Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01642
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.02.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.03.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Integrationsfragen
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.03.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.03.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.03.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.03.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Dem Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Braunschweig wird zugestimmt.
2. Zur Umsetzung der im Konzept beschriebenen Aufgaben sowie zum Aufbau der Abteilung 50.2 Flüchtlinge und Integration wird die Verwaltung ermächtigt, im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 folgende Stellen auszuschreiben und zu besetzen:
1 E 14-Stelle Abteilungsleitung
1 A 13gD-Stelle Stellenleitung Flüchtlingsangelegenheiten
1 A 12-Stelle Sachgebietsleitung Asylbewerberleistungsgesetz und Sonderaufgaben
1 A 11-Stelle Sachgebietsleitung Unterbringung
1,2 S 15-Sozialarb./-päd.-Stellen Integrationskonzept
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verpflichtung zur dauerhaften Aufnahme von Asylsuchenden stellt die Stadt Braunschweig vor eine neue Herausforderung.
Das in der Anlage 1 beigefügte „Konzept zur Integration von Flüchtlingen“ ist die Grundlage des Handelns der Verwaltung. Es ist zunächst noch der grobe Rahmen, der Handlungsfelder und erste Maßnahmen beschreibt. Es bedarf der Präzisierung, Fortschreibung und Weiterentwicklung in Kooperation mit vielen Beteiligten. Die vorliegende Fassung konzentriert sich vor allem auf die dringlichsten Aufgaben der kommunalen Verwaltung. Eine spätere weitere Bearbeitung muss den Fokus auf weitere Beteiligte wie die Wohlfahrtspflege, Bürgerinitiativen und andere erweitern. Die Umsetzung des Konzeptes ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen möglich.
Der vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossene Runde Tisch soll – ggf. in erweiterter Zusammensetzung – die Entwicklung des Integrationsprozesses begleiten.
In der Anlage 2 nimmt die Arbeitsgemeinschaft Braunschweiger Wohlfahrtsverbände mit ihrem Schreiben vom 27. Januar 2016 Stellung zum ersten Entwurf des Konzeptes. Das Schreiben ist zur Kenntnisnahme beigefügt.
Die AGW befürwortet das Vorgehen der Stadt grundsätzlich und bietet sich als zentralen Ansprechpartner an. Dies ist für die Stadt selbstverständlich, auch wenn diese zentrale Funktion im Integrationskonzept nicht ausdrücklich erwähnt wird.
Die Träger der Wohlfahrtsverbände bieten die Durchführung von Maßnahmen der Integration bis hin zur Trägerschaft von Unterbringungseinrichtungen an. Die Verwaltung wird entsprechende Gespräche führen.
Die Stadt Braunschweig ist sich bewusst, dass aus dem wachsenden Integrationsbedarf ein wachsender Bedarf an entsprechenden Ressourcen auch bei freien Trägern entsteht. Dieser wurde im Konzept nicht beziffert, da dazu zum derzeitigen Stand der Entwicklung keine konkreten Zahlen vorgelegt werden können. Mit der Einrichtung eines zusätzlichen Fördertopfes von 50.000 Euro können kurzfristig erste Bedarfe abgedeckt werden.
Die Absprachen zur Koordination der Ehrenamtsarbeit bleiben unberührt. Seitens der Verwaltung wird eine zentrale Ansprechstelle zur Verfügung stehen. Art und Umfang des Einsatzes von Ehrenamtlichen sind in allen Fällen zu vereinbaren.
Der Einsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern wird zunächst nach einem Schlüssel von 1 : 100 erfolgen. Inwieweit die zu Grunde gelegten Annahmen realistisch sind, wird zu prüfen sein. Eine Anbindung der Sozialarbeit an freie Träger ist denkbar.
Die Anlage 3 enthält die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten vom 18. Januar 2016 zur ersten Fassung des Integrationskonzepts. Sie konzentriert sich weitgehend auf Fragen der Gestaltung der Unterbringungsangebote und verweist auf die geschlechtsspezifischen besonderen Bedarfe von Frauen und von Kindern.
Vor allem in der ersten Phase der Unterbringung in Sammelunterkünften kann diesen Anforderungen nicht immer im ausreichenden Maße nachgekommen werden. In der weiteren Gestaltung der Unterbringungspraxis soll auf diese Belange so weit wie möglich eingegangen werden. Dies ist nicht Bestandteil des vorliegenden Integrationskonzeptes. Es wird aber bei der Umsetzung des Konzeptes darauf geachtet, dass die im Schreiben genannten geschlechtsspezifischen Anforderungen entsprechend berücksichtigt werden.
Zur Wahrnehmung der im Konzept beschriebenen übergreifenden konzeptionellen, koordinierenden und unterstützenden Funktionen der Verwaltung besteht ein Bedarf von 2 zusätzlichen Sozialarb./-päd.-Stellen nach Entgeltgruppe S 15 sowie für eine Stundenaufstockung bei einer vorhandenen S 15 T 19,5 Sozialarb./-päd.-Stelle um T 8,5. Mit den Stellenschaffungen sind insbesondere folgende Aufgabenwahrnehmungen verbunden: Akquise und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen, Entwicklung von Konzepten zur quartiersbezogenen sozialen Arbeit und Unterstützung bei der Implementierung, Organisation und Verwaltung eines Flüchtlingsfonds, Anlaufstelle für übergreifende Beratung und Konfliktklärung sowie Vermittlung zu Fachstellen und Öffentlichkeitsarbeit.
Aufgrund der Dimension und der Bedeutung, die die Integration von Flüchtlingen für die Stadt Braunschweig haben wird, ist beabsichtigt, eine neue Abteilung im Fachbereich 50 Soziales und Gesundheit einzurichten. Hier sollen sämtliche strategischen und operativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der Integration zugeordnet werden, um Schnittstellen zu vermeiden und eine ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Deshalb soll auch die Stelle 0500.10 Büro für Migrationsfragen des Referats 0500 Sozialreferat künftig hier angesiedelt werden. Damit einhergehend würden dann auch die im Integrationskonzept beschriebenen Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben sowie die Konzeptionen hier zugeordnet sein. So wird organisatorisch gewährleistet, dass von der Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung bis zur Integration in die Stadtgesellschaft nur eine städtische Organisationseinheit zuständig ist.
Die bisherigen Aufgaben des Büros für Migrationsfragen fließen in die neue Abteilung mit ein und werden dort weitergeführt.
Da die neue Abteilung mit dem Aufgabenportfolio „Unterbringung, Betreuung, Leistungsgewährung sowie Migration und Integration“ einen Schwerpunkt der künftigen Aufgabenwahrnehmung im Fachbereich 50 bilden wird, ist vorgesehen, als Leitung der neuen Abteilung 50.2 eine zusätzliche Stelle mit wissenschaftlichem Zuschnitt nach Entgeltgruppe 14 zu schaffen.
Unterhalb der Abteilungsleitung werden 2 organisatorische Stellen ausgewiesen. Eine Stelle besteht im Wesentlichen aus dem bisherigen Büro für Migrationsfragen mit insbesondere konzeptionellen und koordinierenden Aufgaben. Die zweite Stelle Flüchtlingsangelegenheiten hat als Aufgabenschwerpunkte die Unterbringung, Leistungsgewährung und sozialpädagogische Betreuung der Flüchtlinge.
Für die Stellenleitung dieser operativen Organisationseinheit ist eine A 13gD-Stelle erforderlich. Innerhalb der Stelle Flüchtlingsangelegenheiten werden 3 Sachgebiete (2 Sachgebiete Unterbringung und 1 Sachgebiet Asylbewerberleistungsgesetz und Sonderaufgaben) gebildet. Für die Sachgebietsleitungen Unterbringung sind jeweils A 11-Stellen, für die Leitung des Sachgebietes Flüchtlingsangelegenheiten und Sonderaufgaben ist eine A 12-Stelle vorgesehen. Im Rahmen der Sonderaufgaben soll u. a. eine Unterstützung und Vertretung der Stellenleitung erfolgen.
Die Ermächtigung des Rates vom 21. Dezember 2015 zur Besetzung von Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 umfasst die genannten Stellen (mit Ausnahme einer A 11- Leitungsstelle) nicht, da zum damaligen Zeitpunkt die Dimension und die einzelnen Problemfelder der für die Stadt neuen Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung mangels entsprechender Erfahrungswerte nicht vollumfänglich erkennbar waren. Nunmehr besteht aufgrund der praktischen Erfahrungen Klarheit, dass die Aufgabe nur in einer eigenen Organisationsstruktur mit den entsprechenden Leitungsfunktionen zu bewältigen ist. Der aktuell bestehende Handlungs-, Regelungs- und Entscheidungsbedarf erfordert die Bereitstellung der erforderlichen Personalkapazitäten zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
In der Stellenplanvorlage 2016 wird daher die Schaffung von 6,2 zusätzlichen Stellen
(1 AbtL E 14, 1 StL A 13gD, 1 SGL A 12, 1 SGL A 11 und 2,2 Sozialarb./-päd. S 15 – vorbehaltlich abschließender Bewertungen) aufgenommen. Diese Stellenschaffungen führen zu zusätzlichen Personalkosten in Höhe von rd. 440.000 Euro jährlich. Grundlage für den dargestellten Personalbedarf ist die Zuweisung von 1000 Flüchtlingen in 2016. Sofern sich die Anzahl der Zuweisungen oder Rahmenbedingungen ändern, sind Anpassungen der Personalressourcen erforderlich.
Aufgrund der bereits bestehenden Handlungsnotwendigkeiten ist es erforderlich, die Abteilungsleitung, die Stellenleitung, die 2 Sachgebietsleitungen sowie 1,2 Sozialarb./-päd. zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Besetzung freizugeben. 1 Sozialarb./-päd.-Stelle würde dann nach dem Inkrafttreten des Stellenplans besetzt werden.
Sofern sich aus der Umsetzung des Konzeptes weitere Personalbedarfe ergeben sollten, erfolgen gesonderte Entscheidungsvorschläge.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
151,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
842,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
110,2 kB
|
