Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 17-04302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Antrag der Fraktion „Die Linke“ wird wie folgt geändert

1. Bis Ende des 3. Quartals 2017 werden das Kommunale Handlungskonzept Kinderarmut und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen ausgewertet und aktualisiert.

2. In Bezug auf den persönlichen Schulmittelbedarf wird die Verwaltung gebeten darzustellen, wie hoch dieser inkl. aller Verbrauchsmittel durchschnittlich für ein Kind  ist. Es soll dargestellt werden, in welcher Höhe neben der Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket zusätzliche Mittel für alle Kinder, die in Haushalten mit SGB II-, Wohngeld-, Kindergeldzuschlag- oder AsylbLG-Bezug leben, benötigt werden. Es soll dargestellt werden, ob und wie dieser Bedarf durch den kommunalen Schulmittelfonds gedeckt werden kann.

3. Die bisherige Praxis für Antragstellung und Bewilligung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes wird dargestellt, überprüft und im maximal rechtlich möglichen Umfang entbürokratisiert.

4. Das Präventionsnetzwerk Kinderarmut und die Arbeit des  Beirates für den Braunschweiger Fonds gegen Kinderarmut werden fortgeführt. Mindestens einmal im Jahr trifft sich ein runder Tisch, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Beirates und Vertreterinnen und Vertretern des Jugendhilfeausschuss und Ausschuss für Soziales und Gesundheit zusammensetzt, um sich über die aktuellen Entwicklungen und die benötigten Maßnahmen auszutauschen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der vorliegende Änderungsantrag versucht die im Antrag der Fraktion „Die Linke“ enthaltenen Anregungen, die Anmerkungen der Verwaltung und die Debatte im Ausschuss für Soziales und Gesundheit so aufzugreifen, dass gemeinsam ein konstruktiver Weg zum erklärtermaßen nach wie vor wichtigen Thema  „Kinderarmut“ beschritten werden kann. Kinderarmut ist eindeutig eine Querschnittsaufgabe und darf sich bei weitem nicht auf materielle Hilfen beschränken, sondern muss allen Kindern Zugänge zu Bildung und Teilhabe ermöglichen. Deshalb sollte das gesamte Konzept Kinderarmut ausgewertet und fortgeführt werden. Seit der Erarbeitung des Konzeptes hat die Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen, das Kindern aus armen Familien Unterstützung gewährt. Die Umsetzung des Konzeptes liegt bei den Jobcentern und den Kommunen. Sowohl die geringe Höhe, als auch die viel zu bürokratische Umsetzung stößt auf Kritik. Gerade bei der Umsetzung sollten die lokalen Stellen die maximal mögliche „Bürokratiefreiheit“ und Zugänglichkeit praktizieren. Hier besteht in Braunschweig noch Nachholungsbedarf.

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