Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04317

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Dem Umbau von Toren im Gebäudeteil AB 10 wird zugestimmt, soweit das Niedersächsische Umweltministerium keine Bedenken hinsichtlich der Genehmigung hat.“

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusszuständigkeit

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, das aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

Die Eckert & Ziegler Umwelttechnik GmbH hat mit Datum vom 31.08.2015 einen Bauantrag zum Umbau von Toren im Gebäudeteil AB 10 bei der Stadt Braunschweig eingereicht.

 

Das Vorhaben umfasst den Umbau und Austausch von vorhandenen durch neue, brandschutztechnisch wirksame Tür- und Torelemente. Die Maßnahme ist aufgrund neuer Brandschutzanforderungen erforderlich.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans TH 18.

 

Der beantragte Umbau widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht.

 

Lärmtechnische Gegebenheiten, die auf eine Verletzung der im Bebauungsplan festgesetzten zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel hinweisen, sind nicht erkennbar.

 

Das Vorhaben entspricht dem öffentlichen Baurecht, so dass ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht.

 

 

 

 

Das Niedersächsische Umweltministerium ist angeschrieben und um Mitteilung gebeten worden, ob von dort Bedenken gegen eine Genehmigungserteilung bestehen. Eine Antwort wird vor den Gremiensitzungen erwartet und wird mündlich in der Sitzung mitgeteilt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise