Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-12950
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Sachverhalt:
In einigen Städten in der EU, wie im österreichischen Graz, sind Laubbläser und -sauger bereits seit Jahren per Verordnung verboten. Nun hat die deutsche Bundesregierung empfohlen, auf den Einsatz der lauten, krankheitserregenden und ökologisch schädlichen Geräte zu verzichten. Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums liegt es nicht an Berlin, sondern an den Ländern und den Kommunen, konkret festzulegen, wann sie verwendet werden dürfen. Dies soll mit dem vorliegenden Antrag für Braunschweig geregelt werden. Zudem fordert der BUND ebenfalls ein Verbot der Krachmacher. Nach Kontaktaufnahme und Prüfung der Stellungnahme der Stadt Graz möge die Verwaltung eine Satzung erarbeiten, die den Einsatz für Bürgerinnen einschränkt.
Der erste Grund, der gegen Laubbläser spricht: Auf unversiegelten Flächen, auf Wiesen zum Beispiel, schadet der Einsatz wertvollen Lebewesen. "In der Streuschicht am Boden leben zahlreiche Kleintiere wie Würmer, Insekten, Spinnen oder auch Kleinsäuger, die durch das Entfernen des Laubes den Lebensraum und die Nahrungsgrundlage verlieren können", heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung. Selbst Vögel werden durch Laubbläser geschädigt, denn sie suchen im Laub nach Nahrung. Zweitens: Das Gebläse der Geräte wirbelt beim Einsatz nicht nur Blätter, sondern auch Bodenbakterien auf und sogar "im Hundekot enthaltene Krankheitserreger". Das kann zu "Gesundheitsgefährdungen" für Menschen führen, die den Laubbläser bedienen oder sich in der Nähe aufhalten. Ein dritter Grund, den das Ministerium nennt, wird schon länger in der Öffentlichkeit debattiert. Das sind "die Lärmemissionen", also die Lautstärke, die angesichts von bis zu 120 Dezibel mit einem Presslufthammer und einer Kettensäge vergleichbar ist.
Die Stadtverwaltung hat erklärt, dass sie aufgrund des großen Umfangs der zu pflegenden Flächen, nicht auf den Einsatz von Laubbläsern (vor allem auf vegetationsfreien Flächen) verzichten kann, ohne die Zahl der MitarbeiterInnen erheblich aufzustocken.
Für den privaten Bereich, in dem in der Regel nur vergleichsweise kleine Flächen zu pflegen sind, besteht diese Einschränkung jedoch nicht bzw. der evtl. zeitliche Mehraufwand für einen Verzicht auf den Einsatz von Laubläsern ist vertretbar, wenn nicht sogar vernachlässigbar. Daher verfolgt der vorliegende Antrag das Ziel zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Anwendung von Laubbläsern im privaten Bereich einzuschränken. In diesem Zusammenhang soll mit der Stadt Graz in der Steiermark, die bereits 2013 ein Verbot von Laubbläsern erlassen hat, Kontakt aufgenommen und Erfahrungen ausgetauscht werden.
Die derzeit von der Stadt noch eingesetzten motorbetriebenen Laubbläser sind Handgeräte (Gewicht ca. 5 kg) und erzeugen dadurch eine einseitige Rückenbelastung der Mitarbeiter. Die Umstellung auf akkubetriebene Geräte ermöglicht es Geräte anzuschaffen, bei denen der Akku als Rucksack getragen wird und damit für eine gleichmäßige Gewichtsverteilung gewährleistet wird.
1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Einsatz von Laubbläsern vor allem für den privaten Bereich und z.B. für Hausmeisterdienste einzuschränken.
2. In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung, mit der Stadt Graz in Österreich Kontakt aufzunehmen und in Erfahrung zu bringen wie sich das Verbot von Laubbläsern mit einschlägigen EU-Regelungen vereinbaren lässt sowie zu prüfen, ob und inwieweit sich diese Regelungen auf deutsches Kommunalrecht übertragen lassen.
3. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Auswertung der Informationen aus Graz und deren Umsetzbarkeit wird die Verwaltung gebeten, eine Verordnung zur Beschränkung der Nutzung von Laubbläsern zu entwerfen und dem Grünflächenausschuss vorzustellen.
4. Unabhängig davon bitten wir die Verwaltung um Prüfung der Frage, in welchem Zeithorizont derzeit noch mit Verbrennungsmotoren betriebene Laubbläser (und andere, besonders lärmerzeugende Geräte wie z.B. Motorsägen o.ä. ) des Fachbereiches Stadtgrün und Sport und anderer Verwaltungsbereiche durch leisere akkubetriebene Geräte ersetzen lassen und mit welchen Kosten bei dieser Umstellung zu rechnen ist.
Anlagen: keine