Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13096
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Sachverhalt:
Arbeitssuchende, die über das Jobcenter eine Stelle vermittelt bekommen, haben unter Androhung von Sanktionen nicht die Möglichkeit sich solchen „Arbeits-Angeboten“ zu entziehen. Das führt allgemein dazu, dass trotz Arbeit viele Menschen von ihrer Entlohnung nicht leben können und weiter Leistungen vom Jobcenter beziehen müssen. Es liegt im eigenen Interesse der Kommune, Dumpinggeschäftsmodelle nicht zu unterstützen. Verantwortungslose Unternehmen dürfen nicht mit Arbeitskräften vom Jobcenter unterstützt werden. Die Entlohnung muss ein Leben in Würde möglich machen.
Die Verwaltung wird gebeten, sich beim Jobcenter dafür einzusetzen, dass die Löhne aller durch das Jobcenter in Arbeit Vermittelten verpflichtend auf Sittenwidrigkeit überprüft werden. Hierzu muss vom Jobcenter in jedem Einzelfall überprüft werden, ob eine rechtmäßige Lohnzahlung nach Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn gewährleistet ist. Die Jobsuchenden sollen bei Verstößen die Arbeit nicht annehmen müssen.
Die Sittenwidrigkeit soll ebenso für alle erwerbstätigen Leistungsberechtigten, die so genannten Aufstocker, verpflichtend überprüft werden. Liegt eine Sittenwidrigkeit der Entlohnung vor, soll das Jobcenter Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen und ggf. Sanktionen gegen ihn einleiten.
Anlagen: keine
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