Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13100
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Sachverhalt:
Der Rat hat durch § 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in großem Umfang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Entscheidungszuständigkeiten des Verwaltungsausschusses nach § 76 Abs. 3 NKomVG auf die freiwilligen Ausschüsse des Rates zu übertragen. Die Übertragung hat sich als grundsätzlich vorteilhaft erwiesen, da sie der Entlastung des Verwaltungsausschusses und der Beschleunigung von Entscheidungsabläufen dient. Ein Nachteil ist hingegen, dass Umlaufbeschlüsse - wie sie für den stets nicht öffentlich tagenden Verwaltungsausschuss in § 78 Abs. 3 NKomVG vorgesehen sind - nicht gefasst werden können.
Nachdem das Robert-Koch-Institut das Risiko für die Bevölkerung durch das neuartige Coronavirus nunmehr als „hoch“ eingestuft hat und vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der Lage schlägt die Verwaltung vor, die durch § 6 der Hauptsatzung auf die Ausschüsse des Rates delegierten Zuständigkeiten zurück auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen und zur Minimierung des Infektionsrisikos aller Beteiligter die Beschlüsse vorübergehend durch den Verwaltungsausschuss - ggfs. im Umlaufverfahren - zu fassen.
Diese Maßnahme ist zunächst bis zum 1. Oktober 2020 befristet, könnte aber bei Bedarf auch durch eine erneute Änderung der Hauptsatzung verlängert werden.
Beschluss:
„Die als Anlage beigefügte Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig wird beschlossen.“
Anlage/n:
Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig
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Anlagen: | ||||
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1 | Hauptsatzung Änderung 6 (12 KB) |