Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13286
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Sachverhalt:
Das regionsweit gültige, kostengünstige Schülerticket zum Preis von 30,00 Euro wird zum
1. August 2020 eingeführt. Voraussetzung für die Finanzierung der regionalen Lösung ist, dass die bestehenden Einnahmen aus den Sammelschülerzeitkarten (SSZK) nach den bestehenden Tarifen für Schüler Wochen- und Monatskarten in vier Tarifstufen der Verkehrsverbundgesellschaft Region Braunschweig (VRB) sichergestellt sind. Diese Tarifstruktur wird über den 1. August 2020 hinaus als SSZK-Tarif weiterbestehen.
Das bedeutet, dass die Sammelschülerzeitkarten nicht zum Preis von 30,00 Euro, sondern weiterhin für Braunschweig zum Preis des „Vorverkauf Stadttarif“ (aktuell 51,30 Euro) ausgegeben werden. Für Anspruchsberechtigte auf die Sammelschülersammelzeitkarte ist ausschließlich dieses Ticket für die in § 114 Abs. 1 Satz 2 NSchG genannten und in Braunschweig wohnenden Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler die zu verwendende Fahrkarte. Nur nach vorheriger Genehmigung durch die Stadt Braunschweig können in Ausnahmefällen andere kostengünstige Regelungen für die Nutzung des ÖPNV vereinbart und erstattet werden.
Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können somit keine anderen Schülertickets zur Erstattung einreichen.
Die Kosten für die Sammelschülersammelzeitkarte verändern sich mit der Satzungsänderung nicht. Sie betragen im Jahresdurchschnitt (Betrachtungszeitraum 2015 bis 2019) rund 4,5 Mio. Euro, die im Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung unter dem Sachkonto 442940 eingestellt sind.
Die Finanzierung des stadtweit gültigen Schülertickets zum Preis von 15,00 Euro wird in einer gesonderten Beschlussvorlage geregelt.
Beschluss:
Die geänderte Fassung in der beigefügten Version der Schulbeförderungssatzung wird beschlossen.
Anlage
Schülerbeförderungssatzung der Stadt Braunschweig
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Anlagen: | ||||
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1 | Anlage_Schulbeförderungssatzung-Stadt-Braunschweig_2020-04-24 (346 KB) |
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