Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-12694
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Sachverhalt:
- Die Beschlussfassung des Rates über die Haushaltssatzung 2020 erfolgt in der Sitzung am 18. Februar 2020. Für den Ablauf der Beratungen wird die Verfahrensregelung der letzten Jahre vorgeschlagen:
1.1 Der Rat berät auf der Grundlage der Beratungsergebnisse des Finanz- und Personalausschusses entsprechend der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses in der Sitzung am 18. Februar 2020 die Haushaltssatzung 2020.
1.2 Zu Beginn der Beratungen unterrichtet Erster Stadtrat Geiger als Berichterstatter den Rat über die haushalts- und finanzwirtschaftliche Situation der Stadt auf der Grundlage der Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und des Verwaltungsausschusses.
1.3 Die folgende Aussprache soll sich auf die Darstellung politischer Schwerpunkte beschränken. Auf eine Diskussion in der Reihenfolge der Teilhaushalte wird verzichtet.
1.4 Änderungsanträge zum Haushalt sollten in der Haushaltslesung des Rates nur noch dann gestellt werden, wenn sie entsprechende Deckungsvorschläge enthalten.
1.5 Nach Abschluss der Aussprache und einer evtl. kurzen Sitzungspause geben die Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge
Die Fraktion P²,
FDP-Fraktion,
Fraktion DIE LINKE.,
Fraktion BIBS,
AfD-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
CDU-Fraktion und
SPD-Fraktion
ihre Abschlusserklärungen zur Haushaltssatzung 2020 ab.
Anschließend folgt die Schlusserklärung des Vertreters der Verwaltung.
Danach erfolgt die endgültige Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020, über die finanzunwirksamen Anträge zum Haushalt 2020 sowie über ggf. weitere Punkte der Beschlussvorlage jeweils in der Fassung der Empfehlungen des Verwaltungsausschusses unter Berücksichtigung der während der Haushaltslesung angenommenen Anträge.
- Die Beschlussfassung zur Redezeit ergibt sich aus § 36 Abs. 3 S. 1 und 2 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 17. September 2019.
2.1 Im Rahmen der unter Ziffer 1.3 genannten Aussprache gilt für jedes Ratsmitglied die
allgemeine Regelung über die Redezeit gemäß § 36 Abs. 1 der o. g. Geschäftsordnung
mit einer Gesamtredezeit von 5 Minuten.
2.2 Für die Abschlusserklärungen im Rahmen der Haushaltsberatung stehen den Fraktionen
und Gruppen nach § 36 Abs. 3 Satz 1 der o. g. Geschäftsordnung im Rat bis einschl.
10 Mitgliedern 20 Minuten und darüber hinaus 30 Minuten zur Verfügung.
2.3 Nach § 36 Abs. 6 der Geschäftsordnung kann der Rat auf Empfehlung des Ältestenrates
im Einzelfall von diesen Regelungen abweichen.
3. Eine Verlängerung der Redezeit für die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen und Gruppen im Rahmen der Aussprache zum Haushalt 2020 auf 10 Minuten – entsprechend dem Vorgehen bei der Haushaltsberatung 2019 – wäre gemäß § 36 Abs. 3, Satz 2 der Geschäftsordnung vom Rat ebenfalls zu Beginn der jeweiligen Ratssitzung zu beschließen.
Beschluss:
„Für die Beratungen über die Haushaltssatzung 2020 wird das in der Vorlage in den Ziffern 1 und 2 beschriebene Verfahren festgelegt.“
Anlage/n:
keine