Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00575
Grunddaten
- Betreff:
-
Verordnung über das Bodenplanungsgebiet Okeraue innerhalb des Stadtgebietes Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0630 Referat Bauordnung; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- I. V. Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Anhörung
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22.09.2015
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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22.09.2015
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03.11.2015
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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Anhörung
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23.09.2015
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Anhörung
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24.09.2015
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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Anhörung
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24.09.2015
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 224 Rüningen
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Anhörung
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24.09.2015
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Anhörung
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24.09.2015
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Anhörung
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30.09.2015
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
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Anhörung
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30.09.2015
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Veltenhof-Rühme
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Anhörung
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30.09.2015
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.11.2015
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dem Beschluss zur Bodenplanungsgebietsverordnung Okeraue um eine Angelegenheit, über die der Rat zu beschließen hat.
Der über 1000-jährige Bergbau im Harz führte in Teilen seines Vorlandes zu erheblichen Schwermetallbelastungen der Flussauen. Massiv betroffen ist auch die Oker. Bei den Schwermetallbelastungen handelt es sich insbesondere um die Stoffe Cadmium und Blei. Die Belastungen erstrecken sich über den Bereich des heutigen Flusslaufes hinaus auf nahezu das gesamte Auengebiet der Oker.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung Untersuchungen mit dem Ziel durchgeführt, die genaue Höhe und Ausdehnung der Belastungen zu ermitteln. In den Jahren 2007 bis 2013 wurden insgesamt 1.438 Mischproben auf 713 Teilflächen mit 10.500 Einstichen entnommen. Die Probentiefe lag zwischen 0 und 60 cm.
Die Untersuchungen sind inzwischen abgeschlossen und zeigen, wo die entsprechenden Schadstoffgehalte die gefahrenbezogenen Prüfwerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung überschreiten oder dies zu erwarten ist.
Aus Sicht der Verwaltung besteht für diesen Bereich ein Regelungsbedarf. Das betroffene Gebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte sowie den fünf Detailkarten dargestellt.
Eine Möglichkeit, mit diesen Belastungen ergebnisorientiert umzugehen, ist die Ausweisung eines Bodenplanungsgebietes:
Gemäß § 4 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz kann die Untere Bodenschutzbehörde durch Verordnung ein Gebiet, in dem flächenhaft schädliche Bodenveränderungen auftreten oder zu erwarten sind, als Bodenplanungsgebiet festsetzen, um die in dem Gebiet erforderlichen Maßnahmen des Bodenschutzes nach einheitlichen Maßstäben festzusetzen und aufeinander abzustimmen. Die Verwaltung sieht die Ausweisung der Okeraue als Bodenplanungsgebiet als geeignete Maßnahme zum Umgang mit den vorhandenen Bodenbelastungen an.
Der Verwaltungsausschuss hat die Verwaltung mit Beschluss vom 17.03.2015 beauftragt, das Verfahren zur Ausweisung der Okeraue innerhalb des Stadtgebietes Braunschweig als Bodenplanungsgebiet durchzuführen.
Die beigefügte Verordnung wurde vor der Beschlussfassung verwaltungsintern abgestimmt. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz begrüßt die Festsetzung des Bodenplanungsgebietes.
Das verwaltungsrechtliche Beteiligungsverfahren wurde gem. § 5 NBodSchG i. V. m. § 73 VwVfG mit der öffentlichen Bekanntmachung im allgemeinen Teil der Braunschweiger Zeitung begonnen. Die Unterlagen wurden im Internet veröffentlicht und für einen Monat öffentlich ausgelegt (Beginn: 21. April 2015).
Direkt am Verfahren wurden die Naturschutzvereinigungen, verschiedene Interessenvertretungen – u. a. das Landvolk – und die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einem nichtöffentlichen Erörterungstermin am 22. Juli 2015 behandelt. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass gegen die vorliegende Bodenplanungsgebietsverordnung keine Bedenken mehr von den dort Anwesenden erhoben werden.
Mit der Verordnung über das Bodenplanungsgebiet Okeraue wird insbesondere der Umgang mit den belasteten Böden geregelt. Bei Baumaßnahmen soll der Boden, soweit möglich, vor Ort verbleiben (Bodenmanagement), und bei freiliegenden, belasteten Böden, die einer sensiblen Nutzung als Kinderspielfläche unterliegen, soll eine Sanierung (durch Abdeckung oder Beseitigung) erfolgen. Darüber hinaus sind Empfehlungen, wie die Böden auf landwirtschaftlichen Flächen oder Nutzgärten (z. B. Hausgärten) unbedenklich genutzt werden können, Bestandteil der Verordnung
.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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141,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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7,9 MB
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6
|
(wie Dokument)
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6 MB
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7
|
(wie Dokument)
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4 MB
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8
|
(wie Dokument)
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122,8 kB
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9
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(wie Dokument)
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70,4 kB
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