Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13149
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Sachverhalt:
Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr hat die Obengenannten als Ortsbrandmeister, als Stellvertretende Ortsbrandmeisterin und als Stellvertretenden Ortsbrandmeister vorgeschlagen.
Die für die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis geforderten fachlichen und beamtenrecht-lichen Voraussetzungen werden erfüllt.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes.
Beschluss:
Die nachstehend aufgeführten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen:
lfd. Nr. | Ortsfeuerwehr | Funktion | Name, Vorname |
1 | Lamme | Ortsbrandmeister | Wagner, Florian |
2 | Lamme | Stellvertretender Ortsbrandmeister | Loos, Michael |
3 | Rautheim | Stellvertretende Ortsbrandmeisterin | Timpe, Jennifer |
Anlagen:
Keine