Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10276
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Sachverhalt:
Der Transport von Lasten mit Fahrrädern erfreut sich auch in Braunschweig zunehmender Beliebtheit und ist gerade im innenstadtnahen Bereich eine bequeme und umweltschonende Möglichkeit, durchaus auch größere Ladungen zu transportieren. Der Markt bietet mittlerweile eine Vielzahl an Modellen an, die sich auch für den sicheren Transport von Kindern hervorragend eignen.
Um die Nutzung dieser in der Anschaffung oft recht teuren Fahrräder auszubauen, gibt es mittlerweile in etlichen Städten Förderprogramme, so z.B. in Berlin, Hannover, Münster und Osnabrück. All diesen Förderprogrammen gemeinsam ist, dass die zur Verfügung gestellten Fördergelder innerhalb kürzester Zeit abgerufen wurden.
Dass sich der Lastentransport durchaus auch im professionellen Lieferverkehr bewähren kann, zeigen Pilotprojekte von Paketzustellern wie UPS in Hamburg. Hier werden Lastenräder für den Warentransport auf der sog. "letzten Meile" genutzt. Das Beladen der Lastenräder erfolgt hier über sog. Micro-Hubs, also kleine Zwischenlager, die strategisch im Innenstadtbereich verteilt sind.
Mit dem hier vorgeschlagenen Förderprogramm, das sich am Programm der Region Hannover orientiert, sollen zunächst Lastenräder gefördert werden, bei denen die Chance auf eine hohe Auslastung besteht, weil die Lastenräder entweder in einem professionellen Kontext genutzt werden oder mehreren Personen zur Verfügung stehen. Insofern soll die Inanspruchnahme durch Privatpersonen zunächst ausgeschlossen werden.
Im Erfolgsfall sollte zu den Beratungen über den Haushalt 2021 überlegt werden, ob dieses Programm verstetigt oder sogar ausgebaut werden sollte.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für den Kauf von Lastenrädern zu entwickeln, das auf folgenden Eckpunkten basieren und zum 01.01.2020 in Kraft treten soll:
- Der Kauf von rein mit Muskelkraft betriebenen Lastenrädern wird mit 25 Prozent der Netto-Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), maximal jedoch 500 Euro, gefördert.
- Der Kauf von batterieelektrisch unterstützten Lastenpedelecs wird ebenfalls mit der Übernahme eines Viertels des Netto-Neupreises gefördert; die Höchstsumme liegt hier bei 1.000 Euro.
- Für dieses Förderprogramm werden für das Jahr 2020 insgesamt 25.000 € in den Haushalt eingestellt.
- Antragsberechtigt sollen sein: Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig; freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Braunschweig ansässig sind, sowie Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine, Hausgemeinschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Stadt Braunschweig. Ausgenommen sind Privatpersonen sowie politische Parteien.
- Die Förderung soll nur für Fahrzeuge gelten, die von Anbietern bzw. Händlern mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig bezogen wurden.
- Die Inanspruchnahme dieses Förderprogramms wird rechtzeitig vor den Beratungen des Haushalts 2021 ausgewertet und den Ratsgremien vorgestellt. Eine Fortführung wird im Erfolgsfall angestrebt.
Anlagen: keine
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