Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01844
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "An der Schölke", HO 41 Stadtgebiet (Geltungsbereich A) zwischen Wiedebeinstraße, Kreuzstraße und Schölke Stadtgebiet (Geltungsbereich B) Fläche Gemarkung Watenbüttel, Flur 3, Flurstück 288/93 Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Veltenhof-Rühme
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Vorberatung
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19.04.2016
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Vorberatung
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19.04.2016
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24.05.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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20.04.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 4. März 2008 vom Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig gefasst und am 18. März 2008 bekanntgemacht. Das Planungsziel ist die Schaffung des Planungsrechtes für ein verdichtetes Wohnbaugebiet, in dem u. a. auch günstiger Eigentumserwerb möglich sein soll.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und sonstiger Stellen
Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen bzw. einer Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a BauGB. Das Planverfahren wird daher im beschleunigten Verfahren unter Anwendung der Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde vom 18.02.2009 bis 20.03.2009 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen wurde in der Zeit vom 24.11.2011 bis 02.01.2012 durchgeführt.
Zwischenzeitlich wurde ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren für den nördlich angrenzenden Bereich der Kälberwiese angestoßen, nachdem ersichtlich war, dass die Bezirkssportanlage aufgegeben wird. Aufgrund der Notwendigkeit, die verkehrlichen Beziehungen des neuen Baugebietes Kälberwiese auch über das Plangebiet An der Schölke zu führen, waren die wesentlichen Wettbewerbsergebnisse zunächst abzuwarten.
Nach Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens wurde mit geänderten Inhalten eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (3 a) BauGB in der Zeit vom 18.12.2015 bis 18.01.2016 durchgeführt.
Neben den üblichen Hinweisen zur technischen Erschließung des neuen Baugebietes gab es keine wesentlichen Ergebnisse oder Konflikte aus der Trägerbeteiligung.
Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen bzw. einer Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a BauGB. Das Planverfahren wird daher im beschleunigten Verfahren unter Anwendung der Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Für die Öffentlichkeit bestand in der Zeit vom 17.08.2011 bis 23.08.2011 die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten zu lassen und sich zu der Planung zu äußern.
Am 23.08.2011 wurde im Rahmen eines öffentlichen Termins die Planung vorgestellt und mit den interessierten Bürgerinnen und Bürgern erörtert. Die im Anhang befindliche Niederschrift der Bürgerbeteiligung gibt die Fragen im Einzelnen wieder. Im Wesentlichen wurden Bedenken im Hinblick auf die Entwässerungssituation des Baugrundstücks in Verbindung mit dem Hochwasserschutz, die bestehenden Bodenverunreinigungen, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Wiedebeinstraße und zur Einhaltung des Lärmschutzes zum damaligen Sportplatz Kälberwiese geäußert.
Durch den Wegfall des Sportplatzes, die Einplanung eines separaten und vom Schölkegraben unabhängigen Regenrückhaltebeckens sowie die Zuwegung zur Wiedebeinstraße nur als Feuerwehrnotzufahrt konnten die Bedenken in der Planung teilweise berücksichtigt werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird auf Grundlage von § 3 (2) BauGB durchgeführt.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "An der Schölke", HO 41.
I. A.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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969,5 kB
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2
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718,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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947,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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7
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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8
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(wie Dokument)
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54,2 kB
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9
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(wie Dokument)
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244,8 kB
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10
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(wie Dokument)
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61,8 kB
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