Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13148
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Sachverhalt:
Der Stadtoberamtsrat Reiner Hadamitzky ist gemäß Beschluss des Rates vom 26. Januar 1982 zum Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt berufen worden.
Mit Wirkung vom 1. April 2020 ist Herr Hadamitzky auf eigenen Wunsch in den Ruhestand eingetreten und nimmt seitdem keine Prüferaufgaben mehr wahr. Er ist daher gemäß § 154 Abs. 2 NKomVG von seinen Aufgaben als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt zu entbinden.
Die Beschlussfassung über die Abberufung des Stadtoberamtsrat Reiner Hadamitzky als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt obliegt gemäß § 154 Abs. 2 NKomVG dem Rat der Stadt Braunschweig. Sie bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Beschluss:
Der Stadtoberamtsrat Reiner Hadamitzky wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt abberufen. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist zu beantragen.
Anlage/n:
Keine