Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 20-12994  

Betreff: Neubildung der Gemeindewahlleitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:0120 20 11 20
Federführend:0120 Stadtentwicklung und Statistik (Wahlen)   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.03.2020    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
24.03.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit Ausscheiden von Stadtrat Claus Ruppert aus dem städtischen Dienst zum 1. April 2020 ist eine Wahlleitung übergangslos neu zu bilden, damit anstehende Mandatswechsel in Rat und Stadtbezirksräten und Verlustfeststellungen von möglichen Ersatzpersonen rechtsgültig durchgeführt werden können. Außerdem sind die Kommunalwahlen im Spätsommer 2021 vorzubereiten. Auch hierfür ist es erforderlich, dass der Rat rechtzeitig eine Wahlleitung beruft.

 

Nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (§ 9 NKWG) ist in den Gemeinden die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Gemeindewahlleiterin bzw. der Gemeindewahlleiter, wenn die Vertretung nicht eine andere wahlberechtigte Person des Wahlgebietes oder Bedienstete der Gemeinde als Wahlleitung beruft. Von dieser Regelung macht der Rat bereits für alle Kommunalwahlen seit dem Jahr 2001Gebrauch. Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen können nicht gleichzeitig Wahlleiterin oder Wahlleiter, Stellvertreterin oder Stellvertreter sein.

 

Die korrekte Berufung der Wahlleitung ist im Wahlverfahren von großer Bedeutung. Eine Reihe rechtsverbindlicher Erklärungen kann nur der Wahlleiter selbst oder seine Stellvertretung abgeben.

 

Mit dem Wechsel in der Gemeindewahlleitung wird vorgeschlagen, Herrn Dr. Thorsten Kornblum, der seine Aufgaben eines Stadtrats zum 1. April übernehmen wird, zum Gemeindewahlleiter zu berufen.

 

Für die Stellvertretung wird vorgeschlagen, Herrn Baudirektor Hermann Klein erneut zu berufen. Herr Klein hat bereits bei den vergangenen Bundestags- und Landtagswahlen, den Europawahlen sowie auch den letzten Kommunalwahlen die Funktion des stellv. Kreiswahlleiters, stellv. Stadtwahlleiters bzw. stellv. Gemeindewahlleiters besetzt.

 

Das Wahlorgan Wahlleitung erledigt seine Aufgaben im Wahlverfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, ohne an Weisungen gebunden zu sein.

 

Die Tätigkeit der Gemeindewahlleitung endet nicht mit Beginn der neuen Ratsperiode im November 2021. Die Gemeindewahlleitung ist bis zur Abberufung bzw. der Berufung einer neuen Gemeindewahlleitung im Amt.

 

 


Beschluss:

Der aus dem Dienst der Stadt ausscheidende Stadtrat Claus Ruppert wird zum 1. April 2020 als Gemeindewahlleiter abberufen.

 

Für die Aufgaben der Gemeindewahlleitung ab 1. April 2020 und zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen im Jahr 2021 und für die nachfolgenden Aufgaben der Gemeindewahlleitung in der Ratsperiode ab 1. November 2021 wird als Wahlleitung berufen:

 

Gemeindewahlleiter:  Dr. Thorsten Kornblum (ab 1. April Stadtrat)

Stellv. Gemeindewahlleiter: Baudirektor Hermann Klein

 

 


Anlage/n:

keine

 

 

Erläuterungen und Hinweise