Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13225
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Sachverhalt:
Die Verwaltung hat eine gleichlautende Beschlussvorlage auch für die anderen Mitgliedskommunen zur Verfügung gestellt um somit eine einheitliche Beschlussfassung zu gewährleisten.
Die Stadt Braunschweig finanziert als Mitglied der BSL gemäß § 11 Abs. 2 der aktuellen Satzung den Verein neben der Zahlung von Mitgliedsbeiträge auch durch Beteiligung an den Personal- und Mietkostenumlage. Die Höhe der Umlage wird durch Mitgliederversammlung jährlich beschlossen.
Am 27.1.2020 fand die satzungsgemäße Mitgliederversammlung der BSL statt. Die Delegierten haben Vorsitzende und Geschäftsführung qua Beschluss gebeten, im Zusammenhang mit der notwendigen Aufstockung der Geschäftsstelle auf die Mitgliedskommunen zuzugehen.
In der 34. ordentlichen Mitgliederversammlung der BSL e.V. am 31.01.2017 haben die Delegierten der Mitgliedskommunen der BSL ein Strategiepapier zur Neuausrichtung des Vereins beschlossen, das seitdem durch die Geschäftsstelle und die ehrenamtlichen Arbeitsgruppen der Braunschweigischen Landschaft erfolgreich umgesetzt wurde und insbesondere in Bezug auf die enge Zusammenarbeit mit den Kulturverwaltungen der Mitgliedskommunen im AK Kulturverwaltungen, den spürbaren Rückfluss der Projekte und (Dritt-)Mittel in die Mitgliedskommunen sowie die (Re-)Aktivierung der Arbeitsgruppen durch maßgebliche Unterstützung der Geschäftsstelle nach einer Evaluierung positiv zu bewerten ist.
In der Mitgliederversammlung der Braunschweigischen Landschaft e.V. am 27.01.2020 hat die Geschäftsführung deshalb folgenden Vorschlag zur Personalsituation der Geschäftsstelle unterbreitet:
Um die Geschäftsstelle im Sinne der in der Neustrukturierung formulierten Ziele handlungsfähig zu halten, wird angestrebt, die Stelle „Projektassistenz/Betreuung der Ehrenamtlichen“ von derzeit 25 Std./Woche auf 30 Std./Woche in 2020 und auf 39 Std./ Woche ab 2021 zu erhöhen und in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis umzuwandeln.
Absehbar würde dieser Vorschlag eine Erhöhung der Personalkosten
um 17.000 € auf 120.000 € in 2020,
um 15.000 € auf 135.000 € in 2021
und um 13.000 € auf 148.000 € ab 2022 nach sich ziehen.
Finanzierungsvarianten
Zur Finanzierung der o.g. Stelle wurden im Rahmen der Mitgliederversammlung drei Varianten diskutiert:
1. Vollständige Finanzierung aus Eigenmitteln BSL ohne Erstattung durch Mitgliedskommunen,
2. Anteilige Finanzierung der Personalkosten durch Mitgliedskommunen, mit Eigenanteil BSL,
3. Vollständige Finanzierung durch Mitgliedskommunen.
Um den Ehrenamtsprojekten nicht kontinuierlich finanzielle Mittel zur Finanzierung von Personalkosten zu entziehen, hat sich die Mitgliederversammlung einstimmig für Variante 2 entschieden. Diese sieht vor, dass die Personalkosten ab 2020 anteilig und ab 2022 vollständig von den Mitgliedskommunen getragen werden. Durch die Vorauslage der Stadt Braunschweig wären die Kosten für „Projektassistenz/Betreuung der Ehrenamtlichen“ allerdings erst im Folgejahr (erstmals ab 2021) zu erstatten.
Finanzierungsmodell
Auf die jeweiligen Mitgliedskommunen würden lt. Umlageschlüssel nach EW (Stichtag 30.09.2018, Nds. Landesamt für Statistik, Zahlen gerundet, Grundlage Personalkostenabrechnung 2018) entfallen:
Kommune | % | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Stadt Braunschweig |
30,13 |
31.033,90 € |
36.156,00 € |
40.675,50 € |
44.592,40 € |
Stadt Wolfsburg | 15,09 | 15.542,70 € | 18.108,00 € | 20.371,50 € | 22.333,20 € |
Stadt Salzgitter | 12,75 | 13.132,50 € | 15.300,00 € | 17.212,50 € | 18.870,00 € |
LK Helmstedt | 11,12 | 11.453,60 € | 13.344,00 € | 15.012,00 € | 16.457,60 € |
LK Peine | 16,31 | 16.799,30 € | 19.572,00 € | 22.018,50 € | 24.138,80 € |
LK Wolfenbüttel | 14,60 | 15.038,00 € | 17.520,00 € | 19.710,00 € | 21.608,00 € |
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100 |
103.000,00 € |
120.000,00 € |
135.000,00 € |
148.000,00 € |
Haushalt |
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Die Mittel für die in 2020 vorgesehene Erhöhung der Beteiligung um 17.000 € (Anteil Stadt Braunschweig: 5.122 €) müssen innerhalb der Haushaltsplanaufstellung 2021 eingeplant werden, da die Personalkosten stets rückwirkend abgerechnet werden. Der zu fassende Beschluss stellt daher zunächst eine Absichtserklärung dar. Die Personalkostenabrechnung für 2019 ist bereits entsprechend dieser Abrechnungsweise aus dem Haushalt 2020 beglichen worden.
Da die Vorauszahlung durch die Stadt Braunschweig allerdings im Jahr 2020 mangels Beschluss die Personalkostensteigerung noch nicht beinhaltet hat, soll nun nach der Beschlussfassung der von der BSL verausgabte Teil der Personalkostensteigerung für das 1. Halbjahr 2020 kurzfristig erstattet werden.
Beschluss:
Die Stadt Braunschweig beteiligt sich an der Aufstockung der Personalkosten in der Geschäftsstelle der Braunschweigischen Landschaft e. V. (BSL) entsprechend des Umlageschlüssels.
Anlage/n:
keine