Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 20-13013  

Betreff: Bestellung eines städtischen Vertreters im Aufsichtsrat der ITEBO GmbH, Osnabrück
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.03.2020    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
24.03.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der ITEBO GmbH entsendet jeder Gesellschafter ein stimmberechtigtes Mitglied in den Aufsichtsrat.

 

Herr Stadtrat Claus Ruppert wurde im Zuge der strategischen Beteiligung der Stadt Braunschweig an der ITEBO GmbH im Jahr 2016 als stimmberechtigtes Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft entsandt (DS 16-01543). Herr Ruppert scheidet zum 1. April 2020 aus dem aktiven Dienst aus. Aus diesem Grund ist Herr Ruppert als stimmberechtigtes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der ITEBO GmbH abzuberufen.

 

Gemäß § 138 Abs. 3 NKomVG entscheidet der Rat über die Entsendung von Vertretern der Stadt in den Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft, sofern ein entsprechendes Entsenderecht besteht. Wird nur ein städtischer Vertreter (bzw. ein Stellvertreter) entsandt, so erfolgt die Entsendung bzw. Bestellung durch Beschluss des Rates gem. § 66 NKomVG, da eine Wahl – anders als in § 138 Abs. 1 NKomVG – nicht vorgeschrieben ist.

 

Wegen der Nähe zu den operativen IT-Angelegenheiten der Stadt wurde dem Rat seinerzeit vorgeschlagen, den für die städtische IT verantwortlichen Dezernenten als stimmberechtigtes Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden.

 

Des Weiteren wurde Herr Stadtrat Ruppert zum stimmberechtigten Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der ITEBO GmbH gewählt (DS 16-03128).

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der ITEBO GmbH entsendet jeder Gesellschafter einen stimmberechtigten Vertreter in die Gesellschafterversammlung.

 

Nach § 138 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) werden Vertreter der Kommune u. a. in der Gesellschafterversammlung von Unternehmen, an denen die Kommune beteiligt ist, vom Rat gewählt. Da nur ein städtischer Vertreter in die Gesellschafterversammlung der ITEBO GmbH entsandt wird, erfolgt eine Wahl gemäß § 67 NKomVG.

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 12. November 2019 Herrn Dr. Thorsten Kornblum als Nachfolger von Herrn Ruppert zum Stadtrat für das Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat gewählt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Stadtrat Dr. Thorsten Kornblum als künftig für die städtische IT verantwortlichen Dezernenten mit Wirkung vom 1. April 2020 als stimmberechtigtes Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden sowie zum stimmberechtigten Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der ITEBO GmbH zu wählen.
 

 


Beschluss:


1. Aufsichtsrat der ITEBO GmbH

 

Herr Stadtrat Claus Ruppert wird mit Ablauf des 31. März 2020 als Mitglied des Aufsichtsrates der ITEBO GmbH abberufen und

 

Herr Stadtrat Dr. Thorsten Kornblum

    (Beschluss gem. § 66 NKomVG)

 

wird mit Wirkung vom 1. April 2020 als stimmberechtigtes Mitglied in den Aufsichtsrat der ITEBO GmbH entsandt.

 

2. Gesellschafterversammlung der ITEBO GmbH

 

Herr Stadtrat Claus Ruppert wird mit Ablauf des 31. März 2020 als stimmberechtigter Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ITEBO GmbH abberufen und

 

Herr Stadtrat Dr. Thorsten Kornblum

    (Wahl gem. § 67 NKomVG)

 

wird mit Wirkung vom 1. April 2020 zum stimmberechtigten Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der ITEBO GmbH gewählt.


 

 


Anlage/n:

keine

 

 

Erläuterungen und Hinweise