Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13042
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Sachverhalt:
Begründung:
Bereits auf die Anfrage 17-04350 der FDP-Fraktion hin hatte die Verwaltung angekündigt, das Thema Baumbestattungen in den Friedhofsrahmenplan aufzunehmen. Der Antrag der SPD-Fraktion schränkt nun implizit die Ortsauswahl ein, indem als Partner in Sachen Baumbestattungen nur die drei Friedhofsträger genannt werden, Firmen wie Friedwald, Ruh-Wald, Ruheforst oder regionale Unternehmen wie Waldbestattung Cremlinger Horn aber nicht mit eingeschlossen werden.
Die Konzentration der Baumbestattungen auf Friedhöfe lehnen wir ab, denn es ist nicht der Baum an sich, der den Reiz dabei ausmacht. Der Wunsch nach einer Baumbestattung liegt oftmals gerade in der relativen Abgeschiedenheit des Waldes und seiner Atmosphäre begründet, und nicht zuletzt ist der Wald ein religionsfreier Ort, der für viele Nichtgläubige eine echte Alternative zu Friedhöfen darstellt.
Nichtsdestotrotz sind Baumbestattungen auf Friedhöfen ein guter Mittelweg, den es zu ermöglichen gilt. Zusammen mit anderen Konzepten kann hier ein vielfältiges Angebot an – pflegeleichten – Bestattungsformen geschaffen werden, das den unterschiedlichen Anforderungen der Menschen an Grabstätten Rechnung trägt.
Siehe auch:
https://www.friedhof2030.de/wp-content/uploads/2017/09/Neues-auf-Ohlsdorf_Eva-Schmidt_bk_2015_7_5.pdf
https://dn-sb.de/pflegefreie_wahlgraeber.htm
Ersetze komplett durch:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit den anderen Friedhofsträgern und externen Unternehmen möglichst vielfältige, auch moderne Bestattungsformen und Grab-Arten im Stadtgebiet zu ermöglichen. So soll wohlwollend geprüft werden, wo Baumbestattungen auf Friedhöfen und in geeigneten Wäldern oder Parks möglich sind, beispielweise auch in kleiner Form als Paargrabstätte unter nebeneinander gepflanzten Bäumen. Außerdem sind innovative Bestattungsarten wie z.B. Wasserurnen, die die Asche mit der Zeit an die Erde abgeben, oder Urnenstelen mit unterschiedlicher Gestaltung, mit in Betracht zu ziehen. Dabei bleibt die Verwaltung grundsätzlich offen gegenüber neuartigen Bestattungsformen, die sich in Zukunft entwickeln könnten.
Anlagen: keine
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