebung und Erstattung

12. Weiterveräußerung, Rückzahlung

13. Ausschluss der Doppelförderung

vollumfänglich übernommen werden. Die übrigen Bestandteile sind für ein Braunschweiger Förderprogramm entsprechend anzupassen.

 

Haushaltsmittel für ein Lastenrad-Förderprogramm sind in aktuellen Haushaltsplanentwurf nicht eingeplant. Sofern im Rahmen der Haushaltsberatungen Haushaltsmittel bereitgestellt würden, würde die Verwaltung eine Förderrichtlinie zur ersten Gremienschiene nach dem Beschluss über den Haushalt 2020 vorlegen, so dass Förderungen in 2020 realisiert werden könnten.


 

 


Anlage/n:

keine

 

 

Stammbaum:
19-10276   Förderprogramm für Lastenräder   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
19-10408   Änderungsantrag zum TOP "Förderprogramm für Lastenräder"   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
19-10276-01   Förderprogramm für Lastenräder   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Mitteilung

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