Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 15-00408

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die textlichen Festsetzungen werden in B.I.5. Abs. 2 wie folgt geändert: Vor dem abschließenden Punkt werden die Worte "und die Änderung nicht mit einer Erweiterung der Produktion oder Kapazität verbunden ist" eingefügt.
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die in der Begründung des B-Plans genannten "Bagatellfälle" sind durch die vorgeschlagene Regelung genauer erfasst. Insbesondere wird jetzt explizit ausgeschlossen, dass Änderungen die nicht unmittelbar dem Umgang mit radioaktiven Stoffen dienen, dennoch indirekt zu einer Ausweitung der Produktion oder Kapazität führen, z.B. durch verbesserte Logistik und dadurch höhere Auslastung der bestehenden Anlagen. Die ausgelegte Begründung führt bereits an, dass die ursprüngliche Passage für Fälle gedacht sei, "die weder sicherheitsrelevant noch kapazitätsverändernd sind". Dieser Änderungsantrag bildet dies unmissverständlich auch im formalen Satzungstext ab, und erledigt damit u.a. Stellungnahme 4.97.

 

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