Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 20-13393  

Betreff: Anpassung des Braunschweiger Konzepts zur stationären Versorgung von COVID 19-Patientinnen und Patienten
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
19.05.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Schreiben Frau Dr. Reimann

Sachverhalt:


Das Braunschweiger Modell zur Versorgung von Covid 19 Patienten beinhaltete neben der engen Kooperation der drei Braunschweiger Krankenhäuser (Städtisches Klinikum, Marienstift und Herzogin Elisabeth Hospital) auch eine Ausweitung der Behandlungskapazitäten des Klinikums durch die Auslagerung von Patienten in das Vienna Hotel an der Salzdahlumer Straße (siehe Anweisungsbeschluss des VA, Drucksache 20-13157). Aus diesem Grund ist das Hotel von der Stadt Braunschweig Anfang April angemietet worden. Der Mietvertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 30. Juni 2020 und kann durch einseitige Erklärung der Stadt bis zum 31. August 2020 verlängert werden. Eine darüber hin- ausgehende Verlängerung müsste mit dem Eigentümer ausgehandelt werden.

 

Die Verwaltung und das städtische Klinikum haben in enger Abstimmung Vorbereitungen getroffen, das Hotelgebäude als temporäre Betriebsstätte des Klinikums nutzen zu können, um dadurch in den vorhandenen Klinikgebäuden zusätzliche Kapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Patienten schaffen zu können. Dafür wurden u.a. auch ein Sauerstofftank, Krankenhausbetten und 100 Beatmungsgeräte angeschafft, damit in den Braunschweiger Kliniken ausreichend Beatmungsplätze für erkrankte Personen vorgehalten werden können.

 

Das Klinikum hatte zur Umsetzung des Braunschweiger Modells bei der zuständigen Landesbehörde das Konzept zur Aufstockung der medizinischen Versorgung eingereicht und Anträge auf eine temporäre Erhöhung der Planbettenanzahl, auf eine Betriebsstättenverlagerung in das Vienna Hotel und zusätzliche Intensivbetten gestellt.

 

Parallel zur Einreichung der Anträge hatte das städtische Klinikum bereits begonnen, das Vienna Hotel für den Betrieb eines Behelfskrankenhauses herzurichten. Hierfür sind bis zum vorläufigen Stopp der Baumaßnahmen etwa 300.000 € ausgegeben worden. Die komplette Herrichtung des Standortes hätte etwa 1,5 bis 2 Mio. € gekostet.

 

Nach mehrwöchiger Prüfung hat das Land mittlerweile mitgeteilt, dass aufgrund der derzeitigen Prognosen zum weiteren Verlauf der Pandemie eine Notwendigkeit zur Einrichtung von Hilfskrankenhäusern nicht gesehen wird. Die Anträge auf temporäre Erhöhung der Planbettenzahl und Betriebsstättenverlagerung wurden dementsprechend negativ beschieden, eine schriftliche Entscheidung über die zusätzlichen Intensivbetten steht nach wie vor aus.

 

Die Oberbürgermeister der Städte Braunschweig, Wolfsburg und Osnabrück hatten sich bezüglich der stationären Versorgung von COVID 19-Patientinnen und Patienten mit Hilfe von temporären Kapazitätserweiterungen schriftlich an die Sozialministerin gewandt. Diese hat mit Schreiben vom 13. Mai 2020 geantwortet und im Ergebnis mitgeteilt, dass das Land derzeit keinen Bedarf für die Errichtung weiterer Hilfskrankenhäuser sehe, und darum bitten muss, etwaige Planungen von Hilfskrankenhäusern auszusetzen. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Die Task Force „Stationäre Einrichtung“, in der auch die drei Braunschweiger Krankenhausträger vertreten sind, hat aufgrund der Entscheidung des Landes, das Vienna Hotel nicht als zusätzliche Betriebsstätte zu genehmigen, die aktuelle Lage analysiert und kommt zu dem Schluss, dass unter den gegebenen Umständen eine Verlängerung des Mietvertrages nicht sinnvoll ist. Ohne Aussicht auf eine Genehmigung des bisherigen Konzeptes durch das Land sind weitere Vorhaltekosten für eine weitere Anmietung des Hotels nicht zu rechtfertigen.

 

Um gleichwohl die stationäre Versorgung der Bevölkerung bestmöglich sicherstellen zu können, soll die enge Zusammenarbeit der drei Braunschweiger Kliniken fortgesetzt werden. Zusätzlich prüft das städtische Klinikum, ob in einem gerade fertiggestellten Gebäude am Standort Salzdahlumer Straße rund 50 zusätzliche Behandlungsplätze geschaffen werden können. Dadurch könnte bei einem möglichen Anstieg der Infiziertenzahlen zusätzliche Kapazitäten zur Versorgung von Covid-19-Patienten bereitgestellt werden, wenn auch in einem geringeren Umfang als bei der ursprünglich geplanten Nutzung des Vienna Hotels.

 

r die Nichtverlängerung des Mietvertrages ist kein Beschluss der politischen Gremien erforderlich. Da das Konzept zur stationären Versorgung entsprechend angepasst werden muss (Wegfall des temporären Zusatzstandorts, Nutzung der gerade fertig gestellten Räumlichkeiten am Standort Salzdahlumer Straße), beabsichtigt die Verwaltung dem VA einen geänderten Anweisungsbeschluss zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies soll im Wege einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch den Verwaltungsausschuss bis Mitte der 22. KW erfolgen.

 


 

 


Anlage/n:

Schreiben Frau Dr. Reimann

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben Frau Dr. Reimann (876 KB)    

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