Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-12689
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Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem Prozess der Haushaltsoptimierung werden bereits für das Jahr 2020 erste haushaltsentlastende Maßnahmen z.B. durch die Erhöhung der Einnahmen vorgeschlagen. Die Verwaltung schlägt daher eine Anpassung der Entgelte für die Benutzung städtischer Sporteinrichtungen um 10 v. H. mit Wirkung ab 1. April 2020 vor. Der aktuell gültige Entgelttarif wurde letztmalig im Jahr 2016 angepasst.
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene verpachtete Sportstätten an die Stadt zurückgegeben. Auf diesen Sportanlagen sind teilweise Sportanlagenteile vorhanden, die noch nicht im gültigen Entgelttarif berücksicht wurden. Folgende Entgeltarten wurden in den vorliegenden Entgelttarifentwurf neu aufgenommen:
Nutzergruppe a) Nutzergruppe b)
Vereine, Verbände und andere Gruppen
Jugendorganisationen und Vereinigungen
Baseballfeld 8,00 €/Stunde 16,00€/Stunde
Für Veranstaltungen, bei denen
Eintritt erhoben wird 10 v.H.
mindestens 16,00 €/Stunde 32,00 €/Stunde
der Bruttoeinnahmen
Beachfeld 4,00 €/Stunde 10,00€/Stunde
Für Veranstaltungen, bei denen
Eintritt erhoben wird 10 v.H.
mindestens 8,00 €/Stunde 20,00 €/Stunde
der Bruttoeinnahmen
Faustballfeld 2,50 €/Stunde 5,00€/Stunde
Kalthalle 4,00 €/Stunde 10,00€/Stunde
(Bau in 2020 geplant)
Petanquefeld 1,00 €/Stunde 2,00€/Stunde
Tennisfeld 1,00 €/Stunde 2,00€/Stunde
Die Entgeltveränderungen der einzelnen Entgeltarten sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
Kalkulation
Bei gleichbleibender Nutzung der städtischen Sportstätten würde mit der vorgeschlagenen Entgelterhöhung eine Ertragssteigerung von jährlich 45.000 € erzielt werden. Für das Jahr 2020 würde bei Inkrafttreten des angepassten Entgelttarifes ab 1. April 2020 eine Ertragssteigerung von 33.750 € erzielt werden können.
Zuständigkeit des Rates
Die Zuständigkeit des Rates für die Beschlussfassung der Entgelte für den Entgelttarif der Stadt Braunschweig für die Benutzung städtischer Sporteinrichtungen ergibt sich aus §58 Absatz 1 Punkt 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG).
Beschluss:
„1. Die Benutzungsentgelte für die Benutzung der städtischen Sporteinrichtungen werden mit Wirkung ab 1. April 2020 um 10 v. H. erhöht. Die jeweiligen errechneten Benutzungsentgelte sind kaufmännisch zu runden. Der Entgelttarif wird um sechs Entgelttarifarten ergänzt.
2. Der Entgelttarif der Stadt Braunschweig für die Benutzung der städtischen Sporteinrichtungen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.“
Anlage/n:
Anlage 1
Anlage 2
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Anlage_1_Entgelttarif Sportstätten ab 01.04.2020 (21 KB) | ||
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2 | Anlage_2_Entgelttarif Sportstätten ab 01.04.2020 (21 KB) |
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