Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13106
|
|
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat dem Rat die Vorlage für eine geänderte Haushaltssatzung zur Entscheidung vorgelegt, die Liquiditätskredite anstelle der ursprünglich geplanten 50 Mio. € nunmehr in einem Umfang von 350 Mio. € vorsieht (Drucksache 20-13089). Nach entsprechender Beschlussfassung ist vorgesehen, der Kommunalaufsicht den Haushalt 2020 mit geänderter Haushaltssatzung Ende März zur Genehmigung zuzuleiten.
Aus den in den letzten Tagen geführten Gesprächen innerhalb und außerhalb der Verwaltung ist deutlich geworden, dass durch die staatliche Ebene nicht nur der Liquiditätserhalt der Wirtschaft, sondern auch der Liquiditätserhalt der Kommunen und auch deren kommunaler Unternehmen der direkten Daseinsvorsorge viel stärker in die Betrachtung genommen werden muss. Die Erhöhung von Kassenkrediten kann allenfalls eine Zwischen- oder Notlösung sein, um auf kurzfristige Liquiditätsbedarfe zum Erhalt der Handlungsfähigkeit im Bereich der direkten kommunalen Daseinsvorsorge zu reagieren.
Die Verwaltung hat daher die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Niedersächsischer Städtetag), die NBank sowie das Innenministerium mit der Bitte angeschrieben, auf staatlicher Ebene darauf hinzuwirken, dass die Interessen der kommunalen Ebene, die sich verantwortlich vor Ort um die Krisenbewältigung kümmert, im erforderlichen Umfang in der weiteren politischen Beratung berücksichtigt werden.
Die Verwaltung hält dieses Signal insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt für sehr bedeutsam, da an einigen Orten politisch bereits Forderungen nach kommunaler Unterstützung der lokalen Wirtschaft durch kommunale Kreditprogramme o. ä. erhoben werden. Dies sollte zunächst staatliche Aufgabe sein. Die Stadt Braunschweig wird im weiteren Verlauf selbst große Anstrengungen unternehmen müssen, um die direkte kommunale Daseinsvorsorge durch die Kernverwaltung und ihre kommunalen Unternehmen sicherzustellen.
Erste Förder-und Unterstützungsprogramme sind bereits in der Diskussion. Auch wird es wichtig sein, den Kommunen und kommunalen Gesellschaften zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen. Lediglich vorgezogene Zahlungen sind zwar hilfreich zum jetzigen Zeitpunkt, verlagern die Liquiditätslücke jedoch auf einen späteren Zeitpunkt. Die Verwaltung wird hierzu ggf. ergänzend auf den o. g. Verteilerkreis zugehen.
Anlage/n:
keine