Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-12993
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Sachverhalt:
Gemäß § 14 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Sozialgerichtsbarkeit mitwirken, von den Kreisen und kreisfreien Städten vorgeschlagen.
Mit Schreiben vom 13. Februar 2020 forderte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Stadt Braunschweig auf, zwei Vorschläge für die am Sozialgericht Braunschweig und einen Vorschlag für die am Landessozialgericht zu berufenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu unterbreiten. Die Amtsperioden der derzeit amtierenden Personen, die zuletzt im Jahr 2015 auf Vorschlag der Stadt Braunschweig gewählt wurden, enden individuell im 2. Quartal 2020. Bis zu einer Neuberufung bleiben die derzeit amtierenden Richterinnen und Richter im Amt.
Die beiden Vorschlagsrechte für das Sozialgericht Braunschweig verteilen sich nach § 71 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU. Hinsichtlich des Vorschlags für das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen findet § 71 Abs. 6 NKomVG keine Anwendung, da sich das Vorschlagsrecht auf eine Person beschränkt. Vielmehr richtet sich das Verfahren nach § 66 Abs. 1 NKomVG, sodass es dem Rat obliegt, einen Vorschlag mit der erforderlichen Mehrheit zu beschließen.
Bezugnehmend auf das Schreiben vom 25. Februar 2020 an alle Fraktionen sind von den vorschlagsberechtigten Fraktionen SPD und CDU zwischenzeitlich Frau Barbara Rackwitz und Frau Christine Piefke als ehrenamtliche Richterinnen am Sozialgericht vorgeschlagen worden. Als ehrenamtliche Richterin für das Landessozialgericht wurde Frau Ingeborg Zach vorgeschlagen.
Entsprechend § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist für die Entscheidung über die Vorschläge die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Es wird gebeten, die genannten Personendaten entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgaben vertraulich zu behandeln.
Beschluss:
a) Die Stadt Braunschweig schlägt folgende Personen zur Berufung als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht Braunschweig vor:
1. Frau Barbara Rackwitz
2. Frau Christine Piefke
b) Die Stadt Braunschweig schlägt folgende Person zur Berufung als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlichen Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vor:
1.Frau Ingeborg Zach
Anlage/n:
keine