Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-12764
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Sachverhalt:
Der Rat hat am 02.04.2019 auf Vorschlag des Stadtschülerrates für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen Herrn Hendrik Hübner als Mitglied in den Schulausschuss berufen.
Nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse verliert ein Mitglied seinen Sitz, wenn es sein Mandat niederlegt oder wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, die nach dieser Verordnung bei der Berufung erfüllt sein müssen. Für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler ist Voraussetzung, dass sie eine Schule des Schulträgers besuchen. Herr Hübner hat mitgeteilt, dass er nach Ablauf des Schuljahres 2019/2020 keine städtische Schule mehr besuchen wird. Daher wird er seinen Sitz im Schulausschuss mit Ablauf des 31.07.2020 verlieren. Nach § 6 Abs. 4 Satz 2 der
o. g. Verordnung kann im Falle eines Sitzverlustes für die betroffene Gruppe ein erneutes Berufungsverfahren durchgeführt werden. Der Stadtschülerrat hat eine entsprechende Bitte geäußert.
Vom Stadtschülerrat wurde die im Beschlusstext genannte Person vorgeschlagen. Nach
§ 110 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz ist dieser Vorschlag bindend.
Beschluss:
Auf Vorschlag des Stadtschülerrates wird Herr Fabian Zöller als Mitglied für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen ab 01.08.2020 in den Schulausschuss berufen.
Anlage/n:
keine