Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13340
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Sachverhalt:
Am 3. April hat die CDU-Fraktion in einer Pressemitteilung die Einrichtung eines Corona-Solidarfonds für Braunschweig gefordert. Mit diesem Fonds sollten alle Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständigen unterstützt werden, die nicht unter die Kriterien der von Bund und Land in kürzester Zeit ermöglichten Zuschüsse, Förderungen oder Kredite fallen. Damit sind beispielsweise auch ausdrücklich Schausteller, Künstler und Vereine gemeint.
Nur wenige Stunden später verschickte die Verwaltung ihrerseits eine Information an die Medien, in der die Einrichtung eines solchen Hilfsfonds für die Wirtschaft und die Kulturszene angekündigt wurde. Bis zur tatsächlichen Vorlage der Richtlinie für den Braunschweiger Härtefallfonds sind dann jedoch noch einmal 14 Tage vergangen. Dieses in einer Zeit, in der nicht nur schnelle Beschlüsse notwendiger denn je sind, sondern es um unzählige berufliche Existenzen geht. Viele Betroffene haben nicht die entsprechenden Ersparnisse, um einen halben Monat zu überbrücken, diese Menschen brauchen schnelle Hilfen.
Der im Umlaufbeschluss des Verwaltungsausschusses eingerichtete Härtefallfonds kann leider nur als Minimallösung bezeichnet werden, da er bei seinem Start nicht mit den von uns geforderten fünf Millionen Euro, sondern lediglich mit drei Millionen Euro (zwei Millionen Euro für den Bereich der Wirtschaft, eine Million Euro für die Kultur) ausgestattet wurde. Dass diese Mittel sicherlich nicht ausreichen dürften, zeigt bereits die Ende April versandte Pressemitteilung der Wirtschaftsförderung, wonach schon eine Woche nach der Veröffentlichung mehr als 220 Anträge mit einem Volumen von deutlich über einer Million Euro eingegangen waren – und das alleine für den Bereich der Wirtschaft.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Anträge mit welchem beantragten Volumen liegen derzeit bei der Verwaltung vor (aufgeteilt nach Kultur und Wirtschaft)?
2. Wie viele Anträge mit welchem beantragten Volumen konnten bereits positiv beschieden werden (aufgeteilt nach Kultur und Wirtschaft)?
3. Werden die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von zunächst drei Millionen Euro sofort aufgestockt, wenn ersichtlich ist, dass diese nicht ausreichen?
Anlagen:
keine
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