Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13032
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Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt die Besetzung der Ausschüsse und des Ältestenrats durch Beschluss festgestellt. Gemäß § 51 der Geschäftsordnung sind für Ratsmitglieder in Ausschüssen mit Beschlussrechten nach § 6 der Hauptsatzung Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu bestimmen. Ist eine Fraktion nur mit einem Mitglied im Ausschuss vertreten, kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Nach § 71 Abs. 9 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Ausschussmitglieder, die sie benannt haben, durch andere Ausschussmitglieder ersetzen. Die Umbesetzungen stellt der Rat ebenfalls durch Beschluss fest.
Die BIBS-Fraktion hat mit Nachricht vom 6. März 2020 mitgeteilt, dass anstelle des Ratsherrn Professor Wolfgang Büchs der bisherige Stellvertreter Ratsherr
Peter Rosenbaum als Mitglied in den Sportausschuss entsandt und Ratsherr Professor Wolfgang Büchs als Stellvertreter benannt wird.
Die Umbesetzung und die Änderung in der Benennung des Stellvertreters im Sportausschuss wird durch diesen Beschluss festgestellt
Beschluss:
Anstelle von Ratsherrn Professor Dr. Dr. Wolfgang Büchs wird Ratsherr Peter Rosenbaum (bisher Stellvertreter) als Mitglied in den Sportausschuss entsandt.
Ratsherr Professor Wolfgang Büchs (bisher Ausschussmitglied) wird als Stellvertreter im Sportausschuss benannt.
Anlage/n: keine