Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 20-13089-01  

Betreff: Haushaltssatzung 2020 der Stadt Braunschweig



Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
20-13089
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
24.03.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_Hh-Satzung Enddruck 2020 mit Abfall 2020-03-23

Sachverhalt:


Im Zusammenhang mit den haushaltswirtschaftlichen Erfordernissen aufgrund der Corona-Pandemie sind dem Rat r seine Sitzung am 24.03.2020 u. a. folgende Beschlussvorlagen vorgelegt worden:

 

  • 20-13089 - Haushaltssatzung 2020 der Stadt Braunschweig - Heraufsetzung des Höchstbetrages für die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten
     
  • 20-13092-01 - Änderung Richtlinie § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs "Geschäfte der laufenden Verwaltung"
     

Der VA hat beiden Vorlagen in seiner Sitzung am 17.03.2020 bereits zugestimmt.

 

Im Zuge der weiteren Prüfung der im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie erforderlichen Schritte hat sich herausgestellt, dass für die Ausweitung der Ermächtigung zur Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung neben der Änderung der Richtlinie gem. § 58 Abs. 1 NKomVG auch eine entsprechende Anpassung des § 6 der Haushaltssatzung erforderlich ist.

 

Beigefügt ist eine Fassung der Haushaltssatzung 2020, die sowohl die Heraufsetzung des Höchstbetrages für die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten, als auch die erweiterte Definition der Unerheblichkeit (chstbetrag für Geschäfte der laufenden Verwaltung) für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie enthält. Ohne diese inhaltliche Erweiterung der Haushaltssatzung könnte die mit der Änderung der Richtlinie gem. § 58 Abs. 1 NKomVG vorgesehene erweiterte Ermächtigung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Bewilligungen bis zu einem Betrag von 1,5 Mio.  im Einzelfall nicht rechtssicher in Anspruch genommen werden.

 

Es wird deshalb gebeten, die Haushaltssatzung in der beigefügten Fassung zu beschließen. Der Aufsichtsbehörde würde diese Neufassung der Haushaltssatzung zur Genehmigung vorgelegt werden.


 

 


Beschluss:


In Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 18. Februar 2020 wird die als Anlage beigefügte geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen und gemeinsam mit dem Haushaltsplan 2020 der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.“


 

 


Anlage/n:

Geänderte Haushaltssatzung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Hh-Satzung Enddruck 2020 mit Abfall 2020-03-23 (43 KB)    
Stammbaum:
20-13089   Haushaltssatzung 2020 der Stadt Braunschweig   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
20-13089-01   Haushaltssatzung 2020 der Stadt Braunschweig   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage

Erläuterungen und Hinweise