Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 20-12993  

Betreff: Vorschlagsrecht der Stadt Braunschweig zur Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Sozialgericht Braunschweig und dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:0120 20 81 20
Federführend:0120 Stadtentwicklung und Statistik (Wahlen)   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.03.2020    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
24.03.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 14 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Sozialgerichtsbarkeit mitwirken, von den Kreisen und kreisfreien Städten vorgeschlagen.

 

Mit Schreiben vom 13. Februar 2020 forderte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Stadt Braunschweig auf, zwei Vorschläge für die am Sozialgericht Braunschweig und einen Vorschlag für die am Landessozialgericht zu berufenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu unterbreiten. Die Amtsperioden der derzeit amtierenden Personen, die zuletzt im Jahr 2015 auf Vorschlag der Stadt Braunschweig gewählt wurden, enden individuell im 2. Quartal 2020. Bis zu einer Neuberufung bleiben die derzeit amtierenden Richterinnen und Richter im Amt.

 

Die beiden Vorschlagsrechte für das Sozialgericht Braunschweig verteilen sich nach § 71 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU. Hinsichtlich des Vorschlags für das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen findet § 71 Abs. 6 NKomVG keine Anwendung, da sich das Vorschlagsrecht auf eine Person beschränkt. Vielmehr richtet sich das Verfahren nach § 66 Abs. 1 NKomVG, sodass es dem Rat obliegt, einen Vorschlag mit der erforderlichen Mehrheit zu beschließen.

 

Bezugnehmend auf das Schreiben vom 25. Februar 2020 an alle Fraktionen sind von den vorschlagsberechtigten Fraktionen SPD und CDU zwischenzeitlich Frau Barbara Rackwitz und Frau Christine Piefke als ehrenamtliche Richterinnen am Sozialgericht vorgeschlagen worden. Als ehrenamtliche Richterin für das Landessozialgericht wurde Frau Ingeborg Zach vorgeschlagen.

 

Entsprechend § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist für die Entscheidung über die Vorschläge die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

Es wird gebeten, die genannten Personendaten entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgaben vertraulich zu behandeln.

 

 


Beschluss:

a) Die Stadt Braunschweig schlägt folgende Personen zur Berufung als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht Braunschweig vor:

 

1. Frau Barbara Rackwitz

 

 

2. Frau Christine Piefke

 

 

b) Die Stadt Braunschweig schlägt folgende Person zur Berufung als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlichen Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vor:

 

1.Frau Ingeborg Zach

 


 

 


Anlage/n:

keine

 

 

Erläuterungen und Hinweise