Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04317
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Umbau und Austausch vorhandener Tore der Eckert & Ziegler Umwelttechnik GmbH (Az. 0630/3882/2015)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0630 Referat Bauordnung; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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Anhörung
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02.05.2017
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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03.05.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusszuständigkeit
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, das aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird.
Die Eckert & Ziegler Umwelttechnik GmbH hat mit Datum vom 31.08.2015 einen Bauantrag zum Umbau von Toren im Gebäudeteil AB 10 bei der Stadt Braunschweig eingereicht.
Das Vorhaben umfasst den Umbau und Austausch von vorhandenen durch neue, brandschutztechnisch wirksame Tür- und Torelemente. Die Maßnahme ist aufgrund neuer Brandschutzanforderungen erforderlich.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans TH 18.
Der beantragte Umbau widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht.
Lärmtechnische Gegebenheiten, die auf eine Verletzung der im Bebauungsplan festgesetzten zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel hinweisen, sind nicht erkennbar.
Das Vorhaben entspricht dem öffentlichen Baurecht, so dass ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht.
Das Niedersächsische Umweltministerium ist angeschrieben und um Mitteilung gebeten worden, ob von dort Bedenken gegen eine Genehmigungserteilung bestehen. Eine Antwort wird vor den Gremiensitzungen erwartet und wird mündlich in der Sitzung mitgeteilt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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